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#3 in der Reg-Check Blog-Serie – Europäische Kommission nutzt den LEI als Waffe im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Ein neues Paket an Gesetzesentwürfen der Europäischen Kommission setzt auf den LEI als ein Transparenzinstrument zum besseren Schutz der EU-Bürger vor den Folgen illegaler Geldflüsse und von Terrorismusfinanzierung


Autor: Stephan Wolf

  • Datum: 2021-08-03
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Im Juli 2021 hat die Europäische Kommission einen weiteren entscheidenden Schritt im Kampf gegen illegale Geldflüsse unternommen: Sie hat ihr lange erwartetes Paket bestehend aus vier Gesetzesentwürfen vorgestellt, mit denen die Regeln in der EU zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gestärkt werden sollen.

Im Rahmen dieses Pakets hat die Europäische Kommission den Wert des Legal Entity Identifiers (LEI) offiziell als einen einzigartigen Mechanismus zur Unterstützung von Transparenz in jedem Ökosystem anerkannt, indem dieser als wichtiger Bestandteil zukünftiger Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung formalisiert wurde. In zwei der vier Gesetzesentwürfe der Europäischen Kommission wird der Einsatz des LEIs bei dessen Verfügbarkeit in bestimmten Szenarien zur Identifizierung und Überprüfung von Kunden verlangt:

  • Neue Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: Entwurf einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung;
  • Änderung der Verordnung von 2015 über Geldtransfers: Entwurf einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu mit Geldtransfers und bestimmten Kryptovermögenswerten einhergehenden Informationen (Neufassung).

Die Aufnahme des LEIs in diese weitreichenden, EU-weiten Entwürfe für einen zukunftssicheren Regulierungsrahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stellt einen entscheidenden Schritt nach vorne dar bei der Realisierung eines zentralen Bestandteils der Vision der G20 und des Financial Stability Board zur Festlegung des LEIs als öffentliches Gut. Jeder Beitrag, den der LEI beim Schutz von EU-Bürgern vor den Folgen von Terrorismus und organisierter Kriminalität leistet, kann als wesentlicher gesellschaftlicher Nutzen betrachtet werden.

Eine Kurzanalyse zu den Gründen für den von der Europäischen Kommission befürworteten Einsatz des LEIs im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verdeutlicht, dass es zahlreiche Nutzen gibt. Durch die einheitliche Verwendung des LEIs zur Identifizierung von Rechtsträgern auf Ebene der Mitgliedstaaten und der EU können die Fehlermargen im Zusammenhang mit sprachlicher Mehrdeutigkeit, menschlicher Interpretation und manuellen Eingriffen verringert werden. Die breite Interoperabilität des LEIs ermöglicht die nahtlose Integration in zentrale und dezentrale digitale Identitätsmanagementsysteme, zusammen mit den eIDAS-konformen digitalen Zertifikaten, die bereits den Gebrauch von E-Signatur-Technologien in der EU harmonisieren.

Darüber hinaus soll mit den neuen Entwürfen der Europäischen Kommission ein einheitliches Rahmenwerk geschaffen werden, mit dem die jeweiligen Betreiber – insbesondere jene mit einer grenzüberschreitenden Aktivität – die Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besser einhalten können. Auch hier, und angesichts des grenzüberschreitenden Wesens von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, kann der LEI als „Rosetta Stone“ für an Finanztransaktionen beteiligte Rechtsträger eingesetzt werden. Das vom Regulatory Oversight Committee (ROC) beaufsichtigte Global LEI System ist das einzige System, das eine anerkannte, überwachte und standardisierte globale Identität für Rechtsträger festlegt, welche wiederum mit dem nationalen Ausweissystem des Rechtsträgers verknüpft ist. Seine grenzübergreifende Allgemeingültigkeit in Verbindung mit einem offenen und onlinebasierten Zugang zu mit jedem LEI verknüpften und jährlich überprüften Rechtsträger-Referenzdaten ermöglicht auf einzigartige Weise den effizienten Informationsaustausch zwischen den im Entwurf zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung definierten „Verpflichteten“ und allen zuständigen Behörden.

