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Nr. 14 in der Reg-Check Blog-Serie - Wo sind Sie? So kann der LEI Finanzinstituten dabei helfen, eine zunehmende Herausforderung des ISO 20022 zu bewältigen

Die enorme Komplexität und Uneinheitlichkeit der Adressformate weltweit stellen Finanzinstitute vor große Probleme. In diesem Blog untersucht Clare Rowley, Head of Business Operations bei GLEIF, weshalb die Möglichkeit, relevante Adressfelder aus Legal Entity Identifier (LEI) Referenzdaten in das Nachrichtenformat ISO 20022 abzubilden, ein wirksames Mittel zur Verbesserung der Datenqualität ist, das dazu beiträgt, die Bekämpfung von Finanzkriminalität weltweit zu unterstützen und schnellere, kostengünstigere, transparentere und umfassendere grenzüberschreitende Transaktionen zu fördern.


Autor: Clare Rowley

  • Datum: 2023-09-13
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Adressen sind von grundlegender Bedeutung für die Weltwirtschaft. Wie der Weltpostverein feststellt, „sind Adressen ein wichtiger Teil der grundlegenden Informationen, die benötigt werden, um die Kommunikation (sowohl digital als auch physisch) zwischen Einzelpersonen, Regierungen und Organisationen sicherzustellen“.

Angesichts der grundlegenden Rolle bei der Ermöglichung eines legitimen Zugangs zum globalen Handel werden falsche, unvollständige oder inkongruente Adressinformationen oft als „Warnzeichen“ angesehen, das auf illegitime Aktivitäten bei grenzüberschreitenden Zahlungen hinweist. Verdeutlicht wird dies durch die Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF), die einen umfassenden und kohärenten Rahmen von Maßnahmen festlegen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie die Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu bekämpfen. Insbesondere zielt die FATF-Empfehlung 16 darauf ab, sicherzustellen, dass grundlegende Informationen (einschließlich der Adresse) über den Absender und Empfänger von Überweisungen sofort verfügbar und in der Zahlungsnachricht enthalten sind.

Adressformate und Zahlungsnachrichten

Die Einbeziehung von Adressinformationen in eine Zahlungsnachricht, bei der jedes zusätzliche Byte die Kosten erhöht und die Geschwindigkeit verringert, stellt jedoch besondere und einzigartige Herausforderungen dar. Die Adressstrukturen sind in den einzelnen Ländern völlig uneinheitlich und können angesichts der Vielzahl möglicher Kombinationen unglaublich komplex sein. Grenzüberschreitende Zahlungen verstärken diese Komplexität. An diesen Transaktionen sind häufig Organisationen beteiligt, deren Adressen in verschiedenen Sprachen, Formaten und umgangssprachlichen Stilen vorliegen.

Um dieser Anpassung Rechnung zu tragen, wurden bei den Zahlungsnachrichtenstandards bislang zeichenbegrenzte Freitextzeilen oder offene Felder für Adressinformationen bevorzugt. Dieser Ansatz bietet zwar ein gewisses Maß an Flexibilität (um der inhärenten Variabilität Rechnung zu tragen), ist aber auch nicht automatisierbar und verhindert somit ein Straight-Through-Processing (STP), da häufig ein manueller Eingriff erforderlich ist.

Der Nachrichtenstandard ISO 20022 zielt darauf ab, dieses Problem durch die Einführung hochstrukturierter, diskreter und zeichenbegrenzter Elemente für spezifische Adressinformationen zu lösen, und spiegelt somit ein breiteres Streben nach einheitlichen und strukturierteren Daten in der Zahlungsverarbeitung wider, um eine größere Interoperabilität im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr und darüber hinaus zu fördern.

