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Legal Entity Identifier Meldungen: Das Januar-2018-Update

Die Global Legal Entity Identifier Foundation bietet einen Überblick über die jüngsten globalen Entwicklungen, die für die Einführung des Legal Entity Identifiers relevant sind


Autor: Stephan Wolf

  • Datum: 2018-01-30
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Um es allen Beteiligten einfach zu machen, die globalen Entwicklungen, die für die Einführung des Legal Entity Identifiers (LEI) relevant sind, zu verfolgen, veröffentlichen wir über den GLEIF-Blog entsprechende aktuelle Meldungen. Dieser Blogbeitrag fasst Neuigkeiten zum LEI seit September 2017 zusammen.

Die in diesem Blogbeitrag genannten Quellen sind unten in den „Links zum Thema“ aufgeführt.

Die Internationale Handelskammer (ICC) zum Einsatz des LEI bei Handelsfinanzierungen: Eine weltweite LEI-Pflicht „würde entscheidend dazu beitragen, die Betriebskosten für die Erfüllung der KYC-Compliance-Vorgaben zu senken.“

Im Januar 2018 veröffentliche Euromoney einen Artikel mit dem Namen „Handelsfinanzierungsumfrage 2018: Die Handelsfinanzierungslücke schließen“. Dieser Artikel wies darauf hin, dass „obgleich die Hindernisse für die vermehrte Vergabe von Handelsfinanzierungen an Kunden aus Schwellenländern durchaus bekannt sind, […] es dadurch nicht einfacher wird, diese zu überwinden.“ Zudem warf er die Frage auf, ob „die beste Lösung nicht darin bestehen [könnte], Handelsfinanzierungen zu einer attraktiven Anlageklasse für institutionelle Anleger zu machen.“

Während der Artikel die Möglichkeiten zur Verwirklichung dieses Vorhabens beleuchtet, wird darin auch die Feststellung getroffen, dass durch die breitere Einführung von LEIs Kostensenkungen und Effizienzvorteile erzielt werden könnten. LEIs „würden eine automatisierte Identitätsprüfung und die Digitalisierung zahlreicher der mit Finanztransaktionen verbundenen Arbeitsschritte ermöglichen.“ Schließlich wird ein Grundsatzpapier, das von McKinsey und der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) im Oktober 2017 veröffentlicht wurde, zitiert: „Würden LEIs zur Identifikation von internationalen Rechtsträgern und automatisierten Rückverfolgbarkeit ihrer Vorgeschichte eingesetzt, könnten Banken insgesamt Einsparungen zwischen 250 Mio. US-Dollar und 500 Mio. US-Dollar jährlich bei der Ausgabe von Bankbürgschaften erzielen.“ Der Artikel von Euromoney relativiert diese Einsparungen und weist darauf hin, dass „diese nach Schätzungen des McKinsey/GLEIF Grundsatzpapiers bei maximaler Ausschöpfung vier Prozent der aktuellen Kostenbasis weltweiter Handelsgeschäfte ausmachen würden.“

Daniel Schmand, Head of Trade Finance der Deutsche Bank AG und Vorsitzender der ICC-Bankenkommission, zeigt, wie sich die ICC für den LEI einsetzt, und erläutert: „Wir bei der ICC haben die UN ermutigt, uns bei unseren Bemühungen zu unterstützen und Einfluss darauf zu nehmen, dass das Führen eines LEI weltweit zur Pflicht wird […]. Unseres Erachtens würde dies entscheidend dazu beitragen, die Betriebskosten für die KYC-Compliance zu senken.“ Der Artikel betrachtet es als „ein kleines Wunder, dass in der Handelsfinanzierung tätige Bankiers die breitere Einführung des LEI rückhaltlos unterstützen. Das gleiche gilt für die Bankenkommission der ICC […].“ Abschließend stellt Schmand fest: „Den LEI zu einem Industriestandard zu machen [...], hätte mindestens zweierlei Auswirkungen. Die Einsparungen würden dazu beitragen, dass Banken ihren Eigenkapitalzielen wieder näher kommen würden, während die verbesserten Wirtschaftsbedingungen für die Finanzierung der Handelstätigkeit von KMU dazu beitragen würden, die Handelsfinanzierungslücke verstärkt in Angriff zu nehmen, da Einstiegskosten minimiert werden.“

Der Artikel bekräftigt die Feststellungen, die GLEIF bereits in einem Blogbeitrag getroffen hat, der auf der GLEIF Webseite unter dem Titel: „Vom Kontrahentenrisiko bis zum Unternehmenswert: Der Einsatz des LEI an den Kapitalmärkten“ zur Verfügung steht. In diesem Blogbeitrag verdeutlicht GLEIF, wie der LEI zwei wesentliche Tätigkeiten eines komplizierten Prozesses – Überprüfung von Rechtsträgern und Rückverfolgung der Vorgeschichte eines Rechtsträgers – deutlich einfacher macht. Neben den jährlichen Einsparungen, die wie oben erläutert erzielt werden könnten, weist GLEIF darauf hin, dass der Einsatz von LEIs auch zu einem verbesserten Risikomanagement beitragen würde, da Banken dadurch ein ganzheitlicheres Bild des handelnden Rechtsträgers erhielten. GLEIF ermutigt Organisationen aktiv zur Einführung von LEIs in ihren tagtäglichen Prozessen. Die oben genannten Quellen unterstützen diese Position, da sie die Kosteneinsparungen und Effizienzvorteile, die LEIs zu den Handelsfinanzierungsgeschäften von Banken weltweit beisteuern könnten, rückhaltlos bestätigen und auf das Eintreten der ICC für den LEI hinweisen.

