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Folge 11 der Reg-Check Blog-Serie – Richtungsweisendes MiCA-Rahmenwerk der EU bestätigt den Wert des LEIs in der Regulierung von Kryptowerten

In diesem Blog erkundet Stephan Wolf, wie die neue Verordnung über Märkte für Kryptowerte der Europäischen Union (MiCA) einen wichtigen Schritt bei der Verwendung des Legal Entity Identifier (LEI) in Gesetzesrahmen zur Regulierung von Kryptowerten darstellt.


Autor: Stephan Wolf

  • Datum: 2023-07-06
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Da der Kryptomarkt nach dem spektakulären Zusammenbruch der Kryptohandelsplattform FTX nachhaltig instabiler und volatiler geworden ist, sind die Regulierungsmaßnahmen noch intensiver und dringlicher geworden.

Erfreulicherweise werden bereits neue Initiativen umgesetzt. So hat die Europäische Union (EU) im Mai 2023 schließlich die lang erwartete und viel diskutierte Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) verabschiedet.

Dadurch, dass in der MiCA Kryptowerte, Emittenten von Kryptowerten und Anbieter von Krypto-Dienstleistungen in einem einzigen EU-weiten Regulierungsrahmen zusammengeführt werden, ist das Rahmenwerk eine weithin als richtungsweisende gesetzgeberische Errungenschaft anerkannt, die den Verbraucherschutz sowie das Vertrauen im gesamten Kryptomarkt und gleichzeitig auch den Wettbewerb und die Innovationskraft fördert.

Angesichts der Bedeutung der MiCA und ihres Potenzials zur Gestaltung und Beeinflussung der zukünftigen Regulierungslandschaft ist die Einbeziehung des Legal Entity Identifier (LEI) als Instrument für ein erhöhtes Vertrauen und mehr Transparenz bei Anbietern von Dienstleistungen und Transaktionen im Bereich der Kryptowerte eine starke Bestätigung seiner einzigartigen Eigenschaften als globale Kennung.

MiCA-Verordnung und der LEI

Als Teil umfassender Regelungen für den Schutz der Anleger sorgt die Verordnung für eine viel größere Kontrolle aufseiten aller Rechtsträger, die der MiCA unterliegende Krypto-Dienstleistungen erbringen. Mit dem neuen Gesetzesrahmen müssen nun alle Unternehmen eine Zulassung als Anbieter von Krypto-Dienstleistungen (CASP) bei der zuständigen nationalen Behörde beantragen. Im Rahmen eines solchen Antrags muss ein LEI bezogen und vorgelegt werden.

Einfach ausgedrückt: Ein LEI ist nun eine Voraussetzung, um Krypto-Dienstleistungen in der EU anbieten zu können. Dies markiert einen wesentlichen Meilenstein für die Verbreitung des LEIs und ist eindeutig Ausdruck seiner Nützlichkeit und seines Werts in der Kryptobranche.

Ein weiterer fundamentaler Teil der neuen MiCA-Verordnung ist die strikte Einhaltung der sogenannten „Reiseregel“ durch den Einsatz des LEIs. Die Reiseregel (Empfehlung 16) der Financial Action Task Force (FATF) ist ein wichtiger Teil der FATF-Empfehlungen, die ein Rahmenwerk an Maßnahmen schaffen, welche die Länder treffen sollten, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wie auch die Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu verhindern.

Die FATF-Reiseregeln zielt in erster Linie darauf ab, die mit dem Transfer von virtuellen Vermögenswerten verbundenen Risiken zu mindern, insbesondere bei der Inhaberidentifikation. Dazu müssen die an Transfers virtueller Vermögenswerte beteiligten Finanzinstitute und Kryptounternehmen, die auch als Anbieter von Krypto-Dienstleistungen bezeichnet werden, vor oder während des Transfers genaue und verlässliche Informationen zum Auftraggeber und den Begünstigten der Transaktion einholen und weitergeben.

Seit der erstmaligen Veröffentlichung der Empfehlung im Juni 2019 arbeiten der Privatsektor und verschiedene Länder weltweit an der Umsetzung der FATF-Reiseregel und etablieren solide regulatorische Rahmenbedingungen, um Geldwäsche zu verhindern und den Schutz der Verbraucher bei Transfers virtueller Vermögenswerte sicherzustellen.

Die MiCA markiert bis heute das umfassendste und weitreichendste Regelwerk. Sie geht auf die FATF-Reiseregel ein, indem sie den Anwendungsbereich der bestehenden Verordnung über Geldtransfers (TFR), die 2015 verabschiedet wurde und für alle herkömmlichen Geldüberweisungen gilt, um Transfers von Kryptowerten erweitert.

Gemäß der neugefassten Geldtransferverordnung muss der Anbieter von Krypto-Dienstleistungen aufseiten des Auftraggebers sicherstellen, dass die Kryptotransfers mit verschiedenen Datenpunkten zum Auftraggeber und Begünstigten einhergehen (wenn diese keine natürlichen Personen sind). Auch der aktuelle LEI oder, falls dieser nicht vorhanden ist, eine andere verfügbare gleichwertige offizielle Kennung sind solche Datenpunkte.

Wie bereits angemerkt, stellt dies eine starke Bestätigung des Werts des LEIs sowie seiner einzigartigen Fähigkeit dar, die kohärente, qualitativ hochwertige und weltweit anerkannte Rechtsträgeridentifikation wirkungsvoll zu ermöglichen, die zur Bekämpfung illegaler Aktivitäten erforderlich ist.