Bis heute wurden die folgenden Adressfelder im ISO 20022 definiert:

  • Adresstyp
  • Adresszeile
  • Abteilung
  • Bereich
  • Straße
  • Hausnummer
  • Gebäudename
  • Stockwerk
  • Postfach
  • Raum
  • Postleitzahl
  • Ortsbezeichnung
  • Bezeichnung des Ortsstandorts
  • Bezirk
  • Landesteil
  • Land

Während derart stark spezifizierte Adressstrukturen in einigen inländischen Anwendungsfällen, in denen beispielsweise Unternehmen dieselben Adressformate und dieselbe Sprache verwenden, zweifellos nützlich sind, ergeben sich bei grenzüberschreitenden Zahlungen Einschränkungen.

Dies ist kaum überraschend, denn es wäre praktisch unmöglich, weltweit standardisierte Felder für alle denkbaren Variationen physischer Adressstrukturen bereitzustellen. Beispiel: ein Unternehmen, als dessen Adresse das dritte Stockwerk eines Gebäudes auf einem Golfplatz in der Nähe eines Gewerbegebiets oder in der Nähe einer Ringstraße aufgeführt ist. Was wäre dementsprechend die praktische, skalierbare Lösung für Länder, in denen Straßennamen ungewöhnlich sind und Adressen anhand der Nähe zu lokalen Sehenswürdigkeiten beschrieben werden müssen (z. B. 75 Meter nördlich und 50 Meter östlich einer Kirche)? Hinzu kommt die Notwendigkeit, verschiedene Sprachen und Schriftsysteme zu analysieren, und es ist offensichtlich, dass verschiedene Organisationen Adressen nicht auf die gleiche Weise interpretieren werden.

Mapping des LEI in ISO 20022

Anstatt weitere strukturierte Felder als Reaktion auf Ausreißer hinzuzufügen (die wahrscheinlich nur zu noch mehr Komplexität beitragen), erfordert die Lösung dieses Problems einen gemeinsamen, global einheitlichen Ausgangspunkt. Dies gilt insbesondere für die Angabe der Adressdaten des Gläubigers im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr. Während die Adressdaten des Schuldners aus den KYC-Stammdaten des Schuldneragenten entnommen werden können, gilt die Interpretation der Gläubigeradresse durch den Schuldner im ISO-20022-Format als „problematisch“.

Glücklicherweise gibt es mit dem Legal Entity Identifier (LEI) bereits einen diesbezüglich gemeinsamen, weltweit einheitlichen Ausgangspunkt für Adressinformationen. Der LEI ist ein 20-stelliger alphanumerischer Code, der mit wichtigen Referenzdaten, einschließlich Adressinformationen, verknüpft ist und eine klare und eindeutige Identifizierung aller an einer Finanztransaktion beteiligten Unternehmen ermöglicht.

Im Vergleich zum stark strukturierten ISO-20022-Adressformat ist der LEI schlanker und minimal strukturiert, um der erheblichen Variabilität und Flexibilität Rechnung zu tragen. Besonders wichtig ist dies im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Zahlungen, bei denen Unterschiede im Adressformat garantiert sind. Dies bedeutet zwar, dass das Format der strukturierten Adresse innerhalb des LEI nicht exakt mit dem Format der strukturierten Adresse in einer Zahlungsnachricht nach ISO 20022 übereinstimmt. Allerdings kann der LEI-Index eingesetzt werden, um LEI-Adressdaten in das ISO-20022-Format abzubilden.

Vereinfacht gesagt sollten die LEI-Adressinformationen als mit ISO 20022 konform betrachtet werden. Die relevanten Adressfelder können automatisiert aus den LEI-Referenzdaten abgerufen werden, um Unklarheiten zu reduzieren und STP zu ermöglichen.

GLEIF stellt dieses Mapping hier bereit und unterstreicht die Möglichkeit für Finanzinstitute, die Komplexität der Strukturierung der Kundeninformationen des Begünstigten zu reduzieren, indem sie den LEI als organisatorische Kennung des Begünstigten nutzen. Dadurch werden „die Berührungspunkte und Auswirkungen auf die Kunden reduziert, Ressourcen und Investitionen optimiert und der Bank gleichzeitig Möglichkeiten geboten, das Kundenerlebnis deutlich zu verbessern“.