Die Asia Securities Industry & Financial Markets Association schlägt den LEI als Modell zur Identifikation neuer Anleger im Nord-Nord-Handel der Börsenkooperation (Stock Connect) zwischen den Hongkonger Börsen und Clearing vor

Der Global Custodian berichtete im November 2017, dass die „Hongkonger Börsen und Clearing (HKEX) ein neues Modell zur Identifikation von Anlegern (ID) für den Nord-Nord-Handel im Rahmen ihres Stock Connect Programms vorgeschlagen” hätten. Im Dezember 2017 erschien dieser Artikel außerdem im Funds Global Asia. Darin wurde berichtet, der asiatische Wirtschaftsverband, die Asia Securities Industry & Financial Markets Association (ASIFMA), hoffe, „dass die Identifikationsnummern bei diesem Programm eher an Fondsverwalter statt an einzelne Fonds vergeben werden.“ Der ASIFMA schlug vor, das LEI-System als Vorlage zu nehmen. Mark Austen, Chief Executive des ASIFMA, wird in beiden Artikeln wie folgt zitiert: „Im Hinblick auf die ID schlagen wir im Rahmen der globalen Harmonisierung den Einsatz des LEI vor, den die meisten ausländischen institutionellen Anleger bereits gemäß den Vorgaben der MiFID II verwenden dürften.“

Europäische Union: Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde zur Einführung des LEI gemäß der MiFID II / MiFIR

Am 9. Oktober 2017 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) eine Anweisung zum LEI im Rahmen ihrer Bestrebungen herausgegeben, die branchenweite Sensibilisierung zu fördern und die Einhaltung der LEI-Anforderungen gemäß der überarbeiteten EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und der begleitenden Verordnung (MiFIR), die am 3. Januar 2018 in Kraft getreten sind, zu erleichtern. Die durch die MiFID II / MiFIR umgesetzten Rechtsakte schreiben vor, dass eine erhebliche Anzahl von Marktakteuren in und außerhalb der EU – für die früher keine entsprechende Verpflichtung bestand – künftig über einen LEI verfügen muss. Gemäß der MiFIR sollten Investmentfirmen LEIs von ihren Kunden einholen, bevor sie Dienste erbringen, die verbundene Meldepflichten auslösen würden.

In ihrer Pressemitteilung vom Oktober 2017, mit der die Veröffentlichung der LEI-Anweisung bekanntgegeben wurde, erklärte die ESMA, sie erwarte „von den Marktteilnehmern, dass sie alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um die vollständige Einhaltung der LEI-Anforderungen gemäß der MiFID II sicherzustellen. Aufgrund ihrer früheren Erfahrung mit EMIR [European Infrastructure Regulation]-Meldungen, bittet die ESMA meldepflichtige Rechtsträger mit Nachdruck darum, dieses wichtige Thema schnellstmöglich anzugehen. Denn eine frühzeitige Vorbereitung trägt dazu bei, dass Arbeitsrückstände vermieden werden und sichergestellt wird, dass alle Marktteilnehmer das neue System sofort anwenden können.“

In einer am 20. Dezember 2017 veröffentlichten Erklärung erklärte die ESMA, „die ESMA und nationalen zuständigen Behörden haben erfahren, dass es nicht allen Investmentfirmen gelingen wird, sämtliche LEIs ihrer Kunden vor dem Inkrafttreten der MiFIR am 3. Januar 2018 einzuholen. Dies könnte gleichermaßen für Handelsplätze mit Nicht-EU-Emittenten gelten, deren Finanzinstrumente an europäischen Handelsplätzen gehandelt werden. In diesem Zusammenhang wird die ESMA, um die reibungslose Einführung der LEI-Anforderungen zu fördern, für einen Übergangszeitraum von sechs Monaten zulassen, dass:

  • eine Investmentfirma eine Dienstleistung erbringen kann, welche die Verpflichtung auslöst, dem Kunden, von dem sie zuvor noch keinen LEI erhalten hat, eine Geschäftsmeldung zu übermitteln. Voraussetzung ist allerdings, dass die Investmentfirma vor Ausführung dieser Dienstleistung die erforderliche Dokumentation von diesem Kunden erhalten hat, um in seinem Auftrag einen LEI zu beantragen; und
  • Handelsplätze ihre eigenen LEIs melden, anstelle der LEIs von Nicht-EU-Emittenten, die derzeit noch nicht über einen eigenen LEI verfügen.“

Einzelheiten zum außergewöhnlichen Wachstum des LEI-Bestands in den letzten Monaten vor dem Ablauf der MiFID II / MiFIR-Frist erhalten Sie im letzten Abschnitt dieses Blogbeitrags mit dem Titel „Per Januar 2018 umfasst der LEI-Datenbestand mehr als eine Million Rechtsträger.“

Indien: Reserve Bank of India (RBI) verlangt eine LEI-Pflicht für Großunternehmen (Schuldner)

Im Oktober 2017 gehörte der Indian Express zu einem der vielen Medienberichterstatter, die über eine bedeutende regionale Entwicklung berichteten. Eine Pressemitteilung bestätigte, dass die Reserve Bank of India (RBI), nachdem sie das Führen des LEI „für Transaktionen am Zins-, Devisen- und Kreditderivatmarkt zur Pflicht gemacht hat, beabsichtigt, den LEI für Unternehmen, deren eigenmittel- und fremdmittelbasiertes Gesamtengagement 50 Mio. (5 crore) INR überschreitet, zwingend vorzuschreiben.“ Der Artikel erläuterte, wie der LEI „Banken bei der Überwachung des Gesamtrisikos von Unternehmensschuldnern unterstützen wird. Er würde Banken auch dabei helfen, die Vergabe mehrerer Darlehen an Unternehmen gegen ein und dieselbe Sicherheit zu verhindern.“ Lexology, die im selben Monat über dieselbe Geschichte berichtete, wies darauf hin, dass der LEI „wie er durch die G20 propagiert wurde […] die Identifikation der an Finanzgeschäften beteiligten Rechtsträger ermöglicht. […] Verschiedenste Probleme ergeben sich aufgrund unklarer Eigentumsverhältnisse bei den Unternehmen.“ Lexology betrachtet die Einführung des LEI als pragmatischen Ansatz, um diesen Problemen zu begegnen und sieht dessen Aufgabe darin, die „Transparenz bei der Feststellung des eigentlichen Eigentümers [zu fördern] und dadurch die wirtschaftlich Berechtigten jenes Finanzsystems zu ermitteln, das über Tochtergesellschaften betrieben wird.“