Außerdem bietet sich dadurch eine enorme Möglichkeit für nationale und weltweit agierende Aufsichtsbehörden, um den LEI für eine Harmonisierung der verschiedenen Anforderungen der Reiseregel grenzüberschreitend einzusetzen. Angesichts der Menge an erforderlichen Informationen sollte jede Möglichkeit zur Vereinfachung und Optimierung der Einhaltung der Vorschriften im gesamten Krypto-Ökosystem genutzt werden. Und in dieser Hinsicht versteht sich die Einführung des LEIs als weltweit anerkannte Kennung von selbst. In Anbetracht des erneuten Appells der FATF an die Länder, die Umsetzung der Reiseregel zu beschleunigen und zu priorisieren, kommt der zeitnahen Einführung also ein hoher Aktualitätswert zu.

Allgemeiner formuliert: Die MiCA und die neugefasste Verordnung über Geldtransfers wurden mit anderen regulatorischen Entwicklungen in der EU verzahnt, mit denen die Vertrauens- und Transparenzvorteile gefördert werden, welche der LEI als Teil eines kohärenten, ergänzenden Ökosystems bietet.

Dazu gehört auch eine Lösung für das komplexe Problem der Besteuerung von Anbietern von Krypto-Dienstleistungen. Nachdem die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) den LEI als eine der akzeptierten Kennungen für die Identifikation von Anbietern von Krypto-Dienstleistungen anerkannt hatte, hat auch die EU diese Anerkennung des LEIs in ihrem Vorschlag für eine Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC8) zum Ausdruck gebracht, die Regelungen zum Austausch von Steuerinformationen zu Kryptowerten zwischen nationalen Steuerbehörden enthält.

Förderung einer breiteren LEI-Einführung in der Kryptobranche

Wegen dieser und anderer, derzeit stattfindender regulatorischer Entwicklungen lässt sich zweifelsohne feststellen, dass der LEI eine wichtige Rolle in den entstehenden Rahmenwerken zur Aufsicht und Überwachung weltweit haben wird und dazu beiträgt, zunehmend ein weltweit vollständig digitalisiertes Finanzökosystem zu schaffen, das für alle Beteiligten optimal funktioniert.

Durch die sich beschleunigende regulatorischen Dynamik können auch die Anbieter von RegTech-Lösungen sowie Kryptoplattformen eine breitere LEI-Einführung immer besser unterstützen und so verschiedene Vorteile für sich selbst und für ihre Kunden wahrnehmen. Als Validierungsstellen und durch den Bezug und die Pflege von LEIs für ihre Kunden in Zusammenarbeit mit akkreditierten LEI-Vergabestellen verringern sich der Aufwand für die Einhaltung von Vorschriften sowie das Risikoprofil, da LEI-Daten eingesetzt werden können, um die Kundenidentifikation zu optimieren und die korrekte Gegenpartei-Identifikation zu unterstützen. Gleichzeitig können Anbieter von Krypto-Dienstleistungen anstehenden regulatorischen Fristen voraus sein.

Angesichts dieser Vorteile ist bereits eine Bewegung der Marktteilnehmer in diese Richtung zu beobachten. VerifyVASP, ein Anbieter von RegTech-Lösungen für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, wurde kürzlich die erste Validierungsstelle, die ausschließlich im Handelsbereich für Krypto- und digitale Vermögenswerte tätig ist.

Die neue „Reg-Check Blog-Serie“ von GLEIF zielt darauf ab, einen Blick auf die Akzeptanz und Befürwortung des LEIs im öffentlichen und privaten Sektor, in Regionen sowie in verschiedenen Anwendungsfällen zu werfen. Dabei wird beleuchtet, welche Branchenführer, Behörden und Organisationen den LEI zu welchem Zweck unterstützen. Unter anderem geht es um regulatorische Rahmenbedingungen für die Verwendung des LEI bei globalen Lieferketten, ESG, den Handel mit digitalen Vermögenswerten und in diesem Zusammenhang um die zweifelsfreie Verifizierung von Unternehmen. Wir beleuchten, was sich in den verschiedenen Ländern, Regionen und Branchen tut, und wie der LEI innerhalb und außerhalb des regulatorischen Bereichs weltweit genutzt wird.

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Über den Autor:

Stephan Wolf ist der CEO der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF). 2023 wurde er zum Mitglied des Vorstands der Internationalen Handelskammer (ICC) Deutschland gewählt. 2021 wurde er in den neuen Industry Advisory Board (IAB) als Teil der weltweiten Initiative der ICC für digitale Standards (Digital Standards Initiative, DSI) berufen. In dieser Eigenschaft fungiert er als Mitvorsitzender des Arbeitskreises zum Thema „Trusted Technology Environment“. Zwischen Januar 2017 und Juni 2020 war Herr Wolf Mitvorsitzender der International Organization for Standardization Technical Committee 68 FinTech Technical Advisory Group (ISO TC 68 FinTech TAG). Von One World Identity wurde Herr Wolf im Januar 2017 unter die Top 100 Leaders in Identity gewählt. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Einrichtung von Datenoperationen und globalen Implementierungsstrategien. Er hat während seines gesamten Berufslebens an der Weiterentwicklung grundlegender Unternehmens- und Produktentwicklungsstrategien gearbeitet. Herr Wolf war 1989 Mitgründer der IS Innovative Software GmbH und erster Geschäftsführer der Gesellschaft. Später wurde er Sprecher des Vorstands der Nachfolgegesellschaft IS.Teledata AG. Diese Gesellschaft wurde schließlich Teil der Interactive Data Corporation, wo Herr Wolf die Funktion des Technischen Direktors innehatte. Herr Wolf hat einen Abschluss in Betriebswirtschaft von der J. W. Goethe Universität, Frankfurt am Main.


Tags für diesen Artikel:
Compliance, Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF), Global LEI Index, Regulierung, Standards, Validierungsstellen