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Folge 8 der Reg-Check Blog-Serie – Financial Stability Board unterstützt den breiten LEI-Einsatz im globalen Zahlungsverkehr

Die bisher stärkste Empfehlung des Financial Stability Board (FSB), dass der LEI breiter im Zahlungsverkehr eingesetzt werden soll, wird zu einer noch größeren weltweiten LEI-Akzeptanz führen. Die unmittelbarste Absicht ist die Förderung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs. GLEIF erläutert, weshalb nun der perfekte Zeitpunkt ist, damit Finanzinstitute Validierungsstellen im Global LEI System werden.


Autor: Clare Rowley

  • Datum: 2022-07-13
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Das Financial Stability Board (FSB) unterstützt voll und ganz eine bahnbrechende Empfehlung, dass der LEI im globalen Zahlungsökosystem breit eingesetzt werden soll. Erst vergangene Woche hat das FSB einen Bericht veröffentlicht, in dem globale Normierungsstellen und internationale Organisationen mit Entscheidungsbefugnis im Finanz-, Bank- und Zahlungswesen aufgefordert werden, den Einsatz des LEIs im Geschäftsalltag zu fördern. Der Bericht empfiehlt zudem Anweisungen und weitere Maßnahmen zur Verwendung des LEIs als standardisiertes Identifikationsmerkmal für Sanktionslisten sowie als primäres Identifizierungsinstrument für Kunden oder Begünstigte von Rechtsträgern – mit konkretem Verweis auf Sorgfaltsprüfungen bei Kunden und Überweisungen.

Das kurzfristige Hauptziel des jüngsten FSB-Berichts, der im Rahmen der G20-Initiative zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs veröffentlicht wurde, besteht darin, die Verwendung des LEIs zuerst in grenzüberschreitenden Zahlungsgeschäften zu fördern. Da der LEI diese Transaktionen unter Wahrung ihrer Sicherheit schneller, günstiger, transparenter und inklusiver macht, unterstützt er nach Meinung des FSB die Ziele der G20-Initiative.

Somit werden Banken und Finanzinstitute nun gezwungen sein, den LEI zügig als festen Bestandteil ihrer grenzüberschreitenden Zahlungsinfrastruktur einzubinden. Ein solcher Schritt ist nämlich mit enormen Vorteilen verbunden. Der LEI senkt nicht nur die Kosten und erhöht die Transaktionsgeschwindigkeit und -transparenz. Er verbessert auch die vollautomatisierte, durchgängige Verarbeitung sowie das Sanktionsscreening und erleichtert die Einhaltung der Sorgfaltspflichten im Rahmen der Know-Your-Customer-Prozesse.

Des Weiteren empfiehlt der Bericht, dass Normierungsstellen (z. B. BCBS, CPMI, IOSCO, FATF) und internationale Organisationen (IWF, OECD, Weltbank) analysieren sollten, wie der LEI als standardisiertes Identifikationsmerkmal für Sanktionslisten oder als primäres Identifizierungsinstrument für Kunden oder Begünstigte von Rechtsträgern eingesetzt werden kann. Dadurch wird das breitere Ökosystem aufgezeigt, das erforderlich ist, um die Entwicklung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs zu unterstützen. Dieses Ökosystem basiert auf einem einzigen globalen Identifikationsmerkmal für Rechtsträger, das zur Verbesserung von ressourcenübergreifenden Compliance-Prüfungen eingesetzt werden kann.

Vor diesem Hintergrund sollten sich Banken und Finanzinstitute, die vielleicht schon bald sicherstellen müssen, dass ihre Rechtsträgerkunden über einen LEI verfügen, um bestimmte grenzüberschreitende oder andere Transaktionen auszuführen, motiviert fühlen, die Vorteile zu nutzen, die sie als Validierungsstelle im Global LEI System haben. Die Vorteile sind zweifach: verbesserter Kundenservice aufgrund eines einfacheren, schnelleren und bequemeren LEI-Vergabeprozesses für Kunden einerseits und enorme Effizienzen beim Kunden-Onboarding und Lebenszyklusmanagement für die Bank oder das Finanzinstitut andererseits. Somit ergibt sich ein wahres Win-Win-Szenario.

