GLEIF-Liste autorisierter Registrierungsstellen
Die Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) veröffentlicht die „Liste autorisierter Registrierungsstellen“ (Registration Authorities List) (unten zum Herunterladen verfügbar). Sie enthält fast 1.200 Handelsregister und andere relevante Quellen für Registrierungs- und Validierungsstellen aus mehr als 230 Rechtsordnungen und weist jedem Register bzw. jeder Stelle auf der Liste einen eindeutigen Code zu. Künftig werden Organisationen, die Legal Entity Identifiers (LEI) vergeben, bei ihren LEI-Vergabeverfahren und in ihrer Berichterstattung auf diesen Code verweisen.
Im September 2026 veröffentlichte die GLEIF die Version 1.9 der Liste autorisierter Registrierungsstellen. Aufgrund der Einführung der ROC-Richtlinie zu Fondsbeziehungen und der Leitlinien für die Registrierung von Investmentfonds im globalen LEI-System enthält die Liste autorisierter Registrierungsstellen seit 2022 weitere Quellen, die zur Validierung von Informationen zu Fonds herangezogen werden können. Bei diesen Quellen handelt es sich in der Regel um Einrichtungen wie Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörden, Zentralbanken, Finanzaufsichtsbehörden usw.
Die Verwendung der GLEIF-Liste autorisierter Registrierungsstellen erhöht die Zuverlässigkeit und Nutzbarkeit der LEI-Daten weiter.
Zusammenfassung: Ein Querverweis der Daten eines Rechtsträgers auf eine lokale maßgebliche Quelle
Der LEI ist mit wichtigen Referenzinformationen verknüpft, die eine eindeutige und unverwechselbare Identifizierung von Rechtsträgern ermöglichen, die an Finanztransaktionen beteiligt sind. Einfach ausgedrückt kann der öffentlich zugängliche LEI-Datenpool als globales Verzeichnis betrachtet werden, das die Transparenz auf den Finanzmärkten erheblich verbessert. Ob der Datenpool dieses Ziel erreichen kann, hängt von der Verfügbarkeit vertrauenswürdiger, offener und zuverlässiger Daten ab.
Der Prozess zur Sicherstellung der LEI-Datenqualität beginnt bei der registrierenden juristischen Person. Im Rahmen der Selbstregistrierung muss die registrierende juristische Person der LEI-Vergabestelle ihrer Wahl korrekte Legal Entity-Referenzdaten bereitstellen. LEI-Vergabestellen (auch als „Local Operating Units“ oder LOUs bezeichnet) bieten Registrierungs-, Verlängerungs- und andere Dienstleistungen an und fungieren als primäre Schnittstelle für Rechtsträger, die einen LEI erhalten möchten.
Die von der GLEIF veröffentlichte Liste autorisierter Registrierungsstellen standardisiert erstmals den Querverweis, den der Rechtsträger zu seiner lokalen maßgeblichen Quelle angibt. Mit dieser Liste ermöglicht die GLEIF den Nutzern der LEI-Daten, den LEI einfacher mit anderen Datenquellen zu verknüpfen.
LEI-Vergabestellen müssen sicherstellen, dass der Querverweis auf die lokale maßgebliche Quelle standardisiert und in einem LEI-Datensatz enthalten ist.
Nutzer von LEI-Daten können die mit dem Rechtsträger verbundene maßgebliche Quelle identifizieren. Der entsprechende Code ist Teil der Informationen, aus denen sich ein LEI-Datensatz zusammensetzt. Alle LEI-Datensätze sind öffentlich zugänglich und können über den Global LEI Index auf der GLEIF-Website einfach und kostenlos abgerufen werden.
Die „Common Data File (CDF) Formate“ legen fest, wie LEI-Vergabestellen ihre LEI und zugehörige Legal Entity-Referenzdaten melden. Auf der Grundlage dieses Standards identifizieren LEI-Vergabestellen die mit dem Rechtsträger verbundene lokale maßgebliche Quelle mithilfe des Feldes „ BusinessRegisterEntityID “, das zwei Elemente enthält:
- „Register“: Ein Code, der das Handelsregister oder eine andere Registrierungsstelle identifiziert, die den Wert von „EntityID“ bereitgestellt hat (siehe nächster Punkt). Künftig wird dies der Code sein, der einer maßgeblichen Quelle zugewiesen wird, die in der GLEIF-Liste autorisierter Registrierungsstellen aufgeführt ist.
- EntityID: Die Kennung (lokale Nummer) des Rechtsträgers, wie sie von der maßgeblichen Quelle geführt wird.
Das Register kann ohne die zugehörige EntityID gemeldet werden, falls diese ID nicht verfügbar ist.
Umsetzung der GLEIF-Liste autorisierter Registrierungsstellen
Die GLEIF wird die Compliance der LEI-Vergabestellen mit der Liste autorisierter Registrierungsstellen überwachen. Nach Veröffentlichung jeder neuen Version der Liste autorisierter Registrierungsstellen sind die LEI-Vergabestellen verpflichtet, alle Änderungen innerhalb einer bestimmten Frist umzusetzen.
Die GLEIF-Liste autorisierter Registrierungsstellen wird kontinuierlich weiterentwickelt. Änderungswünsche oder Anmerkungen zu diesem Dokument sind an info@gleif.org zu richten.
Die GLEIF stellt die Liste autorisierter Registrierungsstellen in verschiedenen Formaten zur Verfügung (siehe unten).
Relevante Dateien zum Herunterladen
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Als Excel-Datei zum Herunterladen und zur Verwendung mit gängigen Tabellenkalkulationsprogrammen: GLEIF-Liste autorisierter Registrierungsstellen v1.9 (GLEIF Registration Authorities List v1.9)
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Als CSV-Datei zum automatisierten Verarbeiten und Analysieren mit technischeren Programmierwerkzeugen herunterladen: GLEIF-Liste autorisierter Registrierungsstellen v1.9 (GLEIF Registration Authorities List v1.9)
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Übersicht über alle Änderungen gegenüber Version 1.8.1 als Excel-Datei herunterladen: Änderungen in der GLEIF-Liste autorisierter Registrierungsstellen v1.9 im Vergleich zu v1.8.1 (Changes in GLEIF Registration Authorities List v1.9 compared to v1.8.1)