In einem weiteren Artikel, der im Dezember 2017 veröffentlicht wurde, untersuchte der Indian Express, wie sich der Abstand zwischen globalen Banken und indischen Banken im Bereich der Kreditabwicklung weiter schließt. Er gab zu bedenken, dass „ein zwingend vorgeschriebener Legal Entity Identifier in der zentralen Informationsquelle zu Großkrediten CRLILIC [central repository of information on large credits] für alle Schuldner in einem Volumen von mehr als 10.000 Mio. (1.000 crore) INR bis zum März 2018 und von mehr als 500 Mio. (50 crore) INR bis zum Dezember 2019“ eine Präventivmaßnahme der RBI darstellen würde, welche die aktuellen Änderungen im Konkursrecht ergänzt.

In einer Mitteilung auf der RBI-Webseite wird bestätigt, dass der LEI eine zentrale Rolle dabei spielt, die Qualität und Exaktheit der Finanzdatensysteme zu verbessern, um das Risikomanagement zu optimieren. In der Mitteilung wird erklärt, dass „Banken den Großunternehmen unter ihren Bestandskunden, die Kredite von insgesamt 500 Mio. (50 crore) INR und mehr aufgenommen haben, empfehlen sollen, einen LEI gemäß dem im Anhang angegebenen Zeitplan zu beantragen“ und auf einen Anhang zu dieser Mitteilung verwiesen. Die RBI stellt außerdem klar, dass „Kreditnehmern, die nicht fristgemäß einen LEI beantragen, keine Verlängerung / Erweiterung ihrer Kreditlinien gewährt wird.“ Sie weist darauf hin, dass zeitnah eine gesonderte Leitlinie für Kreditnehmer mit Engagements zwischen 50 Mio. (5 crore) und 500 Mio. (50 crore) INR folgen wird und appelliert an Banken, Großkreditnehmer zu ermutigen, einen LEI für ihre Muttergesellschaft, Tochtergesellschaften und Verbundunternehmen zu beantragen.

USA:

Ein neues, vom Consumer Financial Protection Bureau eingeführtes Online-Werkzeug unterstützt die neuen LEI-Anforderungen gemäß dem Home Mortgage Disclosure Act

Die Änderungen am Home Mortgage Disclosure Act (HMDA) sind seit dem 1. Januar 2018 rechtskräftig. Sie ergeben sich aus der endgültigen Vorschrift zur Änderung von Regulation C durch das U.S. Consumer Financial Protection Bureau’s (CFPB), die den HMDA umsetzt. Wie in einem Blogbeitrag mit dem Titel „Sind Sie ein Hypothekenanbieter in den USA? LEI für Meldung nach dem Home Mortgage Disclosure Act (HMDA) vorgeschrieben“, der auf der GLEIF-Webseite zur Verfügung steht, dargelegt, gehört zu den neuen Datenpunkten, die gemäß dem HMDA zu erfassen, aufzuzeichnen und zu melden sind, der LEI des inländischen Hypothekenanbieters und der Universal Loan Identifier, von dem der LEI ebenfalls einen Teil darstellt. Vor dem Inkrafttreten der Änderungen berichtete JD Supra Ende Dezember 2017, dass das CFPB ein neues Digital Check Tool eingeführt habe, das nach dem HMDA meldepflichtige Unternehmen ab dem 1. Januar 2018 nutzen könnten. Diesem Bericht zufolge „unterstützt das neue Werkzeug die Anforderungen des Universal Loan Identifier (ULI) der überarbeiteten HMDA Verordnung.“ Eine seiner Aufgaben besteht darin, „eine aus zwei Zeichen bestehende Prüfziffer zu generieren, wenn ein Unternehmen einen Legal Entity Identifier und eine Identifikationsnummer für einen Kredit oder Kreditantrag eingibt.“ 

Der LEI wird zusammen mit Daten erfasst, die im Rahmen der Benchmarkstudie zu ausländischen Direktinvestitionen erhoben werden

Wie in einem Blogbeitrag mit dem Titel „Legal Entity Identifier Meldungen: Das August-2017-Update“, der auf der GLEIF-Webseite zur Verfügung steht, berichtet, wurden im Juli 2017 auf der Webseite des Federal Register - The Daily Journal of the United States Government, Details zu einer vom Bureau of Economic Analysis (BEA) des US-Handelsministeriums vorgeschlagenen Regelung veröffentlicht, eine Frage zu LEIs in die Benchmarkstudie zu ausländischen Direktinvestitionen in den Vereinigten Staaten aufzunehmen. Die Benchmarkstudie wird alle fünf Jahre durchgeführt.

GLEIF kann erfreulicherweise berichten, dass im Dezember 2017 auf derselben Webseite die endgültige Regelung des BEA veröffentlicht wurde, mit der die Regelung zur Festlegung der Meldepflichten in der Benchmarkstudie 2017 BE12 zu ausländischen Direktinvestitionen in den Vereinigten Staaten novelliert wurde. In seiner Veröffentlichung bestätigte das BEA, dass „die Benchmarkstudie um folgende Punkte ergänzt wurde: […] (4) Hinzufügen einer Frage, um den zwanzigstelligen Legal Entity Identifier des verbundenen US-Unternehmens in den Formularen BE-12A und BE12B zu erfassen.“ Die endgültige Regelung trat am 12. Januar 2018 in Kraft.

