Newsroom & Medien GLEIF-Blogbeiträge

Folge 10 der Reg-Check Blog-Serie – Optimierung von ISO 20022 für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr: Warum LEI und BIC perfekt zu einem wirklich globalen Identifizierungsverfahren passen

Der Ausschuss für Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen (Committee on Payments and Market Infrastructures, CPMI) der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich hat eine Konsultation mit dem Ziel gestartet, ein Feedback der Branche über die vorgeschlagenen Anforderungen zur Harmonisierung mit dem ISO-Standard 20022 und zur Verbesserung grenzüberschreitender Zahlungen einzuholen. Diese Konsultation bietet den Teilnehmern am Zahlungsökosystem weltweit eine wichtige und dringliche Gelegenheit, für die verbindliche Benutzung des Legal Entity Identifier (LEI) neben dem Business Identifier Code (BIC) einzutreten, um auf diese Weise Finanzinstitute und Unternehmen zu identifizieren. GLEIF erklärt, warum der LEI als einziges etabliertes universelles Identifikationsmerkmal für Unternehmen einmalig positioniert ist, grenzüberschreitende Transaktionen schneller, günstiger, transparenter und inklusiver zu machen.


Autor: Clare Rowley

  • Datum: 2023-03-30
  • Ansichten:

*** UPDATE - 2023-05-24 ***

Nach der Veröffentlichung dieses Beitrags im März 2023 intensivierte GLEIF seine branchenweite Zusammenarbeit mit verschiedenen Stakeholdergruppen im Ausschuss für Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen (Committee on Payments and Market Infrastructures, CPMI) der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich zu den Anforderungen zur Harmonisierung mit dem ISO-Standard 20022.

Als Ergebnis dieses Dialogs veröffentlichte GLEIF eine Antwort auf die Konsultation, die die ursprüngliche Position in diesem Beitrag weiterentwickelt.

Für einen vollständigen Überblick steht die komplette Antwort hier zur Verfügung. Zusammenfassend äußert sich GLEIF wie folgt:

  • Die Identifizierung von Finanzinstituten sollte mit der Kombination aus BIC und LEI erfolgen, da BIC und LEI aufgrund ihrer globalen Natur besonders effektiv für die Identifizierung sanktionierter Unternehmen sowie für den Ausschluss potenzieller Treffer sind.
  • Der LEI sollte als Schuldner-/Gläubigerkennung in Zahlungsmitteilungen eingeführt werden. Die verpflichtende Verwendung des LEI kann phasenweise erfolgen, etwa durch die Priorisierung höherer Zahlungsbeträge und die allmähliche Absenkung des Schwellenwerts. Sowohl die indische Zentralbank als auch die englische Zentralbank haben sich für ein phasenweises Vorgehen entschieden.
  • Als Mindestanforderung muss dem Legal Entity Identifier (LEI) der gleiche Status wie dem Business Identifier Code (BIC) bezüglich der Ersetzung des Namens und der Postanschrift zugewiesen werden. Derzeit schlägt das CPMI vor, dass die erforderlichen Mindestdaten für den Namen und die Postanschrift durch den BIC ersetzt werden können, wobei sie nur durch einen LEI ergänzt (nicht ersetzt) werden können. Der LEI muss die erforderlichen Mindestdaten des Namens und der Postanschrift ebenfalls erfüllen, da er eine eindeutige und unverwechselbare Identifikation der Rechtsträger ermöglicht, auf einem internationalen ISO-Standard basiert, global zugänglich und offen ist, eine hohe Datenqualität bietet und von einem der Regulierungsaufsicht unterliegenden System unterstützt wird.

***

Herausforderungen im Markt für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr umfassen hohe Kosten, geringe Geschwindigkeit, begrenzten Zugang sowie unzureichende Transparenz. Im Oktober 2020 sagte die G20 ihre Unterstützung für eine Roadmap zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs zu. Die Roadmap wurde vom Finanzstabilitätsrat (FSB) in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen (Committee on Payments and Market Infrastructures, CPMI) der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich und anderen internationalen Organisationen sowie Institutionen entworfen, die für die Festlegung von Standards verantwortlich sind.

