LEI-Daten LEI-Abgleich

GLEIF-Bestätigungsprozess



The Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) hat ein kostenloses Zertifizierungsverfahren eingeführt – die GLEIF-Dienstleistung für die Bestätigung des LEI-Abgleichs – um sicherzustellen, dass Organisationen, die den Legal Entity Identifier (LEI) mit ihren eigenen Kennungen abgleichen, dies zur Vermeidung von Fehlern anhand moderner Methoden und / oder Prozesse tun.

Datenanbieter und andere Organisationen profitieren erheblich vom Abgleich ihrer jeweiligen Kennungen mit dem LEI, da dadurch eine größere Funktionalität für ihre Kunden sichergestellt wird: Die Interoperabilität auf allen parallelen ID-Plattformen vereinfacht die Verfahren zur Verifizierung von Rechtsträgern erheblich und senkt die Datenverwaltungskosten für Datennutzer. Die Bestätigung und die anschließende Veröffentlichung durch GLEIF von öffentlich verfügbaren, quelloffenen Verknüpfungsdateien, welche die Kennungen mit den entsprechenden LEIs abgleichen, erleichtern den Prozess des Erfassens, Ansammelns und Abstimmens von Kontrahenteninformationen. Dies kann für viele Zwecke nützlich sein, wie Compliance, regulatorisches Berichtswesen, Kundenbetreuung und Due Diligence.

Die Dienstleistung für die Bestätigung des Abgleichs unterstützt zudem die Integrität des Global LEI Systems, indem sichergestellt wird, dass Qualitätskontrollen in Verbindung mit dem Abgleich von Kennungen mit dem LEI die von GLEIF definierten Anforderungen erfüllen oder übertreffen.

Die Dienstleistung von GLEIF für die Bestätigung des LEI-Abgleichs bewertet die Abgleichprozesse und Algorithmen, die von Organisationen angewandt werden, die andere Identifikationsschemata mit dem LEI verknüpfen möchten.

Im Rahmen der Einholung einer Bestätigung dokumentiert der Abgleichpartner die Art und den Umfang der Abgleichmethoden und/oder -prozesse. Dadurch kann GLEIF die Prozesse und Verfahren prüfen, Stichproben von dem Abgleichpartner validieren und bestimmen, ob die Stichprobendaten die von GLEIF vorbestimmten Genauigkeits- und Qualitätskriterien erfüllen oder übertreffen. Wenn dies zutrifft, erfolgt die GLEIF-Bestätigung.

Nach der Bestätigung muss der Abgleichspartner diese Qualitätsstandards wahren, wobei GLEIF in regelmäßigen Abständen Validierungstätigkeiten ausführt, um zu bestätigen, dass die Ergebnisse weiterhin die erforderlichen Performancestandards von GLEIF erfüllen. GLEIF veröffentlicht zudem eine Verknüpfungsdatei, die die maßgebliche Kennung mit dem LEI abgleicht. Öffentliche Nutzer können diese Informationen über die GLEIF-Webseite zur Integration in ihre bestehenden Datenplattformen abrufen.

Das unten stehende Diagramm veranschaulicht die sechs Schritte der GLEIF-Dienstleistung für die Bestätigung des Abgleichs. Eine Zusammenfassung der mit jedem Schritt verbundenen Maßnahmen finden Sie im Text unter dem Schaubild.

Alle für die GLEIF-Dienstleistung für die Bestätigung des Abgleichs relevanten Unterlagen können unten heruntergeladen werden.

Schritt 1: Beginn der Bestätigung
Ihre Organisation möchte die GLEIF-seitige Bestätigung ihrer Abgleichsmethode über die Dienstleistung von GLEIF für die Bestätigung des Abgleichs erhalten. Der erste Schritt besteht darin, die GLEIF-Webseite aufzurufen, die den Bestätigungsprozess detailliert beschreibt und alle erforderlichen Unterlagen aufführt.

Zur formellen Beantragung einer Bestätigung müssen Sie eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) ausfüllen und diese an folgende Stelle senden: info@gleif.org. Nach der vollständigen Ausfertigung wird es an Sie zurückgesandt, und die Rolle Ihrer Organisation als antragstellender Abgleichspartner wird bestätigt.
Schritt 2: Einreichung des konzeptionellen Modells
Ihre Organisation muss anschließend zwei Dokumente einreichen:

a) Ein konzeptionelles Modell, das Ihre organisatorischen Ziele und Fähigkeiten als Abgleichspartner erläutert. Dieses Dokument hat ein Freitextformat, und der antragstellende Abgleichspartner bestimmt selbst den entsprechenden Detaillierungsgrad. Der antragstellende Abgleichspartner muss folgende Angaben machen:

a. Wer: Die Art der antragstellenden Organisation, einschließlich Einzelheiten dazu, wer den Identitätsrahmen der Organisation verwendet, zur Marktposition, zur Größe des Kundenstamms und zur Wettbewerbssituation.
b. Warum: Die Gründe für die Unterstützung des Bestätigungsantrags der Organisation – Welche sind die zentralen Geschäftsfaktoren, strategischen Ziele und Pläne etc.?
c. Was: Wie plant die Organisation, die Bestätigung in bestehende Dienstleistungen zu integrieren?
d. Wo: Welche Markt- oder geografischen Bereiche verwenden die Kennung Ihrer Organisation?
e. Wie: Über welche Abgleichsverfahren oder Abgleichsalgorithmen verfügt Ihre Organisation bereits und welche Anpassungen sind erforderlich, um eine Bestätigung zu erhalten?
f. Zeitrahmen: Bestätigung, dass die Zeitrahmen gemäß der Kooperationsvereinbarung verstanden werden.


b) Die Abschnitte A, B, C der Checkliste für interne Kontrollen.

Der antragstellende Abgleichspartner kann eine Prüfungssitzung mit GLEIF beantragen, um die Materialien vor ihrer Einreichung zu besprechen. Die Prüfungssitzung hat eine Länge von einer Stunde, um sicherzustellen, dass alle antragstellenden Abgleichspartner fair behandelt werden.

Nach der Einreichung aller Materialien ist es die Aufgabe des antragstellenden Abgleichspartners, GLEIF zu informieren.
Schritt 3: Genehmigung des konzeptionellen Modells
Nach der Einreichung aller erforderlichen Materialien durch den antragstellenden Abgleichspartner prüft GLEIF das konzeptionelle Modell und weitere Begleitunterlagen, um die Übereinstimmung mit dem Global LEI System und den Tätigkeiten von GLEIF sicherzustellen. Eine Empfehlung zur Beteiligung an der Abgleichsbestätigung wird zur Beschlussfassung durch den GLEIF-CEO erarbeitet.
Schritt 4: Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung
Sobald der Geschäftsführer von GLEIF die Teilnahme an der Abgleichszertifizierung genehmigt hat, schließen der antragstellende Abgleichspartner und GLEIF den Kooperationsvertrag ab. Dabeihandelt es sich um einen formellen, bindenden Vertrag, der diePflichten beider Parteien definiert.
Schritt 5: Einreichung des Prototyps und der Unterlagen
Der antragstellende Abgleichspartner reicht seine operativen Protokolle, sein Datensatzmuster, den Entwurf seines Informationsblatts und den Rest der Abgleichs-Checkliste ein. Der antragstellende Abgleichspartner muss alle Begleitunterlagen innerhalb von 60 Tagen nach Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung einreichen. Der antragstellende Abgleichspartner muss GLEIF darüber informieren, dass seine Materialien eingereicht worden sind.
Schritt 6: Durchführung der Bestätigung
Nach der Mitteilung über die Einreichung der Unterlagen beginnt GLEIF mit der Prüfung. Wenn weitere Unterlagen oder Informationen benötigt werden, informiert GLEIF den antragstellenden Abgleichspartner mit einer vollständigen Erläuterung, sodass die Materialien noch einmal eingereicht werden können. GLEIF informiert den antragstellenden Abgleichspartner, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen und der 30 Geschäftstage umfassende Prüfzeitraum beginnt.

Die endgültige Entscheidung wird Ihrer Organisation vom GLEIF CEO mitgeteilt. Auf einen erfolgreichen Abschluss folgt die GLEIF-Bestätigung des Abgleichsprozesses. Die GLEIF-Bestätigung bescheinigt, dass die Verfahren und der Abgleichsalgorithmus (falls zutreffend) des Abgleichspartners die Qualitäts- und Performancestandards von GLEIF basierend auf den vorgelegten Materialien und dem durchgeführten Test erfüllen oder übertreffen. Gemäß der Kooperationsvereinbarung muss der Abgleichspartner diese Qualitätsstandards in jedem Jahr für einen anfänglichen Zeitraum von 24 Monaten berücksichtigen.

Bei einem nicht erfolgreichen Abschluss gibt GLEIF eine vollständige Erklärung ab. Der antragstellende Abgleichspartner erhält unter Umständen die Möglichkeit, Unterlagen erneut einzureichen – andernfalls wird die Kooperationsvereinbarung sofort beendet.

Für weitere Informationen zur Dienstleistung für die Bestätigung des LEI-Abgleichs wenden Sie sich an info@gleif.org.


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