Die breiteren Auswirkungen des LEI-Einsatzes im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr

Zwar besteht der Zweck des FSB-Berichts in erster Linie darin, die Verwendung des LEIs in grenzüberschreitenden Transaktionen zu fördern. Jedoch dürften die Stärke und die große Reichweite seiner Empfehlungen dafür sorgen, dass der LEI schneller und umfangreicher auch in vielen anderen Zahlungsszenarien eingeführt wird. Wenn Banken und Finanzinstitute die Kunden mit einem LEI ausstatten müssen, damit sie grenzüberschreitende Transaktionen ausführen können, so ist es nur logisch, dass die Akteure im Zahlungsökosystem als Nächstes diese LEIs einsetzen und optimieren, um die Effizienz ihrer anderen Zahlungsvorgänge zu steigern und den Kunden mehr Transparenz und Vertrauen zu bieten.

Es gibt bereits eine gesunde Pipeline an aktiven Konsultationen und Vorhaben seitens der Finanzregulierungsbehörden, die darauf abzielen, die Verwendung des LEIs breiter im globalen Zahlungsverkehr zu empfehlen und vorzuschreiben.

  • Die Europäische Kommission hat im vergangenen Jahr den Wert des LEIs als einzigartigen Mechanismus zur Unterstützung der Transparenz bei der Geldwäschebekämpfung und der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung offiziell anerkannt. Sie hat zwei Gesetzesentwürfe ausgegeben, in denen der Einsatz des LEIs in bestimmen Szenarien zur Identifizierung und Überprüfung von Kunden gefordert wird.
  • Die Europäische Kommission hat vergangenes Jahr eine gesonderte Initiative gestartet, um Probleme bei der Schaffung effizienter europaweiter Sofortzahlungslösungen zu ermitteln. Im Rahmen der Konsultationsstrategie hat die Europäische Kommission eine Umfrage gestartet, um das Potenzial des LEIs zur Unterstützung beim Abgleich von Sofortzahlungstransaktionen mit Sanktions- und Beobachtungslisten zu ermitteln.
  • Die Bank of England (BoE) hat ihre Position zur Unterstützung einer breiteren Einführung des LEIs bekräftigt und wird den LEI im Februar 2023 in die Norm ISO 20022 für CHAPS-Zahlungsmitteilung auf Basis eines „freiwilligen Versands“ aufnehmen. Wenngleich die BoE alle CHAPS-Direktteilnehmer auffordert, LEIs schnellstmöglich zu verwenden, besteht eine Pflicht dazu frühestens ab dem Frühjahr 2024. Dann nämlich beginnt die BoE damit, die Verwendung von LEIs unter bestimmten Umständen vorzuschreiben, und sie wird diese Pflicht dann im Laufe der Zeit auf alle Teilnehmer ausweiten. Insbesondere wird die BoE die Verwendung des LEIs in Fällen vorschreiben, in denen die Zahlung eine Geldüberweisung zwischen Finanzinstituten umfasst. Die BoE wird zudem die Verwendung des LEIs für alle Transaktionen überwachen, um zu beurteilen, ob die Pflicht zur Aufnahme von LEI-Daten auf alle CHAPS-Zahlungen ausgeweitet werden soll.
  • Zur Förderung der Verwendung des LEIs in grenzüberschreitenden Transaktionen und zur Unterstützung von Handels- und Investitionstätigkeiten hat das chinesische Cross-border Interbank Payment System (CIPS) ein innovatives Produkt namens „CIPS Connector“ entwickelt. Dieses bietet einen integrierten „Ein Schritt“-Service für verschiedene grenzüberschreitende Transaktionen in RMB zwischen Banken und Unternehmen. Jeder CIPS-Connector-Nutzer erhält einen LEI, der für die Aktivierung des Instruments verwendet wird und zudem ein obligatorisches Geschäftselement in ihren geschäftlichen Transaktionen darstellt.
  • Im Januar 2021 hat die indische Notenbank in einem Pionierschritt die Verwendung des LEIs für alle Zahlungsvorgänge mit einem Gesamtbetrag von 500 Mio. INR und mehr angewiesen, die von Rechtsträgern für „Real Time Gross Settlement“ (RTGS) und „National Electronic Funds Transfer“ (NEFT) durchgeführt werden.

