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Legal Entity Identifier Meldungen: Das Juli-2018-Update

Die Global Legal Entity Identifier Foundation bietet einen Überblick über die jüngsten globalen Entwicklungen, die für die Einführung des Legal Entity Identifiers relevant sind


Autor: Stephan Wolf

  • Datum: 2018-07-26
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Um es interessierten Parteien zu ermöglichen, stets über die Entwicklungen, die für die weltweite Einführung des Legal Entity Identifiers (LEI) relevant sind, auf dem Laufenden zu sein, veröffentlicht die Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) über ihren Blog die aktuellsten Meldungen.

Kurz zusammengefasst: Das Ziel, das mit der Einführung des LEIs nach der Finanzkrise verfolgt wird, besteht darin, die Fähigkeit von Behörden zu verbessern, systemische und entstehende Risiken zu evaluieren, Trends zu identifizieren und Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. Organisationen weltweit müssen sich nicht nur mit den Aufsichtsbehörden gut stellen. Sie benötigen auch geeignete Instrumente, um klügere, wirtschaftlichere und verlässlichere Entscheidungen über die Wahl geschäftlicher Vertragspartner treffen zu können. GLEIF hält daher Organisationen dazu an, über Compliance-Standards hinaus zu denken und den Einsatz von LEIs in ihren täglichen Prozessen in Erwägung zu ziehen. Der LEI ermöglicht durch die Verknüpfung mit wesentlichen Referenzdaten eine klare und eindeutige Identifikation der Rechtsträger, die an Finanztransaktionen beteiligt sind. GLEIF stellt den Global LEI Index bereit – die weltweit einzige Online-Quelle, aus der offene, standardisierte und hochwertige Referenzdaten über Rechtsträger bezogen werden können. Jeder LEI enthält Informationen über die Eigentumsstruktur des Rechtsträgers, um die Fragen „Wer ist wer“ und „Wer gehört wem“ zu beantworten.

Diese Ausgabe der Reihe „Legal Entity Identifier Meldungen“ konzentriert sich auf die weitere Forcierung der Einführung gemeinsamer weltweiter Datenstandards wie u.a. die LEI-Einführung in allen Finanzmärkten durch Marktteilnehmer des öffentlichen und des privaten Sektors. Es zeichnet sich immer deutlicher ab, dass eine Angleichung globaler Standards nicht nur auf internationaler, sondern auch auf lokaler Ebene sowohl regulatorische als auch Unternehmensziele unterstützt.

Dieser Blogbeitrag fasst Neuigkeiten zum LEI seit Februar 2018 zusammen. Die in diesem Blogbeitrag genannten Quellen sind unten in den „Links zum Thema“ aufgeführt.

GLEIF veröffentlicht den Bericht mit dem Titel „Eine neue Zukunft für die Identifikation von Rechtsträgern“

Im Mai 2018 veröffentlichte GLEIF den Bericht mit dem Titel „Eine neue Zukunft für die Identifikation von Rechtsträgern“.l (A New Future for Legal Entity Identification) Dieser beschreibt die Ergebnisse der Studie, die kürzlich von GLEIF gemeinsam mit der Researchagentur Loudhouse zu den Herausforderungen der Rechtsträgeridentifikation bei Finanzdienstleistungen einschließlich der Know-Your-Customer (KYC)-Due Diligence durchgeführt wurde. Des Weiteren zeigt der Bericht auf, wie durch den Ersatz fragmentarischer Angaben durch ein weltweit anerkanntes, auf der allgemeinen Einführung des LEIs beruhendes Konzept die Komplexität von Geschäftsvorgängen beseitigt und für Finanzdienstleistungsunternehmen ein messbarer Mehrwert geschaffen werden würde.

Banken sind in vielen Rechtsräumen tätig, weshalb sie einen globalen Standard benötigen. Der LEI bietet Unternehmen ein standardisiertes Konzept zur Verifizierung von Rechtsträgern aus einer Hand. Finanzdienstleistungsunternehmen können durch die Einführung eines LEIs für jedes Kundenunternehmen eine höhere Transparenz erhalten und rationeller arbeiten. Die Einführung von LEIs könnte auch die Stabilität der internationalen Finanzmärkte steigern und eine höhere Qualität und Genauigkeit von Finanzdaten allgemein unterstützen. Allerdings könnten Unternehmen auch individuelle Vorteile erlangen, wie ein reibungsloseres Onboarding, weniger Unstimmigkeiten, ein geringeres Risiko wirtschaftlicher Verluste und ein effizienterer Einsatz wertvoller Ressourcen.