Die von der Securities and Exchange Commission verabschiedeten Regelungen schreiben den Einsatz des LEI verbindlich vor, um die Meldedaten von Anlageberatern zu verbessern

Im August 2017 berichtete JD Supra, dass Anlageberater sich über verschiedene Änderungen des Formulars ADV im Klaren sein sollten, die infolge der unlängst verabschiedeten Regelungen der Security and Exchange Commission (SEC) in Kraft getreten sind.

In einem Abschnitt eines Artikels von JD Supra mit dem Titel „Klarstellende und technische Ergänzungen zum Formular ADV“ wird erläutert, dass die SEC verschiedene Änderungen verabschiedet hat, um ihre Position zu häufig gestellten Fragen zu klären, so unter anderem: „Frage 25.(g) wurde hinzugefügt, um den Legal Entity Identifier von Rechtsträgern einzuholen, die Depotdienstleistungen für Privatvermögen erbringen und sowohl als Broker-Dealer als auch in anderer Form tätig sein können, aber nicht über eine bei der SEC registrierte Identifikationsnummer verfügen […].“ Nach Angaben dieses Artikels gelten die Änderungen „für alle ADV Formulare, die nach dem 31. September 2017 eingereicht werden (für die meisten Berater, deren Geschäftsjahr zum 31. Dezember endet, kommt diese Änderung erstmals für ihre jährliche, im März 2018 fällige Meldung zur Anwendung).“

Die Securities and Exchange Commission verschiebt die Regelung zur Meldung von Daten unter Anführung von Bedenken hinsichtlich der Cybersecurity und teilt neue Termine für die Umsetzung der LEI-Anforderungen mit

Die Entscheidung der Securities and Exchange Commission (SEC), das Compliance-Datum für die Einreichung der neuen Meldungen auf Form N-PORT zu verschieben, wurde im Dezember 2017 von verschiedenen Nachrichtenagenturen bekanntgegeben, dank einer von Diana E. McCarthy, Partnerin in der Investment Management Practice Group, und Killilyn Greco, Associate bei DrinkerBiddle, verfassten Pressemitteilung. Form N-PORT ist „eine der neuen Maßnahmen der SEC, um Auskunftsverfahren für Investmentfirmen auf den neuesten Stand zu bringen und zu optimieren.“ Wie im National Law Review erläutert, „werden Investmentfirmen außerdem verpflichtet sein, den Legal Entity Identifier (LEI) jeder die Registrierung beantragenden Person und jeder Serie einzuholen und zu melden, um die Compliance mit Form N-PORT zu gewährleisten […]. Fonds oder Antragsteller werden daher verpflichtet sein, einen LEI zu beantragen, wenn sie nicht bereits über einen verfügen. Damit sind derzeit eine einmalige Anmeldegebühr und eine geringe Jahresgebühr zur Deckung der Datenpflegekosten verbunden. [...]. Letztendlich werden Fonds mehr Zeit haben, einen LEI zu beantragen, wenn sie dies nicht bereits getan haben.“

Die National Law Review liefert folgende Informationen zu den neuen Meldeterminen: „Dieser Aufschub bedeutet, dass der Meldetermin für Großunternehmen auf den 30. April 2019 fällt, während der neue Termin für kleinere Organisationen der 30. April 2020 ist. Allerdings gilt zu beachten, dass größere Fondsstrukturen mit einem Nettovermögen von 1 Mrd. US-Dollar oder mehr nach wie vor verpflichtet sind, die gemäß Form N-PORT erforderlichen Informationen intern zu führen und sie der SEC auf Anfrage anstelle der Formulare auf EDGAR zur Verfügung zu stellen. Diese Regelung tritt ab dem ersten Compliance-Datum zum 1. Juni 2018 in Kraft.“

Data Foundation und LexisNexis® Risk Management veröffentlichen einen Bericht: „Wer ist wer und was ist was? Die Notwendigkeit einer universellen Rechtsträgeridentifikation in den USA“

Wie auf der Webseite von Data Foundation berichtet, haben Data Foundation und LexisNexis® Risk Solutions im September 2017 ihren gemeinsam verfassten Bericht mit dem Titel „Wer ist wer und was ist was? Die Notwendigkeit einer universellen Rechtsträgeridentifikation in den USA“ veröffentlicht. Nach Angaben von Data Foundation werde darin „der Bedarf der US-Regierung nach einem universellen Verfahren zur Rechtsträgeridentifikation, um Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und andere Organisationen mithilfe einer einzigen, eindeutigen Kennung zu überprüfen“ dargelegt. Über 15 Experten aus dem staatlichen, privaten und technischen Sektor wurden für diesen Bericht befragt. Die Lösung für diesen Bedarf gibt es schon: den globalen Legal Entity Identifier (LEI), der bereits von über 90 staatlichen Behörden weltweit genutzt wird. Der LEI ist eine standardisierte, nicht proprietäre, verifizierte Kennung, die von einem globalen, föderierten System verwaltet wird. Er erfreut sich bereits der Unterstützung bedeutender Akteure aus der Finanzindustrie. Die Implementierung des LEI im gesamten staatlichen Meldewesen der USA würde der Industrie, Regierungen, Aufsichtsbehörden und letztendlich dem Steuerzahler einige Vorteile bringen. Der LEI würde einen zentralen elektronischen Überblick über alle Rechtsträger schaffen, der alle bereits vorhandenen behördlichen Meldungen zusammenfasst und so Anlegern höhere Transparenz, Regulierungsbehörden größere Effizienz und Unternehmen Kosteneinsparungen bringen.“

