LEI Der Lebenszyklus einer LEI-Vergabestelle

Zulassung von LEI-Vergabestellen durch GLEIF



Die Zulassung ist das Verfahren, über das die Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) die Eignung von Organisationen beurteilt, die im Rahmen des Global LEI Systems als Vergabestellen von Legal Entity Identifiers (LEIs) und als Hinterlegungsstelle der LEI-Referenzdaten tätig zu werden wünschen. Über die GLEIF-Zulassung zu einem Mitglied des Global LEI-Systems zu werden, ist ein weltweit anerkanntes Merkmal des Engagements für Datenqualität und Kundenservice.

Eine autorisierte Organisation für die Vergabe von LEIs an Rechtsträger, die an Finanztransaktionen beteiligt sind, wird als Local Operating Unit (LOU) bezeichnet. LOUs erbringen Registrierungs-, Verlängerungs- und andere Dienstleistungen und treten als primäre Schnittstellen zu den LEI-Inhabern auf. Eine LOU kann LEIs an Rechtsträger in den Ländern vergeben, für die sie zugelassen ist.

Dieser Bereich der GLEIF-Website stellt alle Dokumente und Informationen, die für den GLEIF-Zulassungsprozess relevant sind, bereit. Die sechs Schritte, die eine Organisation, die eine GLEIF-zugelassene LOU zu werden wünscht, durchlaufen muss, werden auf dieser speziellen GLEIF-Website detailliert dargelegt: Zulassungsverfahren.

GLEIF hat die Verantwortung für die Zulassung von Organisationen übernommen, die bestrebt sind, ab Oktober 2015 mit Abschluss eines Memorandum of Understanding zwischen GLEIF und dem LEI Regulatory Oversight Committee (LEI ROC) zu LEI-Vergabestellen zu werden. Bis zu diesem Datum war das LEI ROC für die Bestätigung von Organisationen als LEI-Vergabestellen zuständig, die als „Pre-LOUs“ galten. Diese Organisationen nahmen am GLEIF-Zulassungsverfahren teil und erlangten im Rahmen des GLEIF-Programms den Status der genehmigten LOUs.

Alle LEI-Vergabestellen sind von GLEIF zu akkreditieren.

Die Gültigkeit sämtlicher LEIs, die von einer ehemaligen Pre-LOU vergeben wurden, bleibt unabhängig davon, ob die Vergabestelle das GLEIF-Zulassungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat, bestehen. Falls eine Pre-LOU das Verfahren nicht fortgesetzt oder die Anforderungen der GLEIF-Zulassung nicht erfüllt hat, werden die von dieser Organisation bereits vergebenen LEIs an eine GLEIF-akkreditierte Vergabestelle übertragen.

Organisationen, die bei ihrem Antrag, eine GLEIF-akkreditierte LOU zu werden, Hilfe benötigen, sollten ihre Fragen zum Zulassungsverfahren per E-Mail an info@gleif.org senden.

GLEIF stellt auf ihrer Website eine Liste aller von GLEIF akkreditieren LEI-Vergabestellen zur Verfügung.