JPMorgan Chase Office of Regulatory Affairs veröffentlicht Handlungsaufforderung zur Daten-Standardisierung

Robin Doyle, Managing Director, Office of Regulatory Affairs bei JPMorgan Chase und Mitglied des GLEIF-Verwaltungsrates, veröffentlichte das Papier „Die Standardisierung von Daten – eine Handlungsaufforderung“, welches darauf hinweist, dass „die Finanzdienstleistungsbranche, Aufsichtsbehörden auf der ganzen Welt und sonstige Interessengruppen gemeinsam auf den erzielten Fortschritten bei der Schaffung eines Datenstandardisierungsrahmens, der sich auf derzeit bestehende Mängel konzentriert und die Einführung neuer innovativer Technologien ermöglicht, aufbauen müssen.“

In der Handlungsaufforderung wird aufgezeigt, dass die einheitliche „Anwendung von Standards bezüglich Finanzdaten und Berichterstattung sowohl innerhalb der einzelnen Rechtsräume als auch grenzüberschreitend nach wie vor ein bedeutendes ungelöstes und seit langem bestehendes Problem mit Auswirkungen auf das Risikomanagement und die Finanzstabilität darstellt.“ Es wird außerdem festgestellt, dass die Einführung und Umsetzung „einer gemeinsamen globalen Sprache für Finanzinstrumente und -transaktionen Effizienz schaffen, Kosten reduzieren und zu einer besseren Nutzbarkeit von Finanzdaten bei der Erstellung wertvoller Informationen und der Steuerung systemischer Risiken führen wird.“ In der Handlungsaufforderung wird der LEI nachdrücklich befürwortet. „Wir unterstützen diese Bemühungen und sind davon überzeugt, dass das Financial Stability Board (FSB) weiterhin die einheitliche Anwendung globaler Daten- und Reporting-Standards, wie etwa des Legal Entity Identifiers (LEI), in allen Rechtsräumen vorantreiben und die Fortschritte bei der Einführung überwachen sollte.“

Die Handlungsaufforderung sorgte nach ihrer Veröffentlichung für noch mehr positive Aufmerksamkeit seitens des globalen Standardisierungsgremiums für Geschäfts-Reporting XBRL.

LEI Regulatory Oversight Committee veröffentlicht Sachstandsbericht zum Global LEI System und zur aufsichtsrechtlichen Nutzung des LEIs

Das LEI Regulatory Oversight Committee (LEI ROC) veröffentlichte im April 2018 einen viel diskutierten Sachstandsbericht. GLEIF untersteht der Aufsicht des LEI ROC, einer Gruppe von über 70 Behördenvertretern aus aller Welt, die gemeinsam die Transparenz auf den weltweiten Finanzmärkten verbessern wollen. In dem Bericht wird bestätigt, dass die „vom FSB unter Mitwirkung von Marktteilnehmern des Privatsektors konzipierte Governance-Struktur für das Global LEI System jetzt vollständig umgesetzt wurde“ und dass „alle aktiven LEI-Vergabestellen mittlerweile unter einem vertraglichen Rahmen mit dem Ziel einer Stärkung der Rolle von GLEIF durch Festlegung der technischen Standards des Systems und Überwachung der Compliance der LEI-Vergabestellen zugelassen wurden.“ Das Dokument enthält auch Angaben zu den von Behörden ergriffenen Maßnahmen und bestätigt, dass Behörden in den Rechtsräumen, die im LEI ROC vertreten sind, „mindestens 91 aufsichtsrechtliche Maßnahmen mit Nutzung des LEIs eingeführt haben, die in diesem Bericht beschrieben werden. […] Beispiele für Nutzungsmöglichkeiten des LEIs, die bereits in einem oder mehreren Rechtsräumen eingeführt wurden, sind u.a.:

  • die Identifizierung der [an Transaktionen beteiligten] Parteien [und ihrer Intermediäre] im regulatorischen Berichtswesen, wodurch unter anderem die Zusammenstellung von Daten des gleichen Rechtsträgers vereinfacht wird.
  • die Verbesserung der Vergleichbarkeit der von Banken, Versicherungsunternehmen und anderen Finanzinstituten gemeldeten Daten, insbesondere im grenz- oder sektorübergreifenden Kontext.
  • die Förderung einer detailgenaueren Ausweisung von Vermögenswerten in verbrieften Produkten und die Möglichkeit, dass Anleger diese Assets kosteneffizienter selbst analysieren können.“

