LEI Code-Listen

GLEIF-Code-Liste der gerichtlichen Zuständigkeiten



Die Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) veröffentlicht die „Code-Liste der gerichtlichen Zuständigkeiten“ (Accepted Legal Jurisdictions Code List) (die weiter unten als Download zur Verfügung steht). Die Liste basiert auf Standard 3166 der Internationalen Organisation für Normung (ISO) und enthält über 300 verschiedene Codes.

Laut Definition des aktuellen Legal Entity Identifier (LEI) Common Data File (CDF) Formats bezeichnet „Gerichtliche Zuständigkeit“ den Rechtsraum der rechtmäßigen Gründung, also den Ursprung der Rechtsform des Rechtsträgers. Das LEI-CDF XML-Schema validiert das Feld „Gerichtliche Zuständigkeit“ mit einem Wert des Typs „Code der gerichtlichen Zuständigkeit“, der dem ISO-Standard 3166 entspricht und entweder:

  • ein aus zwei Zeichen bestehender Ländercode nach ISO 3166-1 Alpha-2 oder
  • ein Regionalcode nach ISO 3166-2 ist.

Zur Sicherstellung der Harmonisierung und einheitlichen Anwendung von Länder- und Unterbereichscodes, die die „gerichtliche Zuständigkeit“ für einen Rechtsträger unter den verschiedenen LEI-Vergabestellen definieren, führt GLEIF eine explizite Liste der akzeptierten ISO 3166-Codes nach Ländern/Rechtsräumen ein, die bereits bestehende und neu eingeführte Standards und Formate im Global LEI System berücksichtigt. Diese Liste wurde gemäß dem zugrunde liegenden LEI-Standard ISO 17442, LEI-CDF Format und entsprechenden im Global LEI System enthaltenen Regeln und Standards erstellt. Darüber hinaus berücksichtigt GLEIF weitere Aspekte wie die Gesetze der betreffenden Provinz bzw. des betreffenden Territoriums sowie auf Bundesebene.

Beschreibung der Richtlinie

Die allgemeine Richtlinie sieht die Vorbelegung von ISO 3166-1 Alpha-2 im Feld „Gerichtliche Zuständigkeit“ vor, sofern nicht die Verwendung des Unterbereichscodes (3166-2) vorgeschrieben ist. Für bestimmte Rechtsräume wird ISO 3166-2 ausgewählt, da einige Rechtsträgerformen nur auf Unterbereichsebene gültig sind.

Umsetzung der GLEIF-Code-Liste der gerichtlichen Zuständigkeiten

Der Standard betreffend „gerichtliche Zuständigkeiten“ deckt insgesamt mehr als 300 verschiedene Rechtsräume ab. Die LEI-Vergabestellen sollten diese Richtlinie zur Aktualisierung der „gerichtlichen Zuständigkeiten“ im Zuge des LEI-Vergabeverfahrens annehmen.

GLEIF wird verifizieren, ob die LEI-Vergabestellen die mit der Code-Liste der gerichtlichen Zuständigkeiten einhergehenden Anforderungen einhalten. Nach Veröffentlichung der jeweiligen neuen Version sind die LEI-Vergabestellen verpflichtet, alle Änderungen innerhalb eines begrenzten Zeitrahmens umzusetzen.

Interessierte Parteien, die Empfehlungen für den Inhalt der GLEIF-Code-Liste der gerichtlichen Zuständigkeiten abgeben möchten, sind eingeladen, eine E-Mail an info@gleif.org zu senden.


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