LEI Der Lebenszyklus einer LEI-Vergabestelle

Akkreditierungsverfahren



Das von der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) eingerichtete Akkreditierungsverfahren, das von Organisationen, die LEI-Vergabestellen zu werden wünschen, erfolgreich durchlaufen werden muss, besteht aus zwei Phasen.

Eine für die Vergabe von LEIs an Rechtsträger, die an Finanztransaktionen beteiligt sind, autorisierte Organisation wird als eine Local Operating Unit (LOU) bezeichnet.

Die erste Phase des Akkreditierungsverfahrens macht es erforderlich, dass die Organisation, die eine LEI-Vergabestelle werden möchte, d. h. die beantragende LOU, einen Akkreditierungsplan erstellt. Dieser Plan sollte die Ziele, den Zweck und die Fähigkeiten der beantragenden LOU darstellen und beschreiben, wie sie in das operative und das Kontrollumfeld innerhalb von GLEIF passt. Nach Prüfung und Genehmigung durch GLEIF muss die beantragende LOU das Master Agreement unterzeichnen. Dadurch wird sie zu einer Anwärter-LOU und die zweite Phase beginnt.

Während der zweiten Phase muss die Anwärter-LOU innerhalb von sechs Monaten ab Unterzeichnung des Master Agreements die Akkreditierungsdokumente, die in der Akkreditierungs-Checkliste aufgeführt sind, vollständig an GLEIF zur Prüfung einreichen. Es folgt dann ein Prüfzeitraum von höchstens 90 Geschäftstagen, während dem GLEIF ermittelt, ob die Anwärter-LOU:

  1. erfolgreich ist; in diesem Fall erhält sie das Akkreditierungszertifikat und darf den LEI-Service anbieten, oder
  2. nicht erfolgreich ist; in diesem Fall wird das Master Agreement gekündigt und sie darf den LEI-Service nicht anbieten, oder
  3. vorläufig erfolgreich ist. In diesem Fall erklärt GLEIF, welche Befugnisse die Anwärter-LOU in Hinblick auf das Angebot des LEI-Service hat und was sie tun muss, um das vollständige Akkreditierungszertifikat zu erhalten.

Die Anforderungen, die im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens erfüllt werden müssen, sind im Akkreditierungshandbuch im Detail dargelegt.

Das unten stehende Diagramm veranschaulicht die sechs Schritte des Akkreditierungsverfahrens. Eine Zusammenfassung der mit jedem Schritt verbundenen Maßnahmen finden Sie im Text unter dem Schaubild.

Schritt 1: Beginn der Akkreditierung
Ihre Organisation erwägt einen Antrag auf Akkreditierung als LEI-Vergabestelle, d. h. als Local Operating Unit (LOU), durch die Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) zu stellen. Der erste Schritt besteht darin, ein Verständnis dafür zu gewinnen, welche Rolle GLEIF im Global LEI System zukommt, und welche Funktionen eine LOU erfüllt.
Schritt 2: Entwicklung des Akkreditierungsplans
Jede Organisation beginnt das Verfahren als „Antragstellerin“ und erstellt einen Akkreditierungsplan, der von GLEIF geprüft wird. Der Akkreditierungsplan beschreibt, wie Ihre Organisation sich in das Global LEI System integrieren möchte und welches Serviceangebot Sie in Erwägung ziehen. Sie reichen Ihren Akkreditierungsplan ein, wenn Sie der Meinung sind, dass er vollständig ist und alle in der Checkliste für den Akkreditierungsplan.
Schritt 3: Einigung auf den Akkreditierungsplan
Ihre Organisation prüft dann in Zusammenarbeit mit GLEIF Ihre Ziele, den Zweck und den Geschäftsplan, damit die Ausrichtung auf das Global LEI System und die Aktivitäten von GLEIF gewährleistet ist. Der Akkreditierungsplan ist ein hochkarätiger Wegweiser, der an GLEIF kommuniziert, wie Ihre Organisation am Global LEI System teilnehmen und von ihm profitieren wird.
Schritt 4: Unterzeichnung des Master Agreements
Nach Genehmigung Ihres Akkreditierungsplans schließen die Antragstellerin und GLEIF das Master Agreement ab, ein formaler, verbindlicher Vertrag, der die Pflichten beider Parteien definiert: von GLEIF, in ihrer Aufsichts- und unterstützenden Rolle, und die Ihrer Organisation in Hinblick auf die Bereitstellung von LEI-Serviceleistungen als eine LOU.
Schritt 5: Implementierung der Akkreditierungsanforderungen
Ihre Organisation, die jetzt als „Anwärter“ bezeichnet wird, geht nun die Akkreditierungs-Checkliste durch. Die Akkreditierungs-Checkliste ist auf unserer Webseite verfügbar – bitte stellen Sie sicher, dass Sie die aktuellste Version der Checkliste für Ihre Einreichung verwenden.

Die Checkliste ist ein detaillierter Fragebogen, der sich auf Ihre internen Kontrollmechanismen und Ihr Verständnis der operativen Praxisanforderungen einer LOU konzentriert. Aller Wahrscheinlichkeit nach stellt dies den zeitaufwendigsten Teil des Akkreditierungsverfahrens dar, da Ihre Antworten häufig zusätzliche Begleitdokumente erforderlich machen, die Ihre Antworten vollständig erklären. Nach Unterzeichnung des Master Agreements stehen Ihnen sechs Monate für die Einreichung des vollständigen Dokumentationsmaterials zur Verfügung.
Schritt 6: Prüfung der Akkreditierungsdokumente
Auf Grundlage des vereinbarten Zeitplans prüft GLEIF die eingereichten Akkreditierungsdokumente und bewertet den Grad der Compliance mit den erwarteten Standards. In einigen Fällen können zusätzliche Informationen angefordert werden. GLEIF benötigt je nach Ressourcenaufwand einen Zeitraum von 90 Geschäftstagen, um die Bewertung abzuschließend zu bearbeiten.

Sie erhalten eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag und werden, falls erforderlich, um Bereitstellung zusätzlicher Informationen gebeten. Die endgültige Entscheidung wird Ihnen vom GLEIF-Verwaltungsrat mitgeteilt. Ein erfolgreicher Abschluss resultiert in der GLEIF-Akkreditierung und der Autorisierung, mit der Vergabe von LEIs an Rechtsträger in den autorisierten Rechtsräumen beginnen zu können.

Die GLEIF-Akkreditierung bestätigt auf der Grundlage der eingereichten Dokumente und durchgeführten Tests, dass die LOU die GLEIF Qualitäts- und Performancestandards erfüllt oder übertrifft; das Master Agreement schreibt vor, dass die LOU diese Qualitätsstandards in jedem Geschäftsjahr für einen anfänglichen Zeitraum von drei Jahren erneut berücksichtigt.