Der Bericht stellt in Bezug auf Möglichkeiten zur Unterstützung des Ausbaus des LEI-Systems fest, dass „Normgeber und Rechtsräume die Einführung einer bedarfsgerechten LEI-Strategie in Betracht ziehen können“ und beschreibt vier Beispielstrategien:

  1. Erhöhung der Anzahl von Regeln und Vorschriften als Auflage zum Besitz eines LEIs sowie Erhöhung der Anzahl von Rechtsräumen, die diese Regeln umsetzen.
  2. Einführung des LEIs als universelle Kennung in einigen Rechtsräumen.
  3. Freiwillige Einführung des LEIs durch Marktteilnehmer.
  4. Förderung einer zunehmenden Vergabe von LEIs.

Im Bericht wird auch festgestellt, dass die Automatisierung ein „möglicher Ansatz für eine weitere Gebührensenkung“ sein kann und dass bei Verwendung eines „LEI-Registrierungsstellen-Modells“ sogenannte „Skaleneffekte sich auch kostensenkend auf die Vergabekosten auswirken können, unter der Voraussetzung, dass die Banken bereits Unterlagen ihrer Kunden im Rahmen ihrer eigenen Know-Your-Customer (KYC)-Anforderungen zusammenstellen.“ Der Bericht zeigt außerdem, dass durch „Zuordnung von LEIs zu anderen Kennungen der Wert für Endbenutzer erhöht, die Interaktion mit anderen Systemen vereinfacht, die Validierung von Daten unterstützt und die Datenqualität verbessert werden würden und Benutzer möglicherweise auch Kosten einsparen könnten.“

Laut Marktkommentator MLex Financial Services „verfügt Europa durch jahrelange behördliche Auflagen über viel mehr LEIs als die USA“ […] „Neue Daten zeigen, dass in der EU viereinhalb mal mehr Unternehmen mit Legal Entity Identifiers registriert sind als in den USA, wodurch Europa mehr Instrumente zur Überwachung des Risikopotenzials von Banken und Fonds zur Verfügung stehen.”

Financial Stability Board: Peer Review des FSB von Hongkong beendet die erste Runde von Länderüberprüfungen

Das Financial Stability Board (FSB) veröffentlichte im Februar 2018 sein Peer Review von Hongkong und beendet damit die erste Runde von Länderüberprüfungen von Mitgliedstaaten des FSB. „Im Rahmen des Peer Review Hongkong wurden zwei Themen untersucht, die für die finanzielle Stabilität von Bedeutung sind: Reformen im Markt für außerbörsliche (OTC) Derivate und der Rahmen für die Liquidation von Finanzinstituten. Schwerpunkt der Überprüfung waren die von den Behörden unternommenen Schritte zur Umsetzung von Reformen in diesen Bereichen.“ Zwar wird im Peer Review festgestellt, dass „bezüglich beider Themen in den letzten Jahren beachtliche Fortschritte erzielt wurden“, allerdings wird abschließend festgestellt, „dass noch mehr Anstrengungen erforderlich sein werden, wie: Bei Reformen im Markt für außerbörsliche (OTC) Derivate [durch] aktive Förderung der Nutzung des Legal Entity Identifiers bei Transaktionsmeldungen.“

Hong Kong Monetary Authority und Securities and Futures Commission schließen Beratungen über eine weitere Verbesserung der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf außerbörslich gehandelte Derivate ab

Die Hong Kong Monetary Authority (HKMA) und die Securities and Futures Commission (SFC) gaben im Juni 2018 die Ergebnisse der gemeinsamen Gespräche über eine weitere Verbesserung der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf außerbörslich gehandelte Derivate in Hongkong bekannt. Die Verwendung von LEIs im Rahmen von Transaktionsmeldungen ist auf Grundlage der Rückmeldungen aus dem Markt bei der Identifikation von Rechtsträgern nur dann vorgeschrieben, sofern diese den meldenden Rechtsträger einer Transaktion betreffen. Die Bestimmung zur Meldung neuer Transaktionen und täglicher Bewertungsinformationen tritt ab dem 1. April 2019 in Kraft.

