LEI Der Lebenszyklus einer LEI-Vergabestelle

Fragen und Antworten



Die Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) stellt Fragen und Antworten zur Verfügung, die von Antragstellern gestellt wurden, um Organisationen, die eine für die Vergabe von Legal Entity Identifiers (LEIs) autorisierte, GLEIF-zugelassene Local Operating Unit (LOU) zu werden wünschen, zusätzlich zu unterstützen.

Vertreter der Organisationen, die von GLEIF zugelassen werden möchten, sind eingeladen, ihre Fragen direkt an info@gleif.org zu richten. GLEIF kann die eingegangenen Fragen und die dazugehörigen Antworten ohne Zuschreibung auf unserer Webseite veröffentlichen, falls sie von allgemeinem Interesse sein sollten. Die nachfolgenden Fragen und Antworten repräsentieren den Dialog mit Organisationen, die am Zulassungsverfahren teilgenommen haben. Sie werden bisweilen nach Bedarf aktualisiert.

1. Gibt es einen festgelegten Zeitrahmen oder eine Frist für unseren Antrag, eine GLEIF-zugelassene LEI-Vergabestelle zu werden?
Nein. Der Antragsteller kann das Zulassungsverfahren jederzeit beginnen, wenn er der Meinung ist, dass er darauf vorbereitet ist. Weitere Anforderungen an den Zeitplan werden im Zulassungshandbuch erklärt.
2. Kann ich mit dem Antragsverfahren beginnen ohne eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) unterzeichnet zu haben?
Nein. GLEIF wird ohne eine von der vertretungsberechtigten Person des Antragstellers unterzeichnete NDA keinen Benutzernamen und Passwort für die Zulassungs-Kommunikationswerkzeuge (Datenraum und Serviceportal) ausgeben.
3. Warum sind im Abschnitt „Erforderliche Dokumente“ Ihrer Webseite die Anhänge 3 und 4 zum Master Agreement nicht aufgeführt?
Anhang 3 ist Ihr ausgefüllter Zulassungsplan. Anhang 4 enthält Ihre Zulassungsdokumente, welche die Checkliste und sämtliche Begleitunterlagen umfassen. Beide Anhänge sind Bestandteil des Master Agreements und werden für die Zulassung benötigt.
4. Können der Benutzername und das Passwort, die mir für den Zugriff auf die Akkreditierungs-Kommunikationswerkzeuge (Datenraum und Serviceportal) mitgeteilt wurden, mit meiner Organisation geteilt werden?
Ja, dies wird allerdings nicht empfohlen. In Ihrem Erstantrag geben Sie an, wie viele Konten Sie für das Zulassungsverfahren benötigen. Über diese Benutzerkonten wird der Zugriff auf den Datenraum und das Serviceportal gewährt. Wir empfehlen in der Regel als Best Practice für die Verbesserung der internen Rechenschaftspflicht, dass jeder Nutzer über spezifische Anmeldeinformationen verfügt. Es ist jedoch dem Antragsteller überlassen, ob er in Abhängigkeit seiner lokalen Sicherheitsanforderungen Anmeldeinformationen für ein oder mehrere Konten beantragt.
5. Können die automatisierten Nachrichten vom Datenraum und Serviceportal an mehrere Kontaktpunkte in meiner Organisation gesendet werden?
Nein. Wir benötigen einen zentralen Kontaktpunkt. Dabei kann es sich aber um eine Gruppen-E-Mail-Adresse handeln.
6. Können Sie bitte die E-Mail-Adressen mitteilen, von denen aus Datenraum- und Serviceportal-Mitteilungen gesendet werden? Ich möchte sicherstellen, dass diese E-Mails nicht als Spam behandelt werden.
Datenraum-E-Mails haben die Senderadresse info@gleif.org. Serviceportal-E-Mails haben die Senderadresse accreditationrequest@gleif.org.
7. Was ist, wenn ich ein Dokument in den falschen Ordner hochlade?
Das ist kein Problem. Während Sie Ihren Plan oder die Dokumentationsmaterialien vorbereiten, haben Sie die Möglichkeit, alle Dateien, die Sie einsenden, zu löschen und zu verändern bzw. etwas hinzuzufügen, bis Sie GLEIF mitteilen, dass Ihr Material jetzt zur Prüfung bereit ist. Während der GLEIF-Prüfung haben Sie dann nur noch die Möglichkeit, die Dateien, die Sie an den Datenraum gesendet haben, zu lesen.
8. Wann wird GLEIF die Dateien, die ich in den Datenraum hochgeladen habe, einsehen?