Ziel dieser gemeinsamen Anstrengung ist es, die Kernprobleme anzugehen, die im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr entstehen. Die Akzeptanz dieses gemeinsamen Ansatzes seitens der Privatwirtschaft und der Endnutzer ist für seinen Erfolg von entscheidender Bedeutung. Eine vom CPMI gestartete formelle Konsultation zu den Harmonisierungsanforderungen für die Nutzung von ISO 20022 im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr stellt nun eine wichtige Gelegenheit für Entscheidungsträger der Branche dar, sich für die einzigartigen Vorteile einzusetzen, die der LEI bietet.

Die Herausforderungen im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr angehen

Die Fragmentierung und der Einsatz verschiedener Standards bei Zahlungsmitteilungen bilden einen wesentlichen Reibungspunkt im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr. Glücklicherweise sollte die Übernahme allgemein üblicher Mitteilungsformate die wesentlichen Probleme, die den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr bisher häufig eingeschränkt haben, entschärfen.

Mehr und mehr Zahlungssysteme weltweit übernehmen ISO 20022 als üblichen Mitteilungsstandard. ISO 20022 ist ein internationaler Standard für den Austausch elektronischer Mitteilungen zwischen Finanzinstituten. Er hat das Potenzial, einheitlichere und strukturiertere Daten im Zahlungsprozess zu ermöglichen. Dadurch wird eine größere Interoperabilität im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr gefördert, wodurch wiederum die Ziele der G20 unterstützt werden.

Es gibt jedoch noch einige Probleme. Die aktuelle Umsetzung des ISO 20022 unterscheidet sich zwischen Regionen und Rechtsräumen. Daraus ergibt sich die Gefahr, dass die sich aus dem Standard ergebenden Vorteile untergraben werden. Um dieses Problem anzugehen, haben der CPMI und die Payments Market Practice Group (PMPG) der weltweiten Branche eine gemeinsame Task Force gegründet, die „die Datenfelder, die innerhalb der Zahlungskette übertragen werden, definieren und harmonisieren“ soll. Man geht davon aus, dass diese Anforderungen 2025 wirksam werden, wenn die Zeit der Co-Existenz zwischen dem alten SWIFT MT-Standard und ISO 20022 endet.

Die vorgeschlagenen Harmonisierungsanforderungen bieten einen umfassenden Leitfaden für die globale und inländische Marktpraxis, um sicherzustellen, dass der Mitteilungsstandard ISO 20022 dort, wo er übernommen wird, einheitlich benutzt wird, um grenzüberschreitende Zahlungen schneller, günstiger, zugänglicher und transparenter zu machen. Sie legen konkrete Erwartungen an die Benutzung von Mitteilungen im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr nach ISO 20022 fest, die sich auf bestimmte Funktionen, die Transparenz und Eindeutigkeit von wichtigen Datenelementen und die Benutzung strukturierter und codierter Daten zur automatischen Verarbeitung beziehen.

In einem ersten, im September 2022 veröffentlichten Bericht erläuterte der CPMI, dass eine der derzeit von der Task Force angedachten hohen Anforderungen die „Nutzung einer einzigen strukturierten Art der Identifikation von Personen, Unternehmen und Finanzinstituten, die in den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr eingebunden sind“ sei. In diesem ersten Bericht wird erklärt, dass eine Definition von Mindestanforderungen an Daten bei gleichzeitiger Beschränkung auf strukturierte Daten, wie ISO-Identifikationsmerkmale, wozu auch der Legal Entity Identifier (LEI) zählt, die Effizienz und Transparenz bei grenzüberschreitenden Transaktionen verbessern würde.