Warum sollte der LEI bei Zahlungen verwendet werden?

Der LEI gilt als wichtiges Instrument bei Zahlungen, da er zur Identifizierung der einzelnen Parteien einer Transaktion dient. Er erfüllt eine grundlegende Anforderung bei der Zahlungsverarbeitung – die präzise Bestimmung des Zahlers und des Zahlungsempfängers. Kein anderes derzeitiges Identifikationsmerkmal im Zahlungswesen hat diese Eigenschaft. IBANs (internationale Bankkontonummern) werden beispielsweise für die individuelle Bestimmung von Zahler-/Zahlungsempfängerkonten verwendet. BICs (Business Identifier Codes) werden für die Weiterleitung der Zahlungen an die jeweiligen Abteilungen/Unterabteilungen von Finanzinstituten verwendet.

Die heutigen hoch digitalisierten Zahlungsnetzwerke erfordern schnelle, günstige und sicherere Transaktionen. Wenn der LEI als Datenattribut in den Zahlungsmitteilungen hinzugefügt wird, kann jeder Rechtsträger als Auftraggeber oder Begünstigter sofort und automatisch identifiziert werden.

Eine Validierungsstelle werden

Zusammengenommen zeigen diese Entwicklungen, dass die Unterstützung für den LEI im Zahlungsverkehr noch nie größer war als heute. Dies ist ein Anzeichen dafür, dass der LEI in naher Zukunft das bevorzugte vertrauenswürdige Instrument für Zahlungen sein könnte. Vor diesem Hintergrund empfiehlt GLEIF den Banken und Finanzinstituten nachdrücklich einen proaktiven Ansatz zur Unterstützung der freiwilligen Einführung des LEIs durch die Kunden, um Empfehlungen oder Verpflichtungen im Zahlungswesen zuvorzukommen.

Eine Validierungsstelle im Global LEI System zu werden, ist nun die offensichtliche Wahl. Finanzinstitute, die nun eine Validierungsstelle werden, vereinfachen so nicht nur den Prozess der LEI-Implementierung, indem sie die LEI-Vergabe für die Kunden bequemer und offener gestalten. Sie erhalten dadurch auch einige wichtige Vorteile. Finanzinstitute, die „geschäftsübliche“ Onboarding-Prozesse zur Beantragung von LEIs für die Kunden nutzen, können das Kundenerlebnis verbessern, die digitale Transformation erleichtern und die Kosten für das Kunden-Lebenszyklusmanagement verringern.

Weitere Informationen dazu, wie Sie eine Validierungsstelle werden können, sind der GLEIF-Webseite zu entnehmen.

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Über den Autor:

Clare Rowley ist Head of Business Operations der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF). Bevor sie zu GLEIF kam, arbeitete Frau Rowley bei der United States Federal Deposit Insurance Corporation (Einlagensicherungsfonds der USA), wo sie für Technologieinitiativen verantwortlich war, die die Abwicklungsprogramme der Banken verbessern und einen Beitrag zur Forschung über Subprime-Hypotheken leisten. Frau Rowley ist ein CFA® Charterholder und hat einen MS-Abschluss in Predictive Analytics von der Northwestern University.


Tags für diesen Artikel:
Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF), Know-Your-Customer (KYC), Regulierung, Validierungsstellen