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Der Compliance-Katalysator: Der Wandel bei der Identifikation von Rechtsträgern im digitalen Zeitalter mit dem LEI

Teil III: Wie der LEI genutzt werden kann, um eine durchgehende Datenverarbeitung zu ermöglichen, den Kampf gegen Finanzdelikte zu stärken und die Welt für ein System mit globalen digitalen Identitäten vorzubereiten


Autor: Stephan Wolf

  • Datum: 2018-11-21
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Investitionen in Technologie haben im Kampf gegen Finanzdelikte viel erreicht. Wenn die Qualität und die Kompatibilität von Finanzdaten sich nicht verbessern, bleiben die Compliance-Prozesse jedoch weiterhin hinter der Weiterentwicklung von Transaktionen zurück, wodurch unsere Abwehrmaßnahmen weltweit geschwächt werden.

In diesem Beitrag, dem zweiten in unserer Blog-Serie, die sich der Frage des finanziellen Vertrauens im digitalen Zeitalter widmet, untersuchen wir, wie das Finanzsystem Sanktions- und Transaktionsinformationssysteme basierend auf der allgemeinen Einführung des Legal Entity Identifiers (LEI) verbessern kann. Durch die Verknüpfung mehrerer Informationsquellen weltweit durch die einheitliche Anwendung eines globalen Standards zur Identifikation von Rechtsträgern wäre es möglich, große Wissensdatenbanken zu schaffen, die die automatische Transaktionsüberwachung besser unterstützen können.

Ein angeschlagenes System

Die Fähigkeit des globalen Finanzsystems, Betrug, Terrorfinanzierung und andere illegale Finanzaktivitäten zu bekämpfen, wird dadurch behindert, dass dieses Finanzsystem veraltete Prozesse zur Verifizierung der Identität verwendet. Am offensichtlichsten wird dies in der Verwaltung von Sanktions- und Watchlisten bei der Verarbeitung von Finanztransaktionen. Die Mechanismen für die Sicherheits- und Compliance-Prüfung bauen hier nach wie vor auf den Abgleich von Namen und Aliasnamen.

Nach den letzten Terroranschlägen in Paris, Brüssel und London haben beispielsweise die französischen, belgischen und britischen Behörden Listen mit Rechtsträgern erarbeitet, die im Verdacht stehen, in die Terrorfinanzierung involviert zu sein. Diese Listen werden geteilt, da sie jedoch verschiedene Formate haben und keine gemeinsame Kennung unterstützen, ist die Geschwindigkeit, mit der die Behörden auf Informationen reagieren und Informationen weitergeben können, begrenzt. Dies wirkt sich negativ auf die Prozesse der Transaktionsüberwachung jedes Landes aus und führt zu ineffektiven Überprüfungsprozessen.

Auch andernorts gibt es Probleme. Nach der Einführung eines Systems für Zahlungen fast in Echtzeit im Jahr 2008 verzeichnete die britische Finanzwelt 132 % mehr betrügerische Transaktionen, wie The Sydney Morning Star meldete (siehe „Links zum Thema“ unten). Diese Steigerung darf sich nicht fortsetzen.

Während Unterstützung bei der ID-Prüfung durch Partnerschaften mit Dienstleistern zur Verfügung steht, sind diese mit den gleichen grundlegenden Schwierigkeiten konfrontiert: geringe Qualität, uneinheitliche Datenquellen erschweren die Implementierung, verhindern Interoperabilität und fördern die Ineffizienz. Somit können sie den Prozess bestenfalls begrenzt aufwerten. In einem kürzlich von der Financial Action Task Force (FATF) und der Egmont Group of Financial Intelligence Units veröffentlichten Bericht (siehe „Links zum Thema“ unten) heißt es dazu: „Es gibt eine Reihe von Drittdienstleistern, die sich auf die Unterstützung von Firmenkunden im Rahmen der Identitätsverifizierung und Kunden-Due-Diligence spezialisiert haben, wie durch Sanktionslisten und andere Negativinformationen, sowie Informationen zum Firmeneigentum. Allerdings haben einige größere Finanzinstitute über die Wolfsberg Group angegeben, dass die von dritten Dienstleistern bereitgestellten Informationen veraltet oder unvollständig sein können.“ (Die Wolfsberg Group ist ein Zusammenschluss von dreizehn globalen Banken, die Rahmenkonzepte und Empfehlungen für die Steuerung von Finanzkriminalitätsrisiken entwickelt, insbesondere in Bezug auf Know-Your-Customer-Richtlinien sowie Richtlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung.)

Eine größer werdende Kluft

Trotz dieser Probleme entwickelt sich die Transaktionswelt weiter. Dadurch, dass es Investitionen in neue Technologien finanziellen Stakeholdern ermöglichen, beispielsweise von Big Data, Analysen und maschinellem Lernen zu profitieren, wird das Potenzial für eine Intensivierung des Kampfs gegen die Finanzkriminalität erheblich gesteigert.