Die Logik bei der Einbindung des LEIs in Zahlungsmitteilungen nach ISO 20022 ist einfach. Wenn der LEI als Datenattribut in den Zahlungsmitteilungen hinzugefügt wird, kann jeder Rechtsträger als Auftraggeber oder Begünstigter eindeutig, sofort und automatisch grenzüberschreitend identifiziert werden. Zudem ist der LEI bereits ein Optionsfeld beim Mitteilungsstandard ISO 20022. Daher gibt es im Vergleich zur Einführung eines neuen Identifikationsmerkmals nur geringe operative und technische Umsetzungsanforderungen. Mit der Einbindung des LEIs als im Rahmen von ISO 20022 erforderliches strukturiertes Datenelement hätten Mitteilungen weitreichende Vorteile, indem die Transparenz und damit das Vertrauen deutlich erhöht würden. Das wiederum würde Effizienzen erzeugen, wodurch die Belastung aus Anforderungen im Hinblick auf Know-Your-Customer (KYC) und Compliance verringert würde.

Da die Marktinfrastrukturen für Zahlungen weltweit dahin tendieren, sofortige Zahlungen zu unterstützen, ist es unerlässlich, den Auftraggeber und den Begünstigten einer Transaktion nahezu in Echtzeit zu verifizieren und zu validieren. Außerdem hat die weltweite Kontrolle von Sanktionsregelungen die Herausforderungen in Bezug auf Compliance offen gelegt und deutlich gemacht, dass der einzige Weg hin zu einer wirksamen Durchsetzung eine eindeutige Bestimmung desjenigen Beteiligten ist, der mit Sanktionen belegt ist. Der LEI ist das einzige globale Identifikationsmerkmal, das eine solche eindeutige Verifizierung der Identität sicherstellt, um so ein aussagekräftiges Screening von Transaktionen zu ermöglichen.

Konsultation: Harmonisierung von ISO 20022 Anforderungen

Nach dem ersten Bericht veröffentlichte der CPMI im März 2023 eine vollständige Konsultation, mit der unter anderem Feedback von Entscheidungsträgern im Zahlungsverkehr als Inputfaktor für bestimmte Datenfelder eingeholt werden soll, die im Rahmen des Zahlungsmitteilungsstandards ISO 20022 harmonisiert werden sollen.

Mit der Konsultation schlägt der CPMI vor „eine Identifizierung aller Finanzinstitute zu verlangen, die in den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr eingebunden sind, mithilfe des Business Identifier Codes (BIC)“. Dabei vertritt GLEIF die Position, dass neben dem BIC der LEI ebenfalls erforderlich sein soll. Wie bereits von SWIFT festgestellt wurde, finden BICs und LEIs weltweit Anwendung und sind insbesondere bei der Identifizierung von Unternehmen wirksam, die mit Sanktionen belegt sind, sowie beim Anzeigen potenzieller Treffer. Obwohl BICs das vorrangige Identifikationsmerkmal für Finanzinstitute im SWIFT-Netzwerk darstellen, sind sie nicht unbedingt ein eindeutiges Identifikationsmerkmal des in einer Transaktion eingebundenen Rechtsträgers. BIC-Codes werden beispielsweise auch Einheiten wie Bankfilialen, Handelsbereichen, Abteilungen oder Test- und Entwicklungssystemen zugeordnet. Die gemeinsam von GLEIF und SWIFT erstellte Open-Source Mapping-Datei verdeutlicht die Komplexität von Querverweisen zwischen diesen beiden wichtigen Identifikationsmerkmalen von Unternehmen und den Vorteilen, wenn diese komplementären Informationen jederzeit in der Zahlungsmitteilung enthalten sind.

Diese Konsultation bietet den Teilnehmern am Zahlungsökosystem weltweit eine wichtige und dringend benötigte Möglichkeit einer komplementären Benutzung des LEI neben dem BIC. Nur die Kombination beider Identifikationsmerkmale wird die Durchführung verbesserter grenzüberschreitender Zahlungen für alle ermöglichen. Während BICs Finanzinstitute im SWIFT-Netzwerk identifizieren, können LEIs die Identität aller an einer Transaktion beteiligten Rechtsträger verifizieren. Nur diese vollständige Palette an Informationen in einer Zahlungsmitteilung bietet eine bessere Sicherheit und Transparenz.

