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Folge 9 der Reg-Check Blog-Serie – Der Wert des LEI für die Regulierung von Kryptowerten

Nach dem FTX-Crash betont der CEO von GLEIF, Stephan Wolf, wie wichtig es ist, in regulatorischen Rahmenwerken, die die Börsen für Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte regeln, die Verwendung des LEI vorzuschreiben.


Autor: Stephan Wolf

  • Datum: 2023-03-02
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Inmitten all des Lärms, den der Zusammenbruch der Kryptowährungsbörse FTX verursacht hat, sind Echos aus der Vergangenheit zu hören. Die Rufe nach mehr Transparenz in Bezug auf die Akteure, die hinter den Krypto-Börsen stehen und auf diesem Parkett agieren, klingen auffallend gleichlautend mit denen der G20, die vor etwa fünfzehn Jahren nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers 2008 und der sich anschließenden globalen Finanzkrise laut wurden.

Auf der Suche nach einer weltweiten Lösung für das Problem des intransparenten Markts außerbörslicher (OTC) Derivate billigten die G20 damals die Empfehlungen des Financial Stability Board für die Schaffung von GLEIF und des Global LEI System. Die positiven Auswirkungen dieser Entscheidung sind unbestreitbar: Mehr als zweihundert Regulierungen in 23 Rechtsräumen auf der ganzen Welt haben die Verwendung des LEI durch Rechtsträger vorgeschrieben, die an den Kapitalmärkten tätig sind. Mehr als zwei Millionen LEIs werden gegenwärtig weltweit aktiv verwendet und sind für alle interessierten Parteien – von der Regulierungsbehörde bis zum neugierigen Verbraucher – zugänglich. Daraus entsteht ein nie gekanntes Maß an Transparenz der Identitäten und Eigentumsstrukturen von Rechtsträgern – überall.

Bürgerinnen und Bürger auf der ganzen Welt profitieren von der Initiative einer globalen Regulierung, um eine weitere systemische Krise zu verhindern.

Der Zusammenbruch von FTX rückt die Möglichkeit in den Fokus, dieses System zu nutzen, um auf dem umkämpften Markt für den Handel mit Kryptowährungen und digitalen Vermögenswerten die gleichen Ziele zu erreichen. Wenn der LEI auf der ganzen Welt in neuen Regulierungsrahmen für Kryptowährungen vorgeschrieben würde, so wie es für OTC-Derivate der Fall war, könnten die gleichen Ziele schnell erreicht werden. Das wäre zum Vorteil aller Beteiligten.

Warum ist der LEI für dieses Unterfangen besonders gut geeignet? Zunächst kann nur eine konsistente, hochwertige und weltweit anerkannte Kennung die Finanzstabilität angemessen unterstützen und Geldwäsche in der heutigen digitalen Welt mit ihren zahlreichen Rechtsräumen bekämpfen. Der LEI wird diesen Anforderungen gerecht. Darüber hinaus kann der LEI als offener ISO-Identitätsstandard seriöse Transaktionen mit digitalen Vermögenswerten sowohl von Krypto-Dienstleistern als auch Emittenten von Kryptowerten erleichtern, indem er ihnen hilft, nicht die Fehler der traditionellen Marktplätze zu wiederholen: nämlich mangelnde Interoperabilität, äußerst begrenzte Möglichkeiten für Finanzmarktteilnehmer, Risiken marktübergreifend zu bewerten, sowie begrenzte Mittel und Wege für Finanzaufsichtsbehörden, über bestimmte Rechtsträger zu kommunizieren. Das sind genau die Defizite, die Kriminelle auf den heutigen Finanzmärkten für ihre illegalen Transaktionen ausnutzen.

Regulierungen in Europa

Regulierungsinitiativen sind am deutlichsten in der EU zu beobachten. Dort führt die „Markets in Crypto Assets“-Regulierung (MiCA) erstmals Kryptowerte, Emittenten von Kryptowerten und Krypto-Dienstleister in einem einzigen Regulierungsrahmen zusammen mit dem letztendlichen Ziel, die Interessen der Verbraucher zu schützen. Dieser Text wurde bereits vereinbart, aber noch nicht offiziell veröffentlicht, die Veröffentlichung wird jedoch in Kürze erwartet.

Ein weiterer neuer Regulierungsbereich betrifft die Besteuerung der Krypto-Dienstleister. Im Oktober 2022 hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ihren Melderahmen für Kryptowerte (Crypto-Asset Reporting Framework) sowie die Änderungen des gemeinsamen Meldestandards (Amendments to the Common Reporting Standard) abgeschlossen. Die OECD hat den LEI als eine der akzeptierten Kennungen zur Identifizierung der Krypto-Dienstleister anerkannt. Diese Anerkennung des LEI spiegelt sich im Vorschlag der Europäischen Union für die Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC8) wider, in der Regeln für den Austausch von Steuerinformationen über Kryptowerte zwischen den nationalen Steuerbehörden eingeführt werden.