Die meldepflichtigen Rechtsträger sind dazu angehalten, mit der Identifizierung ihrer Gegenparteien in Transaktionsmeldungen in Übereinstimmung mit der Verteilung von Kennungen, wie in den Vorschriften zur Meldung von OTC-Derivatgeschäften festgelegt, fortzufahren. Unterdessen dürften die meldepflichtigen Rechtsträger ein Verfahren einrichten, um von ihren Kunden die Verwendung von LEIs zu verlangen. Die Aufsichtsbehörden stehen dabei ständig in engem Dialog mit den meldepflichtigen Rechtsträgern und behalten die internationalen Entwicklungen im Blick, um zu prüfen, ob in diesem Bereich weitere Auflagen notwendig sind.

Reserve Bank of India: LEI für nicht selbstständige Marktteilnehmer

Die Reserve Bank of India (RBI) gab im April 2018 in einer Medienmitteilung eine Reihe von Entwicklungs- und Regulierungsmaßnahmen bekannt, die unter anderem das Ziel haben, die Regulierung und Aufsicht ihrer Finanzaktivitäten zu stärken. Insbesondere Punkt 8 der Mitteilung bezieht sich auf den „Legal Entity Identifier (LEI) für nicht selbstständige Marktteilnehmer“. Darin heißt es, dass der LEI „als zentrale Maßnahme zur Verbesserung der Qualität und Genauigkeit von Finanzdatensystemen für ein besseres Risikomanagement nach der globalen Finanzkrise konzipiert wurde.“ Weiter heißt es in der Mitteilung, dass „die RBI den LEI-Code bereits für alle Marktteilnehmer eingeführt hat, die mit derivativen OTC-Produkten an den Zins-, Devisen- und Kreditmärkten handeln. Dieser findet nunmehr auch auf große Unternehmensschuldner Anwendung. Für die weiteren Bemühungen um eine Erhöhung der Transparenz an den Finanzmärkten wird vorgeschlagen, den LEI-Mechanismus für alle Finanzmarkttransaktionen von nicht selbstständigen Anlegern an den Zins-, Devisen- und Kreditmärkten einzuführen.“

Die RBI veröffentlichte im Juni 2018 einen Richtlinienentwurf zum „Legal Entity Identifier Code als Teilnahmevoraussetzung in nicht-derivativen Märkten“ und forderte Banken, Marktteilnehmer und sonstige interessierte Parteien bis zum 30. Juni 2018 zur Stellungnahme auf.

USA: Office of Financial Research berät über vorgeschlagenes Gesetz zum Aufbau einer Datensammlung von zentral abgewickelten Transaktionen im US-amerikanischen Repo-Markt

Das Office of Financial Research des US-Finanzministeriums (das Office) leitete im Juli 2018 ein Anhörungsverfahren zu einem „vorgeschlagenen Gesetz zum Aufbau einer Datensammlung für zentral abgewickelte Transaktionen im US-amerikanischen Repo-Markt ein. […] Der vom Office veröffentlichte Abriss zur behördenübergreifenden bilateralen Repo-Pilotsammlung stellte Schwierigkeiten bei der Bearbeitung der Daten aufgrund nicht vorhandener standardisierter Kontrahenteninformationen fest.”

Das Office schlägt vor, das Melden eines LEIs zur Auflage zu machen. „Der gemeldete LEI muss ordnungsgemäß geführt werden, d.h. er muss gemäß den von GLEIF implementierten Standards immer auf dem neuesten Stand gehalten werden. Das Office ist davon überzeugt, dass das Auferlegen des LEIs zwar zusätzliche Compliance-Kosten zur Folge haben kann, dies aber aufgrund der zusätzlichen Klarheit und des erheblichen Vorteils hinsichtlich der Überwachung und Erzeugungsrate eine angemessene und geeignete Maßnahme darstellt. […] Jeder Rechtsträger, der mit einer erfassten Melde-ID Transaktionen durchführt, darf ungeachtet der Anzahl der gemeldeten Transaktionen nur einen LEI beantragen. […] Von einer verbindlichen Einführung des LEIs profitieren auch Unternehmen und Aufsichtsbehörden, denn sie haben die Möglichkeit, Repo-Informationen mit anderen für die Überwachung von System- oder Firmenrisiken [sic] erforderlichen Daten leichter zu kombinieren. Dies gilt umso mehr, als über eine Million Unternehmen einen LEI erhalten haben und dadurch diese Vorteile nutzen können. Die geschätzten Gesamtkosteneinsparungen für die Finanzdienstleistungsbranche nach Einführung des LEIs in breiterem Rahmen belaufen sich auf hunderte Millionen US-Dollar.“

