Zusammenarbeit zur Einhaltung hoher Standards der Datenqualität
Anfechtung von LEI-Daten
Die zentrale, von der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) bereitgestellte Anfechtungsfunktion erweitert die Fähigkeit, Aktualisierungen von Legal Entity Identifier (LEI) Daten auszulösen, auf alle interessierten Parteien. Sie bietet insbesondere eine einfache und komfortable Möglichkeit, um die Verifizierung auszulösen und, sofern erforderlich, eine zeitnahe Aktualisierung von LEI-Einträgen, einschließlich der verbundenen Referenzdaten, herbeizuführen.
Mittels der Anfechtungsfunktion von GLEIF erhalten Nutzer von LEI-Daten die Möglichkeit, Zweifel im Hinblick auf die Bezugsintegrität zwischen LEI-Einträgen oder die Genauigkeit und Vollständigkeit der damit verbundenen Referenzdaten zu begründen. Sie lässt auch Hinweise auf mögliche Doppeleinträge oder die Meldung nicht zeitnaher Erwiderungen auf Unternehmensmaßnahmen mit LEI-Bezug zu.
Die GLEIF-Anfechtungsfunktion unterstützt die Anfechtung von Informationen zu Verhältnissen, die im Rahmen einer LEI-Suche aufgeworfen werden. Durch die Analyse der LEI-Referenzdaten eines bestimmten LEI-Eintrags kann der Benutzer eine Datenänderung in Bezug auf die angegebenen Verhältnisse, ob nun im Hinblick auf Direktbeteiligungen oder Muttergesellschaften, sowie Ausnahmen beantragen.
Jedes Mal kann ein einzelner LEI-Eintrag (und so viele Felder wie nötig innerhalb dieses Eintrags) angefochten werden. Die Anfechtung verschiedener LEI-Einträge erfordert, dass jeweils eine Anfechtung pro Eintrag eingetragen wird.
Sobald eine Anfechtung unter Verwendung des auf der GLEIF-Webseite verfügbaren Formulars beantragt wurde, übermittelt GLEIF die Information umgehend an die betreffende LEI-Vergabestelle zur Weiterverfolgung.
Sollte die Richtigkeit eines LEI-Dateneintrags über die GLEIF-Anfechtungsfunktion in Zweifel gezogen werden, liegt es in der Verantwortung der zuständigen LEI-Vergabestelle, die Angelegenheit im Dialog mit dem betroffenen Rechtsträger beizulegen. Sofern erforderlich, und vorbehaltlich einer weiteren Verifizierung gegenüber einer maßgeblichen Quelle, wird die LEI-Vergabestelle dann die Informationen zu einem LEI-Eintrag aktualisieren. Die LEI-Vergabestelle beabsichtigt, Anfechtungen binnen zehn Geschäftstagen beizulegen.
GLEIF ermutigt alle Nutzer von LEI-Daten, diesen GLEIF Service zu nutzen, da er entwickelt wurde, um die Zuverlässigkeit und Nutzbarkeit des öffentlich zugänglichen LEI-Datenbestands weiter zu verbessern.
Q&A-Abschnitt
(faq: )
Relevante Dateien zum Herunterladen
Herunterladen als PDF: Benutzerhandbuch zur Anfechtung von LEI-Daten v1.1 (Challenge LEI Data User Guide v1.1)