GLEIF möchte auch auf die Schwierigkeiten hinweisen, die damit verbunden sind, wenn man den LEI auf der Grundlage „soweit verfügbar“ oder „falls zugänglich“ empfiehlt. Das Zulassen mehrerer Datenquellen ist heutzutage ein großes Problem im Zahlungsökosystem, da hierdurch die Möglichkeiten einer voll integrierten und vollautomatisierten Abwicklung von Zahlungen und eines schnelleren und günstigeren grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs erheblich verringert werden. Zudem akzeptiert GLEIF, dass der Name und die postalische Anschrift aus Sicht des CPMI Pflichtanforderungen darstellen und der LEI dabei ein ergänzendes Identifikationsmerkmal bildet. Dabei möchte GLEIF betonen, dass alle obligatorischen Datenfelder, wie der offizielle Name, Informationen aus dem lokalen Unternehmensregister, die Hauptsitzadresse und die offizielle Anschrift automatisch aus den LEI-Referenzdaten abgeleitet werden können.

Den Wert des LEIs im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr verstehen

Es ist offensichtlich, dass die Branche ein wirklich globales Identifizierungsverfahren für beteiligte Unternehmen benötigt, um die Vorteile des Übergangs zu Zahlungsmitteilungen nach dem ISO-Standard 20022 zu maximieren. Dabei besteht das Ziel bei diesem Übergang nicht darin, die Zahlungen zu steuern, sondern ein effizienteres, inklusives, günstigeres und transparenteres grenzüberschreitendes Zahlungsökosystem zu schaffen.

GLEIF unterstützt dabei ausdrücklich die standardisierte und strukturierte Identifizierung aller an einer grenzüberschreitenden Zahlung beteiligten Unternehmen. Dies ist ein grundlegender Schritt in Richtung eines effizienten, sicheren und vertrauenswürdigen grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrsökosystems. Ein standardisierter Ansatz für die Identifizierung und Verifizierung gestattet es Konsumenten, Unternehmen und Finanzinstituten, das Unternehmen, an das sie Gelder überweisen, einer Due Diligence zu unterziehen. Dies wiederum bringt für das erweiterte Zahlungsökosystem enorme Vorteile:

  • Förderung von Transparenz und Effizienz

Der LEI sollte dazu benutzt werden, jeden Rechtsträger als Auftraggeber oder Begünstigten zu identifizieren, insbesondere in komplexen Szenarien, wo viele Unternehmen beteiligt sind.

Eine verbesserte Transparenz ist für alle Benutzer und Vermittler in Zahlungsnetzwerken von zentraler Bedeutung. Dies gilt ganz besonders für grenzüberschreitende Transaktionen, bei denen die Verfolgung des Stands der Zahlungen sowohl für den Absender als auch den Empfänger langwierige und manuelle Verfahren aufgrund unterschiedlicher Zeitzonen, der Abhängigkeit von mehreren Vermittlern und der Beschränkungen für eine einheitliche Informationsverfolgung beinhaltet. Mit dem LEI als globales, eindeutiges Identifikationsmerkmal für Auftraggeber, Empfänger und zwischengeschaltete Finanzinstitute, würden manuelle Verfahren entfallen. Dies wiederum würde zu einer schnelleren und günstigeren Zahlungsabwicklung beitragen.

Die Vorteile lassen sich auch auf das Firmenkundengeschäft (Business-to-Business, B2B) übertragen, denn dies erfordert oftmals einen manuellen Forderungsabgleich. Wenn man den LEI als strukturiertes Datenelement in das vom CPMI geschaffene Datenmodell hinzufügt, müssten Finanzinstitute oder Zahlungsverkehrsdienstleister den Begünstigten nicht manuell suchen.