Allerdings sind auch diese neuen Technologien von der Ungenauigkeit bei der Analyse von Namen und Aliasnamen betroffen. Ohne eine präzise Kennung besteht das Risiko, dass diese Ansätze inkorrekte Verknüpfungen vornehmen und falsch aggregierte Ergebnisse präsentieren. Des Weiteren schnellen die Kosten für die Realisierung dieser Initiativen in die Höhe, wenn nicht eine Stakeholder-Einheitlichkeit basierend auf einer globalen Rechtsträgerkennung in den von diesen Initiativen produzierten Daten erreicht werden kann: mehr inkompatible Daten bedeuten mehr Komplexität bei den Compliance-Prüfungen und mehr vorzunehmende Prüfungen. Das Endergebnis? Lähmende Ineffizienz, enorme Stakeholder-Listen und eine wirkungslose Abwehr von Kriminalität.

Der LEI: Heute eine einfache Maßnahme, morgen ein riesiger Vorteil

Durch die vorgeschriebene Verwendung des LEIs in allen Finanzströmen, Sanktions- und Watchlisten weltweit würde die Verwendung von Kennungen zwischen Institutionen und sogar zwischen Ländern standardisiert. Dadurch würde also die Kompatibilität verschiedener Datenquellen ermöglicht, die in der heutigen Finanzumgebung so sehr fehlt.

Die Ermöglichung der Datenkompatibilität ist erst der Anfang. Da der LEI bereits mit anderen Identifizierungssystemen, wie nationalen IDs oder Business Identifier Codes (BICs), abgestimmt ist, können Stakeholder mit dem LEI-System darauf vertrauen, dass alle an einer Transaktion beteiligten Parteien eindeutig identifiziert werden.

Beispiel: Identitätsdiebstahl. Zur Vermeidung einer betrügerischen Vertretung könnte der Initiator einer Zahlung den LEI verwenden, um das tatsächliche Ziel zu kontrollieren; in der „Bestätigung des Zahlungsempfängers“ kann der Auftraggeber aufgefordert werden, den Namen des Begünstigten zu verifizieren.

Hier würde durch den LEI jede Mehrdeutigkeit in Bezug auf das Ziel der übertragenen Mittel beseitigt und möglicherweise würde die Identifikation eines Betrugsmusters durch die Ermittlung eines unerwarteten Ziels ermöglicht.

Außerdem kann die formale Repräsentation aller Parteien, die der LEI erzeugt, auch andere Betrugsmuster aufdecken. Wenn der Betrug vereinzelt stattfindet, kann ein „Betrugsverdacht“ ausgelöst werden, wenn Ausgänge aus gängigen, wiederkehrenden Zahlungsszenarien ermittelt werden.

Wenn der Betrug wiederholt stattfindet, können andere Unregelmäßigkeiten ermittelt werden, indem mehr Informationen aus verschiedenen Finanzströmen verbunden werden, die an dasselbe Ziel gehen – alles dank der Datenkompatibilität durch den LEI.

Dies sind nur einige Beispiele. Die Vorteile einer LEI-Einführung finden sich im gesamten Finanzsystem. In der Tat kann der LEI für die Compliance das tun, was digitale Technologien bereits für den Rest der Welt tun: nämlich eine enorme Effizienz durch Automatisierung und Interoperabilität weltweit ermöglichen. Compliance-Lücken werden sich nicht mehr vergrößern oder verschwinden sogar ganz. Wenn eine globale Unterstützung erreicht werden kann, so dass der LEI generalisiert wird, schließen die Compliance-Prozesse nicht nur zum Grad der technologischen Änderung auf, sondern entwickeln sich parallel dazu. Nur dann wird der Kampf gegen die Finanzkriminalität sein volles Potenzial entfalten.

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Über den Autor:

Stephan Wolf ist der CEO der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF). 2023 wurde er zum Mitglied des Vorstands der Internationalen Handelskammer (ICC) Deutschland gewählt. 2021 wurde er in den neuen Industry Advisory Board (IAB) als Teil der weltweiten Initiative der ICC für digitale Standards (Digital Standards Initiative, DSI) berufen. In dieser Eigenschaft fungiert er als Mitvorsitzender des Arbeitskreises zum Thema „Trusted Technology Environment“. Zwischen Januar 2017 und Juni 2020 war Herr Wolf Mitvorsitzender der International Organization for Standardization Technical Committee 68 FinTech Technical Advisory Group (ISO TC 68 FinTech TAG). Von One World Identity wurde Herr Wolf im Januar 2017 unter die Top 100 Leaders in Identity gewählt. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Einrichtung von Datenoperationen und globalen Implementierungsstrategien. Er hat während seines gesamten Berufslebens an der Weiterentwicklung grundlegender Unternehmens- und Produktentwicklungsstrategien gearbeitet. Herr Wolf war 1989 Mitgründer der IS Innovative Software GmbH und erster Geschäftsführer der Gesellschaft. Später wurde er Sprecher des Vorstands der Nachfolgegesellschaft IS.Teledata AG. Diese Gesellschaft wurde schließlich Teil der Interactive Data Corporation, wo Herr Wolf die Funktion des Technischen Direktors innehatte. Herr Wolf hat einen Abschluss in Betriebswirtschaft von der J. W. Goethe Universität, Frankfurt am Main.


Tags für diesen Artikel:
Kundenbetreuung, Compliance, Datenverwaltung, Digitale Identität, Know-Your-Customer (KYC), Open Data, Risikomanagement, Regulierung, Standards