Ontario Securities Commission veröffentlicht Aktualisierung zu LEI-Anforderungen

Die Ontario Securities Commission (OSC) wies im April 2018 die Teilnehmer des Derivatemarkts auf die Anforderung hin, gemäß OSC Rule 91-507 Trade Repositories and Derivatives Data Reporting einen LEI zu beantragen. Laut Gesetz „müssen meldepflichtige Gegenparteien und designierte Transaktionsregister (DTRs) […] gemäß den vom Global Legal Entity Identifier System festgelegten Standards durch Verweis auf einen LEI alle Gegenparteien einer Transaktion identifizieren.“ In ihrem Kommentar zur Einhaltung des Gesetzes geht die OSC auch „davon aus, dass die operativen Herausforderungen hinsichtlich der Beantragung der LEIs von Gegenparteien, die nach der erstmaligen Umsetzung des Gesetzes zum Tragen kamen, gemindert wurden und kein bedeutendes Hemmnis beim Melden dieser Daten mehr darstellen.“

Die OSC beobachtet weiterhin die Fortschritte hinsichtlich der Einführung der Verwendung von LEIs in verschiedenen Rechtsräumen und konzentriert sich kurzfristig auf die „Überwachung nicht gemeldeter LEIs, bei denen die Gegenparteien in Rechtsräumen ansässig sind, in denen die LEI-Meldung verbindlich vorgeschrieben ist und keine rechtlichen Hindernisse bezüglich der Meldung dieser Daten bestehen.“

In einem Blog-Kommentar zum Thema mit dem Titel „Kein LEI, keine Hoffnung“ befürwortet das globale Standardisierungsgremium für Geschäfts-Reporting XBRL die LEI-Einführung nachdrücklich: „Aufsichtsbehörden optimieren durch Einführung des LEIs die Kennung. Diese globale Kennung stellt mit über 1,2 Millionen im Finanzmarkt tätigen Unternehmen, die bereits einen LEI erhalten haben, die bevorzugte Lösung für das regulatorische Berichterstattungsrecht auf der ganzen Welt dar. […] Es hat eine Weile gedauert, bis weltweit Domain-Namen registriert und Unternehmenswebsites erstellt wurden, und es wird eine Weile dauern, bis dieses globale Telefonbuch für Unternehmen vervollständigt ist. Heutzutage lautet die Regel in vielen Bereichen „Kein LEI, kein Handel“. Und in nicht allzu langer Zeit könnte sie „Kein LEI, keine Hoffnung“ heißen.

Investment Industry Regulatory Organization of Canada veröffentlicht erneut im Rahmen ausführlicher Gespräche die vorgenommenen Anpassungen der Kundenkennung

Die Investment Industry Regulatory Organization of Canada (IIROC) eröffnete im Juni 2018 eine zweite öffentliche Konsultationsrunde über geeignete Möglichkeiten zur Ausweitung der Verwendung von Kundenkennungen zum Erhalt der Marktintegrität, zum Schutz von Anlegern und zur Risikominderung beim elektronischen Handel bei gleichzeitiger Minimierung der Auswirkungen auf Investmentunternehmen. Laut vorgeschlagenen Änderungen „muss jede an einen Marktplatz gesendete Order mit einer Kundenkennung versehen sein und jede Handelstransaktion mit Forderungspapieren an die IIROC gemeldet werden. Institutionelle Kunden müssen einen LEI und Privatkunden eine Kontonummer vorweisen.“

„Durch die vorgeschlagenen Kundenkennungen könnte die IIROC Anleger besser vor möglichem Marktmissbrauch schützen“, so Victoria Pinnington, Senior Vice-President, Market Regulation der IIROC. „Wir sind entschlossen, mit der Branche zusammenzuarbeiten, um die Auswirkungen und Kosten des überarbeiteten Vorschlags zu verstehen und so das am besten geeignete Konzept zur Umsetzung der Vorschriften zu ermitteln.“ Kommentare zum Vorschlag werden bis zum 26. September 2018 erbeten.