Das zeigt, wie in der EU ein breiteres Ökosystem zur effektiven Überwachung von Krypto-Dienstleistern entsteht. Die Dienstleister müssen sich bei der Unterstützung von Transaktionen mit dem LEI identifizieren – und genau diese Kennung muss den Steuerbehörden gemeldet werden. Dies vereinfacht den Abgleich der vom Krypto-Dienstleister gemeldeten Steuerinformationen und erleichtert die Kommunikation zwischen den Finanzmärkten und den Steuerbehörden. GLEIF beglückwünscht die EU zu dieser visionären Implementierung und Demonstration des Ökosystems, das sich dahingehend entwickeln muss, dass die effektive Überwachung von Krypto-Dienstleistern möglich ist.

Regulierung in den USA

In den USA existiert noch kein solches regulatorisches Rahmenwerk. Allerdings wird gegenwärtig in Bezug auf die Zuständigkeiten der Securities and Exchange Commission (SEC) und der Commodities Futures Trading Commission (CFCD) eine Debatte darüber geführt, wer die regulatorische Aufsicht über den Handelsmarkt der OTC-Kryptowerte haben wird, wenn es schließlich so weit ist. Hier haben die USA als Zeichen der Einigkeit zwischen den beiden größten Finanzrechtsräumen der Welt die Möglichkeit, den LEI zur Identifizierung von Krypto-Dienstleistern und Emittenten von Kryptowerten zu nutzen und den LEI-Ansatz weiter zu zementieren. Die jeweiligen Behörden könnten dann ganz einfach Informationen über die Krypto-Dienstleister, die Dienstleistungen in beiden Rechtsräumen erbringen, austauschen, was wiederum einen wichtigen Beitrag zum breiteren Ökosystem leisten würde.

Die Einbeziehung des LEI in neue Richtlinien und Regulierungen wird helfen, die Wettbewerbsbedingungen für alle Krypto-Dienstleister in den verschiedenen Rechtsräumen anzugleichen. Derzeit gibt es keine weltweite Möglichkeit (ohne erheblichen manuellen Aufwand), festzustellen, ob derselbe Krypto-Dienstleister bei mehreren Regulierungsbehörden registriert ist. Das führt zu Unsicherheit bei den nationalen Behörden sowie bei allen Teilnehmern des globalen Finanzsystems. Wenn alle Rechtsräume registrierte Krypto-Dienstleister und andere Vermittler über den LEI identifizieren und der LEI konsequent zwischen den Aufsichtsbehörden ausgetauscht wird, wäre das Ergebnis ein digital unterstütztes Finanzökosystem. Dies würde eine schnellere und effizientere Überwachung sowie eine geringere Compliance-Belastung für den Privatsektor bedeuten. Nur so können Regulierungsarbitrage und Schlupflöcher im globalen Finanzsystem verhindert werden.

Die neue „Reg-Check Blog-Serie“ von GLEIF zielt darauf ab, einen Blick auf die Akzeptanz und Befürwortung des LEIs im öffentlichen und privaten Sektor, in Regionen sowie in verschiedenen Anwendungsfällen zu werfen. Dabei wird beleuchtet, welche Branchenführer, Behörden und Organisationen den LEI zu welchem Zweck unterstützen. Unter anderem geht es um regulatorische Rahmenbedingungen für die Verwendung des LEI bei globalen Lieferketten, ESG, den Handel mit digitalen Vermögenswerten und in diesem Zusammenhang um die zweifelsfreie Verifizierung von Unternehmen. Wir beleuchten, was sich in den verschiedenen Ländern, Regionen und Branchen tut, und wie der LEI innerhalb und außerhalb des regulatorischen Bereichs weltweit genutzt wird.

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Über den Autor:

Stephan Wolf ist der CEO der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF). 2023 wurde er zum Mitglied des Vorstands der Internationalen Handelskammer (ICC) Deutschland gewählt. 2021 wurde er in den neuen Industry Advisory Board (IAB) als Teil der weltweiten Initiative der ICC für digitale Standards (Digital Standards Initiative, DSI) berufen. In dieser Eigenschaft fungiert er als Mitvorsitzender des Arbeitskreises zum Thema „Trusted Technology Environment“. Zwischen Januar 2017 und Juni 2020 war Herr Wolf Mitvorsitzender der International Organization for Standardization Technical Committee 68 FinTech Technical Advisory Group (ISO TC 68 FinTech TAG). Von One World Identity wurde Herr Wolf im Januar 2017 unter die Top 100 Leaders in Identity gewählt. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Einrichtung von Datenoperationen und globalen Implementierungsstrategien. Er hat während seines gesamten Berufslebens an der Weiterentwicklung grundlegender Unternehmens- und Produktentwicklungsstrategien gearbeitet. Herr Wolf war 1989 Mitgründer der IS Innovative Software GmbH und erster Geschäftsführer der Gesellschaft. Später wurde er Sprecher des Vorstands der Nachfolgegesellschaft IS.Teledata AG. Diese Gesellschaft wurde schließlich Teil der Interactive Data Corporation, wo Herr Wolf die Funktion des Technischen Direktors innehatte. Herr Wolf hat einen Abschluss in Betriebswirtschaft von der J. W. Goethe Universität, Frankfurt am Main.


Tags für diesen Artikel:
Regulierung, Global LEI Index, Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF), außerbörsliche (OTC) Derivate