GLEIF wird die Dateien im Datenraum erst einsehen, wenn: a) die Antragsteller/Anwärter-LOU um ein optionales Konferenzgespräch ersucht und die zu besprechenden Dokumente in den Ordner „Material Konferenzgespräch“ hochgeladen hat, oder b) die Antragstellerin/Anwärter-LOU GLEIF mitgeteilt hat, dass ihre Datenraum-Materialien fertig und für die GLEIF-Prüfung bereit sind. GLEIF wird anschließend den internen Prozess so früh wie möglich, abhängig von den zur Verfügung stehenden Ressourcen und der Anzahl der Anträge, einleiten.
9. Sind meine Daten gesichert? Kann irgendjemand sie sehen?
GLEIF trifft alle angemessenen Vorkehrungen zum Schutz Ihrer Daten. Nur autorisierte Nutzer können Ihre Dokumente einsehen. Dazu gehören Ihre Teammitglieder, mit denen Sie die Benutzer-Anmeldedaten geteilt haben, und das interne GLEIF-Prüfteam. Andere Antragsteller/Anwärter-LOUs können nicht auf Ihre Materialien zugreifen oder diese einsehen. Antragstellerinnen/Anwärter-LOUs haben nur beschränkten Zugriff auf ihre eigenen Ordner innerhalb des Datenraums.
10. Ich habe Schwierigkeiten, die Zulassungs-Checkliste auszudrucken. Was kann ich tun?
Die Zulassungs-Checkliste ist eine editierbare PDF. Sie kann aktualisiert und so oft Sie möchten gespeichert werden. Wenn Sie sie ausdrucken möchten, empfehlen wir, für ein optimales Ergebnis Adobe Acrobat zu verwenden.
11. Welche Materialien werden für die Planungsphase des Zulassungsverfahrens benötigt?
Bitte lesen Sie die „Checkliste für den Zulassungsplan“, die Sie auf der GLEIF-Webseite finden. Sie führt alle Dokumente auf, die für diese Phase des Verfahrens benötigt werden. Sie ist auch ein gutes Hilfsmittel, um die Vollständigkeit Ihrer Eingabe vor der Einreichung an GLEIF zu prüfen. Diese Checkliste wird im Rahmen Ihrer Eingabe auch als Teil Ihrer Plandokumentation benötigt.
12. Wenn ein einzelnes Dokument, wie beispielsweise ein Handbuch, zwei oder mehrere Bereiche/Fragen abdeckt, sollte ich dann nur das relevante Segment der Dokumentation hochladen oder das vollständige Handbuch mit Querverweisen zu den Daten zu den jeweiligen Fragen?
Die Entscheidung überlassen wir Ihnen. GLEIF erwartet, dass die Antragsteller/Anwärter-LOU einen eindeutigen Querverweis zu der in der Zulassungs-Checkliste gestellten Frage einfügt und die Dokumentation in den Datenraum hochgeladen wird. GLEIF wird nur diese Dokumente bzw. Abschnitte prüfen, auf die durch Querverweis in der Zulassungs-Checkliste ausdrücklich Bezug genommen wird. Zur Erinnerung: Sämtliche Inhalte sind vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen, die vor Abgabe getroffen wurden, in englischer Sprache einzureichen. Dokumente in anderen Sprachen werden nicht berücksichtigt und der Antrag gilt bis zur Vorlage entsprechender Übersetzungen als unvollständig.
13. Kann ich mich, falls ich eine allgemeine Frage habe oder etwas nicht verstehe, an GLEIF wenden, ohne dass dies als eines meiner drei Konferenzgespräche gezählt wird?
Ja. Verfahrens- oder auslegungstechnische Arten von Fragen können an info@gleif.org gesendet werden, ohne dass dies als eines der drei Konferenzgespräche gezählt werden würde. Wie bereits erwähnt, kann GLEIF die eingegangenen Fragen und die dazugehörigen Antworten ohne Zuschreibung auf unserer Webseite veröffentlichen, falls sie von allgemeinem Interesse sein sollten.
14. Wir müssen an GLEIF zwei Original-Ausfertigungen der unterschriebenen NDA und des Master Agreements einreichen. Wie sollen wir dabei vorgehen?
Bitte fügen Sie eine eingescannte Kopie Ihrer unterzeichneten NDA Ihrer Anfrage bei und senden Sie alles an accreditationrequest@gleif.org, um den Prozess zu beginnen. Das macht es uns möglich, mit dem Antragsverfahren fortzufahren.

Sie werden bezüglich des Master Agreements von der Rechtsabteilung zu gegebener Zeit kontaktiert und erhalten die für den Abschluss erforderlichen Anweisungen.

Sobald die Unterlagen des Master Agreements von GLEIF gegengezeichnet wurden, werden sie im Datenraum hochgeladen und stehen Ihnen auf diese Weise im dafür vorgesehenen Verzeichnis zur Verfügung. Wir übersenden Ihnen eine Ausfertigung in Papierform für Ihre Unterlagen. Der Versand erfolgt an die für Ihre Organisation hinterlegte Adresse.