Europäische Union: Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde beendet Übergangsregelungen zum LEI unter MiFID II/MiFIR

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) bestätigte am 20. Juni 2018, dass die unter der überarbeiteten EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und die begleitende Verordnung implementierten Übergangsregelungen, die im Dezember 2017 eingeführt wurden, „nicht verlängert werden“. Am 3. Januar 2018 traten MiFID II/MiFIR in Kraft. Der sechsmonatige Übergangszeitraum gilt laut ESMA „noch bis einschließlich 2. Juli 2018.“ Am 20. Dezember 2017 befand die ESMA, dass „eine Investmentfirma innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten eine Dienstleistung erbringen kann, welche die Verpflichtung auslöst, dem Kunden, von dem sie zuvor noch keinen LEI erhalten hat, eine Geschäftsmeldung zu übermitteln. Voraussetzung ist, dass die Investmentfirma vor Ausführung dieser Dienstleistung die erforderliche Dokumentation von diesem Kunden erhalten hat, um in seinem Auftrag einen LEI zu beantragen.“ Die ESMA sowie die zuständigen nationalen Behörden „kamen zu dem Schluss, dass kein Bedarf besteht, den unter MiFIR zur Förderung der reibungslosen Einführung der LEI-Anforderungen gewährten Zeitraum von sechs Monaten zu verlängern.“ Gemäß der MiFIR sollten Investmentfirmen LEIs von ihren Kunden einholen, bevor sie Dienste erbringen, die verbundene Meldepflichten auslösen würden.

Dazu Verena Ross, Executive Director der ESMA: „Viele Interessengruppen fordern jetzt, dass der LEI zur standardmäßigen europaweiten Kennung wird, die für alle aufsichtsrechtlichen Angelegenheiten verwendet werden kann.“

In ihrer Rede vom 27. Juni 2018 mit dem Titel „MiFID II – ein wichtiger Schritt für den LEI“ sagte Verena Ross, Executive Director der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA): „Wie technisch die LEI-Vorschriften auch erscheinen mögen; sie sind für die Finanzmärkte von zentraler Bedeutung – nicht nur für die Aufsichtsbehörden, sondern für alle Anleger.“

„Mehr Transparenz an den Finanzmärkten wurde nach der Finanzkrise zu einem der wichtigsten Ziele der weitreichenderen regulatorischen Reformen rund um den Globus. MiFID II ist für die EU-Finanzmärkte eine der tragenden Säulen dieser Reformen.“ Verena Ross betonte auch, dass die MiFID II-Vorschriften „bedeuten, dass alle Kunden von Investmentunternehmen innerhalb der EU einen LEI haben müssen. Diese Tatsache wurde als die „Kein LEI, kein Handel“-Vorschrift bekannt, die es in der EU ansässigen Unternehmen untersagt, auf Weisung von Kunden zu handeln, die nicht im Besitz eines LEIs sind. Das bedeutet, dass der LEI-Code für Kunden, die Zugang zum EU-Markt haben wollen, zur Voraussetzung wird.“

Abschließend sagte Verena Ross: „Ich möchte unterstreichen, dass die einheitliche Verwendung des LEIs unter den verschiedenen Regulierungsanforderungen in der EU zwar zu Beginn einigen Aufwand erfordert, jedoch für die Branche auch einen greifbaren Nutzen in Form einer Senkung der operativen Komplexität und schließlich einer Reduzierung von Compliance-Kosten schafft. Viele Interessengruppen fordern jetzt, dass der LEI als standardmäßige europaweite Kennung, die für alle aufsichtsrechtlichen Angelegenheiten verwendet werden kann, eingesetzt wird.“

Bank of England berät über Wiederherstellung ihres Real Time Gross Settlement-Systems sowie den Wunsch nach Integration des LEIs – „der besten Unternehmenskennung“

Mark Carney, Gouverneur der Bank of England, ging in seiner Rede vom 21. Juni 2018 neben anderen Dingen auf die „Wiederherstellung des Real Time Gross Settlement (RTGS)-Systems, das A und O aller Zahlungen in Großbritannien“ ein. Gouverneur Carey wies darauf hin, dass „die Bank durch Überarbeitung des RTGS-Systems dem britischen Finanzsystem die Verwirklichung des „Big Data“-Versprechens erleichtert. Das neue RTGS-System wird zu jeder ausgeführten Zahlung viel ausführlichere Daten in einem Format erfassen, das die internationale Best Practice definiert. Die Bank berät momentan über geeignete Wege, dies zu tun; unter anderem über die gewünschte Integration der besten Unternehmenskennung – des Legal Entity Identifiers (LEI).”

„Dies wird den Zugang zum heimischen und globalen Finanzsystem verbessern, die Auswahlmöglichkeiten und den Wettbewerb für Unternehmensendbenutzer erhöhen sowie die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung vorantreiben“, so Gouverneur Carney.

Center for Global Development veröffentlicht Bericht zur Geldwäschebekämpfung: Kann durch neue Technologien das Dilemma der Risikominderung überwunden werden?