  • Förderung von Vertrauen

Man kann sich die Vorteile von Geschäften zwischen Verbrauchern und Unternehmen (Consumer-to-Business, C2B) vorstellen, wo der Verbraucher endlich mit absoluter Sicherheit den begünstigten Rechtsträger kennt. Da der Zahlungsempfänger mithilfe des LEIs identifiziert wird, kann der Verbraucher einfach den LEI des Begünstigten über den öffentlich zugänglichen Global LEI Index überprüfen und dann den Zahlungsvorgang mit mehr Sicherheit und Vertrauen beginnen. Dies ist, wie bereits erwähnt, besonders in grenzüberschreitenden Szenarien wichtig, wo der Zahlungspflichtige und der Zahlungsempfänger möglicherweise unterschiedliche Sprachen sprechen oder sogar verschiedene Schriftzeichen benutzen, wodurch selbst eine einfache Due Diligence unmöglich wird. Und da das Finanzinstitut oder das Fintech-Unternehmen den LEI und die LEI-Referenzdaten über die öffentliche GLEIF API in bestehende Client-Schnittstellen integrieren können, muss der Verbraucher keinen weiteren Aufwand betreiben, um auf die im Global LEI Index vorhandenen zahlreichen Informationen zuzugreifen.

Der LEI trägt auch zu einer sichereren Zahlungsinfrastruktur bei, wo alle Endpunkte mithilfe eines einheitlichen, offenen globalen Identifikationsmerkmals identifiziert werden.

  • Förderung globaler Interoperabilität und Einbindung

Das Global LEI System stellt eine Verbindung mit den lokalen Unternehmensregistern her, die geschützt sein und verschiedene Schriftzeichen enthalten könnten. Anstatt zwischen mehreren Zugangspunkten und Sprachen navigieren zu müssen, können Unternehmen als Zahlungspflichtige sowie Zahlungsverkehrsanbieter und Verbraucher auf sichere Art und Weise eine schnelle Due Diligence mithilfe des Global LEI Systems durchführen. Durch das Global LEI System können alle Teilnehmer leicht erfahren und verifizieren, mit wem sie Transaktionen eingehen. Zudem wird das System von den 65 Behörden unterstützt, die im Regulatory Oversight Committee mitwirken.

  • Verbesserung der Genauigkeit

Mit dem LEI-Standard kann man das Problem der hohen Anzahl abgelehnter sofortiger Zahlungen im Zusammenhang mit falsch identifizierten Organisationen in Angriff nehmen, wenn man ihn, wie kürzlich vom FSB im Hinblick auf grenzüberschreitende Zahlungen vorgeschlagen, als Datenattribut bei der Identifizierung von Zahlungsempfängern und im Kontext veröffentlichter Sanktionslisten verwendet.

Für optimierte grenzüberschreitende Zahlungen

GLEIF bekräftigt, dass der LEI als einziges etabliertes universelles Identifikationsmerkmal für Unternehmen einmalig positioniert ist, grenzüberschreitende Transaktionen schneller, günstiger, transparenter und inklusiver zu machen. GLEIF fordert die Unterstützer des LEIs weltweit nachdrücklich dazu auf, sich an der Konsultation des CPMI zu beteiligen und den Gebrauch des LEIs im Rahmen von ISO 20022 zu unterstützen.

Diese Position spiegelt sich auch in einer früheren Branchenumfrage der FATF wieder, wo viele Befragte eine umfassendere Übernahme des LEIs im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr befürworteten, um so eine weit verbreitete Interoperabilität, geringere Kosten und eine höhere Transparenz zu fördern. Sie stimmt auch mit den Leitprinzipien von SWIFT für das Screening von Zahlungen nach ISO 20022 überein, welche von PMPG und der Wolfsberg Group unterstützt werden, die beleuchtet haben, wie der LEI einen wirksamen, gezielten Ansatz zur Prüfung von Sanktionen unterstützen kann.

Angesichts der deutlichen Vorteile der Einbindung des LEIs in Zahlungsmitteilungen gibt es bereits eine Tendenz zur Mandatierung des LEIs auf nationaler Ebene. Im Dezember 2020 veröffentlichte die Bank of England ihren Bericht mit dem Titel „Policy Statement: Implementing ISO 20022 Enhanced Data in CHAPS“, in dem die Einführung des LEIs in den CHAPS Zahlungsmitteilungsstandard im Zuge der Migration zu ISO 20022 bestätigt wurde.