Wenngleich der LEI damit zum ersten Mal offiziell von der Europäischen Kommission in ihrem Rahmenwerk zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung befürwortet wurde, verfügt er über eine lange Erfolgsbilanz als leistungsstarkes Instrument für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung durch die Finanzinstitute. Der LEI ermöglicht Finanzinstituten eine voll automatisierte, durchgängige Verarbeitung. Durch den Ersatz veralteter manueller Kontrollen steigert der LEI sowohl die Geschwindigkeit als auch die Effektivität des Onboardings von Kunden und der laufenden Compliance-Prüfungen. Dazu gehört auch die Verbesserung des Screenings gegen Sanktionen und Watchlisten, was sowohl für die Institution als auch für den Kunden neue Effizienzen und deutlich niedrigere Kosten mit sich bringt.

Die jüngste Empfehlung der Europäischen Kommission, wonach der LEI, sofern verfügbar, zur Identifizierung und Überprüfung von Kunden in Gesetzesreformen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingesetzt werden soll, hat das Potenzial, die Transparenz von an Finanztransaktionen beteiligten Rechtsträgern enorm zu erhöhen. Die letzten Geldwäscheskandale habe gezeigt, dass Finanzkriminelle zumeist über ein grenzüberschreitendes Netzwerk operieren, um illegale Transaktionen zu verschleiern. Der LEI, ein globaler Standard für die eindeutige Identifizierung von Rechtsträgern, kann diese grenzüberschreitenden Verbindungen und Transaktionen für Finanzinstitute und Finanzermittlungsstellen sichtbar einfach auswertbar machen. Deshalb kann er zu einer solideren Authentifizierung von Unternehmenskunden betragen, die Transparenz fördern und illegale Transaktionen reduzieren.

Durch die Aufnahme des LEIs in das Gesetzespaket der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung werden die europaweiten Maßnahmen zur Nutzung und Festigung globaler Standards zur Förderung der Transparenz und Finanzstabilität gestärkt. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat kürzlich die Vorteile herausgestellt, die mit der Ausweitung der LEI-Nutzung auf die gesamte öffentliche Berichterstattung und alle Finanztransaktionen in der Zukunft verbunden sind. Somit hat der Europäische Ausschuss für Systemrisiken die Ausarbeitung eines EU-Rechtsrahmens für die systemische und umfassende Übernahme von LEIs in der gesamten EU durch alle an Finanztransaktionen beteiligten Organisationen sowie zur Identifizierung von Finanzinformationen berichtenden Rechtsträgern empfohlen.

Im Zusammenhang mit den Entwürfen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erhalten die „Verpflichteten“, die die Transparenzziele übertreffen wollen und eine Validierungsstelle werden möchten, zahlreiche Vorteile. Die Funktion als Validierungsstelle wurde von GLEIF innerhalb des Global LEI Systems geschaffen, um die LEI-Ausgabe für Kunden zu vereinfachen und verschiedene Vorteile in Bezug auf die Kosten, die Effizienz und das Kundenerlebnis für die als Validierungsstellen fungierenden Organisationen selbst zu liefern. Weitere Informationen zur Funktion der Validierungsstelle sind der GLEIF-Website zu entnehmen.

Wie wird im Gesetzespaket der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf den LEI Bezug genommen?

Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Gemäß der Definition in Artikel 1 legt dieser Entwurf Regeln betreffend Folgendes fest:

  • Von den Verpflichteten zu treffende Maßnahmen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern;
  • Transparenzanforderungen zum wirtschaftlichen Eigentum für Rechtsträger und Vorkehrungen;
  • Maßnahmen zur Einschränkung des Missbrauchs von Inhaberinstrumenten.

Verpflichtete werden in Artikel 3 des Entwurfs vollumfänglich definiert, umfassen aber (mit bestimmten Ausnahmen): Kreditinstitute, Finanzinstitute und verschiedene natürliche und juristische Personen, die in einer professionellen Eigenschaft tätig sind, angefangen von Wirtschaftsprüfern, Buchprüfern und Steuerberatern bis hin zu Rechtsvertretern, die an bestimmten Transaktionsarten beteiligt sind, wie Immobilien, Edelmetalle und Edelsteine, Glückspiel, Dienstleister im Bereich Kryptovermögenswerte und im Bereich Crowdfunding.

In Artikel 18 mit der Überschrift „Identifizierung und Überprüfung der Identität des Kunden“ wird auf den LEI Bezug genommen. Der Text stellt klar, dass ein LEI, sofern verfügbar, von Verpflichteten angefordert werden sollte, um einen Rechtsträger-Kunden identifizieren zu können.