Das Center for Global Development (CGD) veröffentlichte im Februar 2018 einen Bericht mit dem Titel „Ein Ansatz zur Geldwäschebekämpfung: Kann durch neue Technologien das Dilemma der Risikominderung überwunden werden?“. Laut Erkenntnissen des Verfassers handelt es sich bei dem Bericht um den ersten flächendeckenden Versuch einer Bewertung des Potenzials von sechs neuen Technologien zur Lösung des Problems der „Risikominderung“ bei der Politik zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung (CFT), welches in einem im Jahr 2014 veröffentlichten Bericht des CGD festgestellt wurde. Bei den Technologien handelt es sich u.a. um KYC-Hilfsprogramme, Big Data, maschinelles Lernen, dezentrale Ledgertechnik (DLT), Biometrie und natürlich LEIs. Im Bericht wird angeführt, dass diese „neuen (bereits nutzbaren oder sich abzeichnenden) Technologien die Einhaltung von AML-/CFT-Compliance-Regelungen möglicherweise vereinfachen, was wiederum ein Kippen der Kosten-Nutzen-Rechnung der Banken bewirken könnte und für Kunden in armen Ländern die Einrichtung entsprechender Bankkonten wahrscheinlicher machen würde.“

Das CGD macht in Bezug auf LEIs weiter geltend, dass: „eine weitere Ausweitung des Einsatzes von LEIs darin bestünde, ihn in Zahlungsnachrichten zur Identifizierung von Auftraggebern und Empfängern zu integrieren, wodurch die Transparenz bei internationalen Zahlungen weiter verbessert werden würde. Dazu müssten jedoch die Formate von Zahlungsnachrichten sowie die IT-Systeme der Banken geändert und angepasst werden, und der LEI müsste außerhalb des Finanzsektors und auch in Entwicklungsländern auf breiterer Ebene eingeführt werden.“ Der Bericht macht außerdem deutlich, dass nur „juristische Personen, d.h. Finanzinstitute, Nichtfinanz-Unternehmen, Regierungsbehörden und gemeinnützige Organisationen (NPOs) dazu berechtigt sind, LEIs zu beantragen. Natürliche Personen sind nicht berechtigt, […] es sei denn, sie handeln in geschäftlicher Funktion, beispielsweise als Einzelunternehmer. […] Da LEIs nicht auf natürliche Personen Anwendung finden, ist für die Identifizierung von Einzelpersonen, die an Finanztransaktionen beteiligt sind, ein separater Standard erforderlich.” Dennoch könnte der LEI zukünftig „zur Identifizierung von Auftraggebern und Empfängern von Zahlungen verwendet werden, und KYC-Prozesse könnten damit vereinfacht und deren Genauigkeit verbessert werden.“

Der Bericht gibt auch einen Überblick darüber, was Aufsichtsbehörden, politische Entscheidungsträger und Normgeber unternehmen, um die geeignete Einführung des LEIs für AML/CFT zu vereinfachen. Unter anderem verweist er auf die GLEIF-Kampagne, Finanzinstitute dazu anzuregen, als „Registrierungsstelle“ zu dienen, d.h. für Rechtsträger den Zugriff auf das Netzwerk von LEI-Vergabestellen zu vereinfachen. Außerdem wird eine Reihe nützlicher Politikempfehlungen für verschiedene Interessengruppen wie z.B. Normgeber und die ISO sowie Aufsichtsbehörden, Banken und Finanzinstitute bereitgestellt.

Financial Stability Board veröffentlicht Sachstandsbericht zur Verhinderung von Einbußen im Korrespondenzbankgeschäft

Das Financial Stability Board (FSB) veröffentlichte im März 2018 einen Sachstandsbericht zum Maßnahmenplan des FSB zur Beurteilung und Verhinderung von Einbußen im Korrespondenzbankgeschäft. Der Bericht unterstreicht die ergriffenen Maßnahmen zur Implementierung des Vier-Punkte-Maßnahmenplans seit der Aktualisierung durch das FSB im Juli 2017 und betont zudem die Bedeutung der weiter andauernden Implementierung von LEIs: „..Es muss weiter an der Implementierung von Brancheninitiativen gearbeitet werden, die die Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses für Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen (CPMI) überwachen, wie u.a. Know-Your-Customer-Programme, die jüngst veröffentlichte Möglichkeit, den Legal Entity Identifier in Zahlungsnachrichten zu integrieren, und die Branchenstandards für die Verwendung dieser Nachrichten.“