Der Bericht bietet einen umfassenden Überblick über dieses Thema. Zunächst beleuchtet er die Gründe, warum die USA eine universelle Rechtsträgeridentifikation benötigen, um dann zu argumentierten, dass die Lösung in einer allgemeinen Einführung des LEI besteht. Er stellt die Herausforderungen einer universellen LEI-Einführung dar und schildert, welche Anforderungen zu erfüllen sind, um diesen Problemen zu begegnen. In einer überzeugenden Schlussfolgerung betont er noch einmal, wie wertvoll ein globales System der Rechtsträgeridentifikation ist und stellt sich auf die Seite des Verfassers, der sich für den verbindlichen Einsatz des LEI in allen Prozessen der öffentlichen Hand in den USA ausspricht: „Ein globales System für eine vertrauenswürdige, interoperable Rechtsträgeridentifikation wird der Industrie, Regierungen, Aufsichtsbehörden und letztendlich dem Steuerzahler einige Vorteile bringen. Es wird die Risiken in unserem Finanzsystem reduzieren, dabei helfen, Verschwendung und Missbrauch im staatlichen Beschaffungswesen auszumerzen, Geschäftsgelder durch eine automatisierte Compliance einsparen, die Datenqualität steigern und die Qualität der Informationen verbessern, die von Business-Intelligence-Unternehmen, Journalisten, Analysten, Aufsichtsbehörden und anderen bereitgestellt werden. Der LEI ist ein solches System. Er ist global und gewinnt täglich an Dynamik – weltweit. Es ist nicht proprietär und er beruht auf Open-Data-Grundsätzen. Seine Daten sind geprüft und von hoher Qualität. Er ist flexibel und anpassbar an verschiedenste Einsatzzwecke, von denen einige bis heute noch nicht einmal vorstellbar sind. Der Kongress und das Weiße Haus sollten eine umfassende staatliche Initiative anstoßen, um den LEI generell in allen regulatorischen und meldepflichtigen Prozessen von US-Behörden vorzuschreiben.“

Global:

Global LEI System-Standards: Konsultation des LEI Regulatory Oversight Committee betreffend Fondsbeziehungen

Im September 2017 veröffentlichte das LEI Regulatory Oversight Committee (LEI ROC) ein „Konsultationsdokument betreffend Fondsbeziehungen im Global LEI System“, das von seinem Committee on Evaluation and Standards (CES) entwickelt wurde. In der Kurzfassung des Dokuments wurde festgestellt, dass der „vorliegende Bericht eine beschränkte Aktualisierung der Methode vorschlägt, gemäß der Fonds betreffende Beziehungen im Global LEI System (GLEIS) erfasst werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Implementierung von Beziehungsdaten im gesamten System einheitlich erfolgt, um so eine standardisierte Erfassung von Informationen zu Fondsbeziehungen auf globaler Ebene zu ermöglichen.“ Weiter heißt es in dem Dokument, dass der Vorschlag darin bestünde, „die derzeitige Meldung von Beziehungen einer einzigen ‚Fondsfamilie‘ im Rahmen von Level 1-Daten (Referenzdaten der Gesellschaft) durch folgende Beziehungen als Teil der Level 2-Daten (Beziehungsdaten) zu ersetzen:

  • ‚Fondsverwaltungsgesellschaft‘ […].
  • ‚Investmentfondsfamilie‘ […].
  • ‚Master-Feeder‘ […].
  • ‚Sonstige Fondsfamilie‘ […].“

Der Bericht stellte die Entwicklung einer Methode, nach der Fonds betreffende Beziehungsdaten im GLEIS erfasst werden können, zur öffentlichen Diskussion. Um Antworten zu dem begleitenden Fragebogen wurde bis Ende November 2017 unter dem Hinweis gebeten, dass diese öffentliche Konsultation dazu beitragen würde, die endgültigen politischen Rahmenbedingungen zu gestalten, die vom LEI ROC zur Implementierung durch GLEIF genehmigt werden sollen. Dem Bericht zufolge werde die Implementierung „frühestens im Januar 2019 stattfinden.“

Internationaler Währungsfonds und Financial Stability veröffentlichen zweiten Fortschrittsbericht: „Die Finanzkrise und Informationslücken – Zweite Phase der Datenlückeninitiative der G-20“

Wie Eurostat, das Statistikamt der EU mit Sitz in Luxemburg, erläutert, „stellt die G20 Data Gaps-Initiative eine Reihe von zwanzig Empfehlungen zur Verbesserung von Wirtschafts- und Finanzstatistiken dar.“ Die Initiative wurde angesichts der Marktturbulenzen, die auf die Finanzkrise der Jahre 2007–2008 folgten, mit dem Ziel gestartet, die Verfügbarkeit und Vergleichbarkeit von Wirtschafts- und Finanzdaten zu verbessern. Dadurch wurde klar, dass „politische Entscheidungsträger und Aufsichtsbehörden umfassendere Datenreihen benötigten, um Wirtschaftsentwicklungen sowie erforderliche Interventionen besser einschätzen zu können.“

