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Der Wert des LEIs für Zentralbanken


Autor: Gerard Hartsink

  • Datum: 2019-10-08
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Im Juni 2012 hat das Financial Stability Board (FSB) seinen Bericht „Ein Global Legal Identifier für Finanzmärkte“ veröffentlicht, der Empfehlungen und Vorschläge zur Bewältigung der Schwachstellen bei der Finanzberichterstattung durch die Ermittlung der Beteiligten an Finanztransaktionen enthält. Das FSB hat am 28. Mai 2019 das thematische Review über die Einführung des Legal Entity Identifiers veröffentlicht. Dabei handelt es sich um einen Peer Review-Bericht über die Einführung des Legal Entity Identifiers (LEI), der eine fortlaufende Verpflichtung zum breiteren Einsatz des LEIs weltweit zum Ausdruck bringt. Das FSB hat vier Empfehlungspakete formuliert, um das G20-Ziel betreffend die breitere LEI-Einführung zu erreichen.

Die Empfehlungen des FSB haben direkte oder indirekte Auswirkungen auf verschiedene Funktionen der Zentralbanken. Sie lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Die 24 FSB-Länder sollten der maßgeblichen Anweisung des Ausschusses für Zahlungsverkehr und Marktinfrastruktur (CPMI) – Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) entsprechen, den Einsatz des LEIs bei Melde- oder Offenlegungsrahmen und für Infrastrukturen (des Finanzmarkts) erwägen sowie Möglichkeiten für die weitere Förderung der LEI-Einführung durch landesweite Einführungsstrategien erkunden. Dazu gehört es auch, beim Erhalt von LEIs für die Zentralbanken mit gutem Beispiel voranzugehen.
  • Das FSB untersucht die potenzielle Rolle des LEIs in seiner Arbeit, erleichtert die wirksame Umsetzung der LEI-Option in Zahlungsnachrichten, um dem Rückgang der Zahl der Korrespondenzbankbeziehungen entgegenzuwirken, und arbeitet mit Normgebern und Branchengremien zusammen, um die Einführung des LEIs zu erleichtern.
  • Die Normgeber, wie das CPMI und der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS), und internationale Organisationen, wie die Weltbank, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Internationale Währungsfonds (IWF), sollten Möglichkeiten zur Aufnahme des LEIs in ihre Politik erkunden. Dies könnte die Beratung und Förderung des LEI-Einsatzes in Wertpapiertransaktionen und bei grenzüberschreitenden Zahlungen umfassen.
  • Das LEI Regulatory Oversight Committee (LEI ROC) und GLEIF sollten Erweiterungen des LEI-Geschäftsmodells erwägen, um die Kosten und den administrativen Aufwand für Registrierte zu senken, und die Abdeckung durch die Ausführung von Kampagnen zur LEI-Einführung für große internationale Firmen erweitern.

GLEIF-Dienstleistungen für Zentralbanken

GLEIF erreicht ihre Ziele durch ihr an LEI-Datennutzer, einschließlich Zentralbanken, gerichtetes Angebot verschiedenster Datendienstleistungen. Diese Dienstleistungen werden nachstehend zusammengefasst aufgeführt.

Kerndienstleistungen

Kerndienstleistungen betreffen den Zugang zu und die Verwendung von LEI-Daten. Dazu zählen Level 1-Daten („Wer ist wer“) und Level 2-Daten („Wer gehört wem“).

  • Level 1-Daten: Wer ist wer: Seitdem das globale LEI-System 2012 von den G20 gebilligt wurde, haben sich mehr als 1,4 Mio. Registrierte in über 200 Ländern für einen LEI registriert. Für detailliertere Informationen zu den ausgegebenen LEIs und weitere wesentliche Fakten und Zahlen siehe LEI-Suche und LEI-Statistiken.
  • Level 2-Daten: Wer gehört wem: Diese GLEIF-Dienstleistung sorgt für Klarheit zu den direkten und ultimativen Mutter- und Tochtergesellschaften eines Rechtsträgers mit einem LEI. Die Grundlage dafür sind je nach den Vorgaben des Grundsatzpapiers des LEI ROC die International Financial Reporting Standards (IFRS) oder die US-amerikanischen Generally Accepted Accounting Principles (GAAP).

