LEI Code-Listen

ISO 20275: Code-Liste für Rechtsträgerformen



Die Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) veröffentlicht die „Codeliste für Rechtsträgerformen“ (ELF Code List) (‘Entity Legal Form (ELF) Code List’) (die weiter unten als Download zur Verfügung steht). Die aktuelle Version mit mehr als 3.250 Rechtsträgerformen aus über 175 Rechtsräumen wurde im Oktober 2021 veröffentlicht. In der Liste werden die Rechtsformen/Arten der Rechtsträger in der jeweiligen Landessprache aufgeführt, zum Beispiel Limited Liability Company (Ltd.), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Société Anonyme (SA). Die ELF Code List weist jeder Rechtsträgerform einen einmaligen Code zu. Dieser alphanumerische ELF-Code besteht aus vier Zeichen aus dem lateinischen Alphabet.

Mit der Einbeziehung von ELF-Codes in die standardisierten Referenzdaten eines Rechtsträgers, die im Global LEI Index verfügbar sind, werden die Visitenkarteninformationen sämtlicher Legal Entity Identifier (LEI)- Einträge weiter verbessert. Die reichhaltigeren Datensätze bieten ein besseres Benutzererlebnis, weil sie die Kategorisierung von Rechtsträgern erleichtern und so mehr Einblick in den globalen Markt geben.

Die in der ELF Code List enthaltenen Rechtsträgerformen basieren auf Forschungen, die von GLEIF durchgeführt wurden. Die Identifizierung zusätzlicher Rechtsformen, die weltweit bestehen, läuft weiter. GLEIF wird regelmäßig aktualisierte Versionen der ELF Code List veröffentlichen.

ISO-Standard 20275 Finanzdienstleistungen – Rechtsträgerformen („Financial Services – Entity Legal Forms (ELF)“)

Die ELF Code List basiert auf der ISO standard 20275 ‘Financial Services – Entity Legal Forms (ELF)’, die von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) entwickelt wurde. Der Standard wurde im Juli 2017 veröffentlicht. Der ISO zufolge „legt dieser Standard die Elemente eines eindeutigen Musters zur Identifizierung einzelner Rechtsträgerformen in einem Rechtsraum fest. Ziel ist es, eine Kodifizierung von Rechtsformen innerhalb von Rechtsräumen zu ermöglichen und so die Klassifizierung von Rechtsträgern nach ihrer Rechtsform zu fördern.“ Der ISO-Standard beschreibt die Rechtsträgerform „als Art des Rechtsträgers, als die eine Organisation im Rahmen des gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Systems gilt, in dem sie gegründet wird“.

Die ISO hebt dabei hervor, dass das Verständnis der Rechtsträgerform „eine wichtige Komponente bei Transaktionen von Finanzdienstleistungen ist. Das Eingehen einer Geschäftsbeziehung erfordert eine Bestimmung der Art des Rechtsträgers, mit dem Transaktionen abgeschlossen werden. Die an Finanztransaktionen beteiligten Parteien (und deren Organisationsstruktur) müssen im Rahmen dieser Transaktionen identifiziert werden. Die Standardisierung der Rechts- oder Organisationsform unterstützt die Flexibilität, bietet ein besseres Verständnis der eingegangenen Risiken und verbessert den Kapitalzugang.“

„Aufsichtsbehörden und Marktteilnehmer haben die Notwendigkeit einer nationalen und weltweiten konsistenten Identifizierung von Rechtsträgerformen erkannt. Um dieser Notwendigkeit Rechnung zu tragen, haben sie die Entwicklung eines Standards gefordert. Der ISO-Standard 20275 erfüllt den Identifizierungsbedarf von Rechtsträgerformen auf eine strukturierte Weise. So lassen sich Rechtsträger unter anderem anhand der Art ihrer rechtlichen Gründungsform klassifizieren.“

Die Rolle von GLEIF bei der Führung der ELF Code List

Die ISO hat für den ISO-Standard 20275 eine für die Datenpflege zuständige Einrichtung gegründet, die sich aus Mitgliedern des technischen Ausschusses 68 für Finanzdienstleistungen der ISO zusammensetzt. Die Schweizerische Normen-Vereinigung (SNV) wurde zum Sekretariat der für die Datenpflege zuständigen Einrichtung bestellt. Die SNV hat die Durchführung des Sekretariats der für die Datenpflege zuständigen Einrichtung und entsprechender Aufgaben an GLEIF übertragen. Unter anderem ist GLEIF verantwortlich für die Identifizierung vorhandener Rechtsträgerformen und die Zuweisung eines einmaligen ELF-Codes an jede Rechtsträgerform in Einklang mit dem ISO-Standard 20275. Weitere Informationen zu Einrichtungen, die für die Datenpflege von ISO-Standards zuständig sind, finden Sie hier.

Interessierte Parteien, die eine Rechtsträgerform zur Aufnahme in die ELF Code List vorschlagen möchten, richten bitte eine E-Mail an info@gleif.org.

Umsetzung der ELF Code List

LEI-Vergabestellen geben den ELF-Code in ihren Verfahren zur Vergabe und Meldung von LEIs an.

Das LEI-Common Data File (CDF) Format definiert, wie LEI-Vergabestellen ihre LEIs und Level 1-Referenzdaten melden, d. h. die Visitenkartendaten zu Rechtsträgern, die die Frage „Wer ist wer?“ beantworten. Die Struktur für den ELF-Code wurde in der aktuellen Version des LEI-CDF Formats berücksichtigt.

GLEIF überwacht die Anwendung der ELF Code List durch LEI-Vergabestellen, sofern ein ELF-Code für eine bestimmte Rechtsträgerform in einem Rechtsraum verfügbar ist.

Reservierte Codes

Es gibt 2 reservierte Codes:

  • 8888: wird verwendet, wenn ein neuer ELF-Code (für eine noch nicht auf der Liste befindliche Rechtsform) von GLEIF für einen auf der Liste befindlichen Rechtsraum angefordert wird;
  • 9999: gilt nur für LEIs aus einem noch nicht auf der Liste befindlichen Rechtsraum.

Sprachgebrauch

Alle Rechtsträgerformen stehen ausschließlich in lokalen Sprachen zur Verfügung. Die Rechtsformen von Ländern mit mehreren offiziellen Sprachen (z. B. Schweiz, Belgien, Kanada) werden in allen dort offiziellen Sprachen berichtet.

Eine Rechtsform hat nur gemäß den lokalen Gesetzen eine Bedeutung, weshalb eine englische Übersetzung für alle Rechtsformen in sämtlichen Ländern zu Verwirrung führen würde.

Beispiel: Eine niederländische BV ist keine deutsche GmbH und auch keine Private Limited Liability Company.

Verwendung von ELF-Codes für mehrere Rechtsräume/französische Überseegebiete

Für die Umsetzung der Version 1.2 der ELF Code List werden die französischen Rechtsformen (und die ELF Codes) nun auch für 7 französische Überseegebiete verwendet (Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, Saint Barthélemy und Saint Martin). Diese Rechtsräume gehören zu Frankreich und haben deshalb dieselbe Rechtsordnung und somit dieselben Rechtsformen.

Das bedeutet auch, dass für diese Rechtsträger als Gerichtsstand Frankreich gilt, da sich der Gerichtsstand nach der Rechtsform richtet. Und da sie eine französische Rechtsform besitzen, muss der Gerichtsstand Frankreich sein.


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