GLEIF hat auch direktes Branchen-Feedback von Finanzinstituten erhalten, aus denen sich ergibt, dass es hilfreich und logisch wäre, die LEI-Referenzdaten zu nutzen, um die ISO-20022-Anforderungen an die Kundenadresse zu erfüllen, da der LEI für die meisten dieser Nachrichten ohnehin obligatorisch ist.

Unterstützung des weltweiten Kampfes gegen Finanzkriminalität

Die Möglichkeit des Mapping von LEI-Adressdaten in das ISO-20022-Format, hat wichtige Auswirkungen. Die Herausforderungen der Adressvalidierung sind emblematisch für die immer dringlicher werdende Notwendigkeit, die Datenqualität zu verbessern, um den weltweiten Kampf gegen Finanzkriminalität zu stärken. Im Projekt Aurora – einer Analyse des Innovation Hub der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) – wurden die „Datenqualität und Standardisierung der in den Zahlungsnachrichten enthaltenen Datenbezeichner und -felder“ als zentrale Faktoren ermittelt. Dies spiegelt die Ergebnisse der FATF wider, die darauf hingewiesen hat, dass Datenaustausch, Datenstandardisierung und fortschrittliche Analysen die Grundlage wirksamer grenzüberschreitender Initiativen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bilden.

Angesichts dieses Richtungstrends dürfte die Nutzung des LEI zur Bewältigung von Herausforderungen bei der Interpretation von Adressinformationen eine wirksame Möglichkeit zur Anpassung an neue Vorschriften sein. Allgemeiner betrachtet bietet der LEI einzigartige Vorteile bei der Unterstützung global standardisierter, einfacher und effizienter Zahlungsnachrichten, die vollständig automatisiert werden können. Außerdem trägt er dazu bei, das Versprechen schnellerer, günstigerer sowie transparenterer und integrativerer grenzüberschreitender Transaktionen zu verwirklichen.

Aus diesem Grund hat GLEIF im Rahmen der Konsultation des Ausschusses für Zahlungen und Marktinfrastrukturen (CPMI) der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich zu den Harmonisierungsanforderungen von ISO 20022 intensiv mit verschiedenen Interessengruppen in der Branche zusammengearbeitet. GLEIF setzt sich dafür ein, dass der LEI als Kennung des Schuldners/Gläubigers in Zahlungsnachrichten eingeführt und hinsichtlich der Ersetzung von Name und Postanschrift dem Business Identifier Code (BIC) gleichgestellt wird.

GLEIF hat zudem darauf hingewiesen, dass die Verwendung des LEI bei der geplanten Überprüfung der FATF-Empfehlung 16 unbedingt in Betracht gezogen werden sollte. Außerdem schlägt GLEIF vor, dass in Fällen, in denen es sich bei dem Auftraggeber oder Begünstigten um einen Rechtsträger, einen Trust oder eine andere Organisation handelt, die nach nationalem Recht rechtsfähig ist, der LEI in die Begleitinformationen der qualifizierten Überweisung aufgenommen werden sollte.

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Über den Autor:

Clare Rowley ist Head of Business Operations der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF). Bevor sie zu GLEIF kam, arbeitete Frau Rowley bei der United States Federal Deposit Insurance Corporation (Einlagensicherungsfonds der USA), wo sie für Technologieinitiativen verantwortlich war, die die Abwicklungsprogramme der Banken verbessern und einen Beitrag zur Forschung über Subprime-Hypotheken leisten. Frau Rowley ist ein CFA® Charterholder und hat einen MS-Abschluss in Predictive Analytics von der Northwestern University.


Tags für diesen Artikel:
Datenverwaltung, Datenqualität, Open Data, Global LEI Index, Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF), Regulierung, Standards, LEI-Abgleich