Mehrwertdienstleistungen

GLEIF bietet Nutzern zudem die folgenden Dienstleistungen an:

  • Veröffentlichung der GLEIF-Liste maßgeblicher Registrierungsstellen. Dies ist eine Übersicht über rund 700 Gesellschaftsverzeichnisse, die jedem Verzeichnis in der Liste einen eindeutigen Code zuweist.
  • Der Abgleich von LEI zu BIC gemäß ISO 9362 für gerichtliche Zuständigkeiten.
  • Der Abgleich von LEI zu ISIN gemäß ISO 6166 für Aktien und Anleihen in Zusammenarbeit mit der Association of National Numbering Agencies (ANNA); der Abschluss ist für 2019/2020 geplant.
  • Eine Übersicht über alle Rechtsformen eines Landes basierend auf dem ISO-Standard 20275 ELF für Rechtsträgerformen – über die ISO 20275: Code-Liste für Rechtsträgerformen –, deren Abschluss für 2019 geplant ist.

Die Strategie von GLEIF

  1. Öffentlicher Sektor
    Die Behörden in vielen Rechtsräumen auf der ganzen Welt bauen auf den LEI als ein Mittel, um Risiken zu bewerten, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen und gegebenenfalls Marktmissbrauch zu minimieren sowie die Genauigkeit von Finanzdaten zu verbessern. Allerdings hat GLEIF kein Mandat für die Festlegung der Strategie für den Einsatz des LEIs durch den öffentlichen Sektor gemäß Artikel 10 der GLEIF-Statuten. LEI-Daten werden bereits für viele öffentliche Zwecke eingesetzt, wie für die Berichterstattung an Aufsichtsbehörden und für statistische Zwecke.
    GLEIF veröffentlicht eine regelmäßig aktualisierte Übersicht im Zusammenhang mit der regulatorischen Anwendung des LEIs; diese enthält eine Zusammenfassung von mehr als 100 aktuellen und geplanten regulatorischen Tätigkeiten, die den Einsatz des LEIs beinhalten.

  2. Privater Sektor
    GLEIF hat eine Strategie für den Einsatz des LEIs durch den privaten Sektor ausgearbeitet, die unter anderem Folgendes umfasst:

  • Kapital- und Geldmärkte (gesetzlich unterstützt): GLEIF hat an alle auf Kapital- und Geldmärkten aktiven Handelsverbände eine Anfrage zur Zusammenarbeit gerichtet. GLEIF hat LEI-Nutzer-Stakeholder-Gruppen eingerichtet, wie die Globally Important Financial Institutions (GIFI) Kontaktgruppe.
  • Bankdienstleistungen: Dienstleistungen für Handelsfinanzierung, grenzüberschreitende Zahlungen (zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung sowie zur Minderung von Sanktionsrisiken) und für das Onboarding von Kunden. Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIS), der BCBS und der CPMI haben eine Richtlinie für den LEI für grenzüberschreitende Zahlungen bereitgestellt.
  • Lieferketten: In Bezug auf Lieferketten hat GLEIF eine solide Kooperation mit GS1, einer LEI-Vergabestelle, und mit der Internationalen Handelskammer (ICC), der 45 Millionen Unternehmen als Mitglieder angehören. Der Vorsitzende der ICC hat im November 2018 eine Empfehlung an die Staats- und Regierungschefs der G20 herausgegeben, den LEI in die (finanzielle) Lieferkette zur Verbesserung der Transparenz und Effizienz sowie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung aufzunehmen.
  • Digitale Wirtschaft: Dazu zählt der LEI für E-Commerce, Blockchain-Regelungen, Smart Contracts, Zertifizierungsbehörden, das ITU-X509-Protokoll und für Fintech-Firmen. GLEIF steht im Dialog mit verschiedenen Industrieorganisationen, wie der Certification Authority (CA) / Browser Forum.