Andernorts hat das chinesische Cross-border Interbank Payment System (CIPS) den sogenannten „CIPS Connector“ entwickelt, mit dem die Benutzung des LEIs bei grenzüberschreitenden Transaktionen gefördert sowie der grenzüberschreitende Handel und Investitionen erleichtert werden sollen. Jeder CIPS-Connector-Nutzer erhält einen LEI, der für die Aktivierung des Instruments verwendet wird und zudem ein obligatorisches Geschäftselement in ihren geschäftlichen Transaktionen darstellt.

Und in Indien hat die Zentralbank, die Reserve Bank of India (RBI), die Verwendung des LEIs für alle Zahlungsvorgänge mit einem Gesamtbetrag von 500 Mio. INR und mehr angewiesen, die von Unternehmen für Real Time Gross Settlement (RTGS) und National Electronic Funds Transfer (NEFT) durchgeführt werden. Ab Oktober 2022 gilt diese Verpflichtung auch für grenzüberschreitende Kapital- und Kontokorrenttransaktionen.

All dies unterstreicht eine eindeutige Gelegenheit. Zu einem Zeitpunkt, wo sich die Branche darauf konzentriert, einen Weg zu einer langfristigen weltweiten Einführung von ISO 20022 zu ebnen, stimmt die Mandatierung des LEIs als strukturiertes Datenelement voll mit den Empfehlungen des FSB überein, nach denen bei Zahlungen verstärkt auf den LEI zurückgegriffen werden sollte, um dadurch die Vorteile für die Marktinfrastrukturen von Zahlungen, Finanzinstitute und Unternehmen zu maximieren.

Der Link zur CPMI-Konsultation befindet sich hier.

Die neue „Reg-Check Blog-Serie“ von GLEIF zielt darauf ab, einen Blick auf die Akzeptanz und Befürwortung des LEIs im öffentlichen und privaten Sektor, in Regionen sowie in verschiedenen Anwendungsfällen zu werfen. Dabei wird beleuchtet, welche Branchenführer, Behörden und Organisationen den LEI zu welchem Zweck unterstützen. Unter anderem geht es um regulatorische Rahmenbedingungen für die Verwendung des LEI bei globalen Lieferketten, ESG, den Handel mit digitalen Vermögenswerten und in diesem Zusammenhang um die zweifelsfreie Verifizierung von Unternehmen. Wir beleuchten, was sich in den verschiedenen Ländern, Regionen und Branchen tut, und wie der LEI innerhalb und außerhalb des regulatorischen Bereichs weltweit genutzt wird.

Falls Sie einen Blogbeitrag kommentieren möchten, besuchen Sie zum Posten Ihres Kommentars bitte die Blog-Funktion auf der englischsprachigen GLEIF-Website. Bitte identifizieren Sie sich mit Ihrem Vor- und Nachnamen. Ihr Name erscheint neben Ihrem Kommentar. Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass Sie sich durch Zugriff auf oder Beiträge zum Diskussionsforum verpflichten, die Bedingungen der GLEIF-Blogging-Richtlinie einzuhalten. Lesen Sie sich diese daher sorgfältig durch.



Alle vorherigen GLEIF-Blog-Postings lesen >
Über den Autor:

Clare Rowley ist Head of Business Operations der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF). Bevor sie zu GLEIF kam, arbeitete Frau Rowley bei der United States Federal Deposit Insurance Corporation (Einlagensicherungsfonds der USA), wo sie für Technologieinitiativen verantwortlich war, die die Abwicklungsprogramme der Banken verbessern und einen Beitrag zur Forschung über Subprime-Hypotheken leisten. Frau Rowley ist ein CFA® Charterholder und hat einen MS-Abschluss in Predictive Analytics von der Northwestern University.


Tags für diesen Artikel:
Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF), Know-Your-Customer (KYC), Regulatory Oversight Committee (ROC), Compliance, Standards, LEI-Abgleich, Global LEI Index