Im September 2016 wurde der „Erste Fortschrittsbericht über die zweite Phase der Data Gaps-Initiative (DGI-2)“ von den Staatschefs der G20 begrüßt, welche die vorgeschlagenen Aktionspläne für die Implementierung der DGI-2-Empfehlungen unterstützten. Vor kurzem, d. h. im September 2017, wurde der zweite Fortschrittsbericht mit dem Titel „Die Finanzkrise und Informationslücken – Zweite Phase der Datenlückeninitiative der G-20 (DGI-2) Zweiter Fortschrittsbericht“ von Mitarbeitern des Internationalen Währungsfonds (IWF) und dem Sekretariat des Financial Stability Board (FSB) Sekretariats, in enger Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Volkswirtschaften und den Mitgliedsbehörden der Inter-Agency Group on Economic and Financial Statistics (IAG), erstellt und veröffentlicht. Er bietet einen Überblick über die seit September 2016 gemachten Fortschritte und „ersucht die in der G20 vertretenen Finanzminister und Vorsitzenden von Notenbanken (FMCBG) um die Bestätigung bzw. Billigung der bisherigen Fortschritte und zukunftsgerichteten DGI-2 Aktions- und Zeitpläne.“

Von besonderer Bedeutung ist Abschnitt IV dieses neuesten Berichts, der die Synergien zwischen der Umsetzung der DGI-2-Empfehlungen und anderen relevanten Arbeitsabläufen, unter Einbeziehung des LEI, untersucht. Darin wird die globale Ausweitung der LEI-Initiative bestätigt. Dem Bericht zufolge wurden bis Mitte August 2017 540.000 LEIs vergeben und in über 40 Ländern wurden mehr als 50 nationale oder regionale Rechtsakte und Verordnungen im Zusammenhang mit dem LEI verabschiedet. (GLEIF-Daten zufolge wurden per Januar 2018 weltweit mehr als eine Million LEIs vergeben.)

Der Bericht bestätigte außerdem die Vorteile, die eine breite Einführung des LEI bringen würde: „Auch wenn […] der Nutzen [des LEI] über statistische Zwecke hinausreicht, könnte die statistische Datenerfassung durch die breite Einführung einer globalen Rechtsträgeridentifikation deutlich verbessert werden. Dies gilt vor allem für die Verwaltung und Sammlung granularer Daten. […] Durch eine erweiterte Nutzung würden zudem die Kosten pro LEI sinken und seine Nutzung über Finanzinstitute hinaus könnte durch die Erwägung möglicher Geschäftsmodelländerungen ebenfalls begünstigt werden.“ Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die im Mai 2017 gestartete Erhebung zu direkten und ultimativen Muttergesellschaften von Rechtsträgern mit einem LEI, die auf der buchhalterischen Definition der Konzernbildung basiert, den Wert des LEI für Zwecke der Statistik und Stabilität des Finanzsystems gesteigert hat. Außerdem wird die Feststellung getroffen, dass öffentlich zugängliche Links zu anderen Kennungen den LEI für seine Nutzer noch wertvoller machen. Unter besonderer Bezugnahme auf die Fortschritte, die bei gemeinsamen Projekten erzielt wurden, um eine Zuordnung des LEI sowohl zum Business Identifier Code (BIC) als auch zur International Securities Identification Number (ISIN) zu ermöglichen, wird im Bericht bestätigt, dass „diese Zuordnungen, sollten sie zum öffentlichen Gut gemacht werden, fortlaufend auf dem neuesten Stand gehalten werden. Darüber hinaus gibt es derzeit Bemühungen, den LEI — gleichzeitig mit der Einrichtung von Links zu vorhandenen Kennungen — in bereits vorhandene Unternehmensregister einzubeziehen, die zur Produktion statistischer Daten verwendet werden. Neben anderen Vorteilen würde dies dazu beitragen, den Einsatz des LEI auch auf Unternehmen außerhalb des Finanzsektors zu erweitern und damit andere Bemühungen zur Identifikation systemischer Risikoketten, in die diese Unternehmen involviert sein könnten, unterstützen […].“

Financial Stability Board berät über die Governance des Unique Product Identifier (UPI)

Im Oktober 2017 veröffentlichte das Financial Stability Board (FSB) eine Pressemitteilung mit dem Titel „FSB veröffentlicht Konsultation zur Governance des Unique Product Identifier (UPI)“. In der Mitteilung wurde die Veröffentlichung eines Konsultationsdokuments mit dem Titel „Governance-Regelungen für den Unique Product Identifier (UPI)“ angekündigt, das „Vorschläge zu Governance-Regelungen für einen globalen UPI unterbreitet, der als standardisierter Schlüsselbezeichner eingesetzt werden soll, um die effektive Aggregation von Transaktionsmeldedaten zu außerbörslichen (OTC) Derivatemärkten zu vereinfachen.“

Um diese Konsultation in den Kontext des LEI zu setzen: 2009 haben sich die Staatschefs der G20 darauf geeinigt, dass alle Geschäfte mit OTC-Derivaten an Transaktionsregister zu melden sind. Eines der Kernprobleme, das sich aus der Finanzkrise herauskristallisierte, war die fehlende Transparenz an den OTC-Derivatemärkten. Transaktionsmeldungen tragen entscheidend dazu bei, die aus diesen Märkten stammenden Risiken für die Finanzstabilität zu erkennen und in den Griff zu bekommen. Ein UPI soll dazu dienen, das dem OTC-Derivatgeschäft zugrundeliegende Produkt zu identifizieren. Die Pressemitteilung gibt dazu (unter „Anmerkungen für Redakteure/Herausgeber“) folgende Erläuterung: „Im September 2014 veröffentlichte das FSB den Schlussbericht zur Aggregation Feasibility Study. Darin wurden einige wesentliche Vorbereitungsmaßnahmen empfohlen, die zu treffen wären, um eine effektive globale Aggregation der Meldedaten zu OTC-Derivatgeschäften zu ermöglichen. Insbesondere gab der Bericht die Empfehlung, dass die folgenden Maßnahmen, unabhängig davon, welches spezifische Aggregationsmodell gewählt würde, erforderlich wären:

  • Die Arbeiten zur Einrichtung von international standardisierten Kennungen, d. h. die Einigung über einen Unique Transaction Identifier (UTI) und einen UPI sowie die Einführung des Legal Entity Identifier (LEI) sollten schnell vorangebracht werden, um sicherzustellen, dass Handelsdaten zu OTC-Derivaten angemessen aggregiert werden können.“

Das im Oktober 2017 veröffentlichte Konsultationsdokument des FSB „identifiziert Schlüsselkriterien und -funktionen für den UPI betreffende Governance-Regelungen und stellt diese zur öffentlichen Diskussion. Es ersucht außerdem um gezielte Rückmeldungen zu bestimmten Fragestellungen im Zusammenhang mit UPI Dienstleistungsanbietern, Kostendeckungs- und Gebührenmodellen und der Referenzdatenbibliothek, die dem UPI-System zugrundeliegen wird. Das FSB plant Anfang dieses Jahres die Veröffentlichung einer weiteren Konsultation, die sich mit Vorschlägen für die Zuweisung der UPI-Regulierungsfunktionen zu verschiedenen Rechtsträgern und weiteren Aspekten des UPI Dienstleistungsanbietermodells befassen wird.“

FSB veröffentlicht Governance-Regelungen und einen Implementierungsplan für den Unique Transaction Identifier (UTI)

Im Januar dieses Jahres hat das Financial Stability Board (FSB) ein weiteres Dokument mit dem Titel „Governance-Regelungen für den Unique Transaction Identifier (UTI): Ergebnisse und Implementierungsplan“ veröffentlicht. Eine Pressemitteilung auf seiner Webseite verweist darauf, dass diese Arbeit ebenfalls mit derselben, oben erwähnten Vereinbarung unter den Staatschefs der G20 in Verbindung steht, der zufolge alle OTC-Derivatgeschäfte an Transaktionsregister zu melden sind. Darin wird unterstrichen, dass der UTI ein globaler, standardisierter Schlüsselbezeichner für die Meldung von OTC-Derivatgeschäften ist und er insbesondere „entwickelt wurde, um die effektive Aggregation von Transaktionsmeldedaten zu vereinfachen.“ Der Bericht schließt mit der Bemerkung, dass auf den UTI bezogene Governance-Regelungen folgende Punkte enthalten sollten:

  • „eine Empfehlung, dass der UTI spätestens bis Ende 2020 von den Rechtsräumen implementiert werden sollte;
  • die Ernennung der Internationalen Organisation für Normung (ISO) zum verantwortlichen Gremium für die Veröffentlichung und Pflege des UTI-Datenstandards; und
  • die Ernennung des Ausschusses für Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen [CPMI] und der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden [IOSCO] als geeignete Gremien, um die Erfüllung der Regulierungsfunktionen, die einem internationalen Regulierungsorgan (International Governance Body) vorläufig zugewiesen werden, zu gewährleisten.

Das FSB ist überzeugt, dass ein gemeinsamer, aus mindestens einem internationalen Gremium zusammengesetzter Regulierungsrahmen für den UTI und den Unique Product Identifier (UPI) Vorteile bringen könnte. Nach Erwägungen des FSB sollte die endgültige Bestimmung des internationalen Regulierungsorgans daher zum selben Zeitpunkt stattfinden, an dem das FSB seine Schlussfolgerungen zu den Governance-Regelungen für den UPI zieht. In dieser Hinsicht stellte das FSB die den UPI betreffenden Governance-Regelungen zur Diskussion und veröffentlichte die Antworten auf diese Konsultation [siehe oben].  Dieses Jahr wird das FSB, bevor es ein endgültiges Fazit zu den Governance-Regelungen für den UPI zieht, in einen weiteren Dialog mit der Industrie und sonstigen Interessengruppen treten, unter anderem durch eine zweite öffentliche Konsultation.“

Ebenso wie bei der Pressemitteilung, die das FSB im Oktober veröffentlicht hatte (auf die im vorherigen Abschnitt dieses Blogbeitrags verwiesen wurde), enthalten die Anmerkungen für Redakteure/Herausgeber dieser Januar-Pressemitteilung des FSB die folgende Erklärung dazu, wie diese Arbeitsposition mit der globalen LEI-Initiative zusammenhängt: „Im September 2014 veröffentlichte das FSB den Schlussbericht zur Aggregation Feasibility Study. Darin wurden einige wesentliche Vorbereitungsmaßnahmen empfohlen, die zu treffen wären, um eine effektive globale Aggregation der Meldedaten zu OTC-Derivatgeschäften zu ermöglichen. Insbesondere gab der Bericht die Empfehlung, dass die folgenden Maßnahmen, unabhängig davon, welches spezifische Aggregationsmodell gewählt würde, erforderlich wären:

  • Die Arbeiten zur Einrichtung von international standardisierten Kennungen, d. h. die Einigung über einen Unique Transaction Identifier (UTI) und einen UPI sowie die Einführung des Legal Entity Identifier (LEI) sollten schnell vorangebracht werden, um sicherzustellen, dass Handelsdaten zu OTC-Derivaten angemessen aggregiert werden können.“

ProgrammableWeb erklärt die GLEIF-Programmierschnittstelle für die LEI-Suche zu einer der interessantesten APIs des Jahres 2017

ProgrammableWeb, das seine Position als weltweit führende Quelle für Nachrichten und Informationen über internetbasierte Programmierschnittstellen (APIs) behauptet, hat Ende Dezember 2017 einen Beitrag mit dem Titel „Die interessantesten APIs von ProgrammableWeb im Jahr 2017: Zahlungen, Bankgeschäfte, Blockchain und Finanzierung“ verfasst. Darin wurde sich besonders auf APIs konzentriert, die für den Zahlungsverkehr, das Bankwesen, Kryptowährungen, Blockchain- und Finanzanwendungen entwickelt wurden und betont, dass nur die nach Angaben der eigenen Forschungsabteilung, des Internet-Datenverkehrs und der sozialen Medien „interessantesten APIs des Haufens“ aufgeführt wurden.