Mit Unterstützung einer globalen Beratungsfirma wurde eine Forschungsinitiative auf den Weg gebracht, die untersucht, wie eine wesentliche Steigerung der LEI-Vergabe erzielt werden könnte. Der Ergebnisbericht wird noch vor Ende 2019 erwartet.

Der Wert des LEIs für Zentralbanken

Der LEI kann die folgenden fünf Zentralbankfunktionen unterstützen.

  • Aufsicht über die Zahlungssysteme von Finanzmarktinfrastrukturen (FMIs)
    Der LEI nach ISO 17442 ist ein „relevanter international anerkannter Kommunikationsstandard“, der die Anforderungen des Prinzips 22 der Prinzipien für Finanzmarktinfrastrukturen (PFMI) erfüllt, sodass die Zahlung, Verrechnung und Abwicklung für Finanzmarktinfrastrukturen (FMIs) effizient ermöglicht werden. Das thematische Review des FSB über die Einführung des Legal Entity Identifiers spricht sich dafür aus, dass die politischen Entscheidungsträger die Aufnahme des LEIs in grenzüberschreitende Zahlungstransaktionen erwägen sollten.
  • Geschäftstätigkeiten
    Bei bestimmten Zentralbanken (Europäische Zentralbank und Bank of England) müssen die Teilnehmer am Real-Time Gross Settlement (RTGS) System über einen LEI verfügen. Nun schreiben sie vor, dass die Mitteilungen über die Zahlungsabwicklung basierend auf dem ISO-Standard 20022 einen LEI enthalten müssen. Die GLEIF-Dienstleistung LEI-zu-ISIN erleichtert das Sicherheitenmanagement von Zentralbanken.
  • Aufsicht von Banken
    Zur Förderung des globalen Vertrauens schreiben manche Zentralbanken XBRL-Mitteilungen für das regulatorische Meldewesen mit einem LEI vor. XBRL steht für eXtensible Business Reporting Language und ist ein offener internationaler Standard für das digitale Geschäfts-Reporting. Kürzlich wurde in Kooperation zwischen GLEIF und XBRL der LEI in den XBRL-Standard und für iXBRL-Berichte aufgenommen.
  • Statistische Erhebung
    Das Committee on Monetary, Financial and Balance of Payments Statistics (CMFB) ist ein großer Befürworter der LEI-Initiative und fördert die universelle Verwendung des LEIs für die globale Identifikation von Rechtsträgern. Das CMFB untersucht derzeit in Kooperation mit GLEIF, wie der LEI am besten in Datensätze integriert werden könnte.
  • Geldpolitik
    Zentralbanken sind am offenen Markt tätig und müssen die Daten ihrer Gegenpartei verstehen (einschließlich Änderungen von Datenelementen während der Vertragslaufzeit).

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel kürzlich in Central Banks Payment News erschienen ist.

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Über den Autor:

Gerard Hartsink wurde vom Financial Stability Board zum Vorsitzenden des GLEIF-Verwaltungsrates ernannt. Die Profile von Gerard Hartsink und sämtlichen weiteren Mitgliedern des Verwaltungsrates von GLEIF stehen auf der GLEIF-Website zur Verfügung.


Tags für diesen Artikel:
Digitale Identität, Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF), GLEIF-Dienstleistungen, Know-Your-Customer (KYC), Vorteile eines LEI aus unternehmerischer Sicht, LEI-Abgleich, Level 1 / Visitenkartendaten (Wer ist wer), Level 2 / Beziehungsdaten (Wer gehört wem), Richtlinienerfordernisse, Standards