GLEIF und Financial Stability Board halten zweite Konsultation zu Governance des Unique Product Identifiers (UPI) ab

Über ein zweites Konsultationspapier im April 2018 ersuchte das FSB die Öffentlichkeit um Stellungnahmen zu Governance-Überlegungen für den Unique Product Identifier (UPI), ein wesentliches Datenelement bei der Meldung von OTC-Derivatgeschäften. Die Konsultation baut auf einer Machbarkeitsstudie zur Datenaggregation bei OTC-Derivaten aus dem Jahr 2014 auf, die „feststellte, dass es unabhängig von Entscheidungen über die globale Datenzusammenstellung wichtig ist, dass die Arbeit an der Standardisierung und Harmonisierung wichtiger Datenelemente fertiggestellt wird. Dazu zählt auch die weltweite Einführung des Legal Entity Identifiers (LEI) und die Schaffung eines UPIs und eines Unique Transaction Identifiers (UTI).“

GLEIF reagierte auf die Konsultation im Mai 2018 und stellte Angaben zu einer Reihe von Themen bezüglich Finanzierung, Partnerschaftsmodellen und UPI-Referenzbibliotheken zur Verfügung. GLEIF stellte in ihrer Reaktion auf das Konsultationspapier fest, dass „Unique Product Identifiers (UPIs) einer öffentlich-privaten Partnerschaft unterliegen sollten.”

GLEIF wird in den USA von Data Foundation präsentiert

Data Foundation gab im April 2018 bekannt, von GLEIF mit der Vertretung in den USA beauftragt worden zu sein. „Wir werden als Informationskanal dienen und den Aufbau eines wachsenden Netzwerks von Regierungsbehörden, die den LEI zur Rückverfolgung der durch sie beaufsichtigten Rechtsträger verwenden, vorantreiben.“

Die Data Foundation ist die erste branchenfokussierte Open-Data-Research-Organisation in den USA. Sie unterstützt durch Research, Bildung und Programmierdienste die Veröffentlichung von Behördendaten in Form von standardisierten offenen Daten.

Der Global LEI Index ist die weltweit einzige Online-Quelle, aus der offene, standardisierte und hochwertige Referenzdaten über Rechtsträger bezogen werden können. Damit ermöglicht GLEIF es Menschen und Unternehmen, klügere, wirtschaftlichere und verlässlichere Entscheidungen über die Wahl geschäftlicher Vertragspartner zu treffen. Wir können die Auswirkungen in der ganzen Welt in der Praxis beobachten. Durch unsere Zusammenarbeit mit der Data Foundation werden wir dazu beitragen, das Bewusstsein für die Vorteile im Zusammenhang mit der globalen Einführung des LEIs zu stärken und das Partnernetzwerk, das auf vollständig kompatible Datenstandards in den USA hinarbeitet, zu formalisieren.

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Über den Autor:

Stephan Wolf ist der CEO der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF). 2023 wurde er zum Mitglied des Vorstands der Internationalen Handelskammer (ICC) Deutschland gewählt. 2021 wurde er in den neuen Industry Advisory Board (IAB) als Teil der weltweiten Initiative der ICC für digitale Standards (Digital Standards Initiative, DSI) berufen. In dieser Eigenschaft fungiert er als Mitvorsitzender des Arbeitskreises zum Thema „Trusted Technology Environment“. Zwischen Januar 2017 und Juni 2020 war Herr Wolf Mitvorsitzender der International Organization for Standardization Technical Committee 68 FinTech Technical Advisory Group (ISO TC 68 FinTech TAG). Von One World Identity wurde Herr Wolf im Januar 2017 unter die Top 100 Leaders in Identity gewählt. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Einrichtung von Datenoperationen und globalen Implementierungsstrategien. Er hat während seines gesamten Berufslebens an der Weiterentwicklung grundlegender Unternehmens- und Produktentwicklungsstrategien gearbeitet. Herr Wolf war 1989 Mitgründer der IS Innovative Software GmbH und erster Geschäftsführer der Gesellschaft. Später wurde er Sprecher des Vorstands der Nachfolgegesellschaft IS.Teledata AG. Diese Gesellschaft wurde schließlich Teil der Interactive Data Corporation, wo Herr Wolf die Funktion des Technischen Direktors innehatte. Herr Wolf hat einen Abschluss in Betriebswirtschaft von der J. W. Goethe Universität, Frankfurt am Main.


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