Änderung der Verordnung von 2015 über Geldtransfers
In einer Pressemitteilung über die Ankündigung des Gesetzespakets legt die Europäische Kommission dar, dass die Hauptgründe für die Erweiterung des bestehenden EU-Rahmenwerks zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung „neue und entstehende Herausforderungen in Verbindung mit der technischen Innovation“ sind. Zu diesen Herausforderungen zählt sie unter anderem virtuelle Währungen, integriertere Finanzflüsse im Binnenmarkt und das globale Wesen von Terrororganisationen.

Der Schwerpunkt dieser Änderung der Verordnung von 2015 über Geldtransfers stellt sicher, dass die EU-Regeln der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung über den aktuellen Bereich hinaus erweitert werden, sodass der Kryptosektor vollständig abgedeckt ist. Dadurch wir eine vollständige Rückverfolgbarkeit von Transfers von Kryptowerten sichergestellt, und es lässt sich deren potenzielle Verwendung zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern und bestimmen.

Vor diesem Hintergrund wird der LEI zwei Mal in dem Gesetzentwurfspaket genannt.

  • In Abschnitt (25), in dem dargelegt wird, dass Transfers von Geld oder Kryptowerten aus der Union heraus vollständige Informationen zum Zahler und Zahlungsempfänger enthalten sollten, wurde eine neue Bestimmung aufgenommen: „Vollständige Informationen zum Zahler und Zahlungsempfänger sollten den Legal Entity Identifier (LEI) enthalten, wenn diese Informationen dem Dienstleister des Zahlers durch den Zahler bereitgestellt werden, da diese Informationen eine bessere Identifizierung der an einem Geldtransfer beteiligten Parteien zulassen würden und auf einfache Weise in bestehende Zahlungsmitteilungsformate, wie dasjenige, das von der Internationalen Organisation für Normung für den elektrischen Datenaustausch zwischen Finanzinstituten entwickelt wurde, aufgenommen werden könnten.“
  • In einem späteren Abschnitt, in dem die Pflichten des Zahlungsdienstleisters des Zahlers dargelegt sind, werden in Artikel 4 des Änderungsentwurfs die Anforderungen für Informationen ausgeführt, die bei Geldtransfers angegeben werden müssen. In der jüngsten Überarbeitung wurde eine neue Anforderung zum aktuellen LEI des Zahlers hinzugefügt: „vorbehaltlich der Existenz des notwendigen Felds im relevanten Zahlungsmitteilungsformat, und sofern dem Zahlungsdienstleister des Zahlers durch den Zahler bereitgestellt ...“.

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Über den Autor:

Stephan Wolf ist der CEO der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF). 2023 wurde er zum Mitglied des Vorstands der Internationalen Handelskammer (ICC) Deutschland gewählt. 2021 wurde er in den neuen Industry Advisory Board (IAB) als Teil der weltweiten Initiative der ICC für digitale Standards (Digital Standards Initiative, DSI) berufen. In dieser Eigenschaft fungiert er als Mitvorsitzender des Arbeitskreises zum Thema „Trusted Technology Environment“. Zwischen Januar 2017 und Juni 2020 war Herr Wolf Mitvorsitzender der International Organization for Standardization Technical Committee 68 FinTech Technical Advisory Group (ISO TC 68 FinTech TAG). Von One World Identity wurde Herr Wolf im Januar 2017 unter die Top 100 Leaders in Identity gewählt. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Einrichtung von Datenoperationen und globalen Implementierungsstrategien. Er hat während seines gesamten Berufslebens an der Weiterentwicklung grundlegender Unternehmens- und Produktentwicklungsstrategien gearbeitet. Herr Wolf war 1989 Mitgründer der IS Innovative Software GmbH und erster Geschäftsführer der Gesellschaft. Später wurde er Sprecher des Vorstands der Nachfolgegesellschaft IS.Teledata AG. Diese Gesellschaft wurde schließlich Teil der Interactive Data Corporation, wo Herr Wolf die Funktion des Technischen Direktors innehatte. Herr Wolf hat einen Abschluss in Betriebswirtschaft von der J. W. Goethe Universität, Frankfurt am Main.


Tags für diesen Artikel:
Compliance, Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF), Regulierung, Richtlinienerfordernisse, Risikomanagement, LEI-Meldungen