GLEIF freut sich besonders, dass die GLEIF-Programmierschnittstelle in der Kategorie „Handels- und andere Finanzierungs-API-Highlights“ Anerkennung gefunden hat. Der Eintrag liest sich wie folgt: „Die Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) ist eine gemeinnützige Organisation, die zur Unterstützung des Legal Entity Identifier (LEI) geschaffen wurde. Der LEI ermöglicht eine Identifikation der Rechtsträger, die an Finanztransaktionen beteiligt sind. GLEIF stellt offene, standardisierte und hochwertige Referenzdaten über Rechtsträger zur Verfügung. Mit der GLEIF-Programmierschnittstelle können Entwickler direkt auf einen kompletten LEI-Datenpool in Echtzeit zugreifen und bei Bedarf spezifische LEI-Datensätze auf Änderungen hin überprüfen.“

Die Programmierschnittstelle für die LEI-Suche wurde erst im September 2017 gestartet. Daher ist diese frühzeitige, objektive Bestätigung ihres Nutzens sehr willkommen. Die Anwendung wurde aufgrund von Marktanforderungen entwickelt, die während eines Beta-Tests 2017 ermittelt wurden, an dem mehrere LEI-Interessengruppen teilnahmen. Dazu zählten beispielsweise Finanzinstitute, Behörden, Fintech-Unternehmen und Analysten, die LEI-Daten in automatisierte Prozesse aufnehmen wollten. Die GLEIF Programmierschnittstelle für die LEI-Suche kann basierend auf dem weithin unterstützten JSON-Datenformat einfach in interne Systeme integriert werden. Die Nutzung der Programmierschnittstelle ist kostenlos und erfordert keine Registrierung. Hinweise zum Zugriff auf die Programmierschnittstelle und unterstützende Dokumente finden Sie unter „Links zum Thema“ weiter unten.

Per Januar 2018 umfasst der LEI-Datenbestand mehr als eine Million Rechtsträger

Per 6. Januar 2018 umfasst der LEI-Datenbestand weltweit mehr als eine Million Rechtsträger. 2017 hat sich der LEI-Bestand im Wesentlichen auf etwa 953.000 LEIs verdoppelt. Von den fast 500.000 LEIs, die im Jahr 2017 vergeben wurden, entfielen 77 Prozent auf das vierte Quartal: so wurden im Oktober 2017 105.525 LEIs vergeben, gefolgt von 118.195 LEIs im November und 163.059 LEIs im Dezember. Der Höchststand wurde im Dezember 2017 mit über 10.000 täglich vergebenen LEIs erreicht. Der Zuwachs war in den EU-Ländern besonders groß, wobei die größte Zunahme in Großbritannien, Deutschland und den Niederlanden verzeichnet wurde. GLEIF führt den hohen Anteil neu vergebener LEIs hauptsächlich auf jene Marktteilnehmer zurück, die bestrebt waren, der am 3. Januar 2018 in Kraft getretenen MiFID II / MiFIR zu entsprechen.

Das außergewöhnliche Wachstum, das im vierten Quartal 2017 zu handhaben war, stellt die Robustheit des Global LEI Systems unter Beweis und die sehr guten Kapazitäten, die von den LEI-Vergabestellen aufgebaut wurden, um für einen massiven Anstieg der LEI-Registrierungen gerüstet zu sein. Eine weitere Bestätigung ist das hohe Niveau der Datenqualität, das im gesamten Berichtszeitraum gehalten werden konnte, wie die monatlich von GLEIF veröffentlichten Datenqualitätsberichte zeigen.

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Über den Autor:

Stephan Wolf ist der CEO der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF). 2023 wurde er zum Mitglied des Vorstands der Internationalen Handelskammer (ICC) Deutschland gewählt. 2021 wurde er in den neuen Industry Advisory Board (IAB) als Teil der weltweiten Initiative der ICC für digitale Standards (Digital Standards Initiative, DSI) berufen. In dieser Eigenschaft fungiert er als Mitvorsitzender des Arbeitskreises zum Thema „Trusted Technology Environment“. Zwischen Januar 2017 und Juni 2020 war Herr Wolf Mitvorsitzender der International Organization for Standardization Technical Committee 68 FinTech Technical Advisory Group (ISO TC 68 FinTech TAG). Von One World Identity wurde Herr Wolf im Januar 2017 unter die Top 100 Leaders in Identity gewählt. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Einrichtung von Datenoperationen und globalen Implementierungsstrategien. Er hat während seines gesamten Berufslebens an der Weiterentwicklung grundlegender Unternehmens- und Produktentwicklungsstrategien gearbeitet. Herr Wolf war 1989 Mitgründer der IS Innovative Software GmbH und erster Geschäftsführer der Gesellschaft. Später wurde er Sprecher des Vorstands der Nachfolgegesellschaft IS.Teledata AG. Diese Gesellschaft wurde schließlich Teil der Interactive Data Corporation, wo Herr Wolf die Funktion des Technischen Direktors innehatte. Herr Wolf hat einen Abschluss in Betriebswirtschaft von der J. W. Goethe Universität, Frankfurt am Main.


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Compliance, Datenverwaltung, Know-Your-Customer (KYC), LEI-Meldungen, MiFID II / MiFIR, außerbörsliche (OTC) Derivate, Richtlinienerfordernisse, Regulierung, Standards, Unique Product Identifier (UPI), Unique Transaction Identifier (UTI), Regulatory Oversight Committee (ROC)