LEI-Daten GLEIF-Datenqualitätsmanagement
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Zusammenarbeit zur Einhaltung hoher Standards der Datenqualität

Anfechtung von LEI-Daten



Die zentrale, von der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) bereitgestellte Anfechtungsfunktion erweitert die Fähigkeit, Aktualisierungen von Legal Entity Identifier (LEI) Daten auszulösen, auf alle interessierten Parteien. Sie bietet insbesondere eine einfache und komfortable Möglichkeit, um die Verifizierung auszulösen und, sofern erforderlich, eine zeitnahe Aktualisierung von LEI-Einträgen, einschließlich der verbundenen Referenzdaten, herbeizuführen.

Mittels der Anfechtungsfunktion von GLEIF erhalten Nutzer von LEI-Daten die Möglichkeit, Zweifel im Hinblick auf die Bezugsintegrität zwischen LEI-Einträgen oder die Genauigkeit und Vollständigkeit der damit verbundenen Referenzdaten zu begründen. Sie lässt auch Hinweise auf mögliche Doppeleinträge oder die Meldung nicht zeitnaher Erwiderungen auf Unternehmensmaßnahmen mit LEI-Bezug zu.

Die GLEIF-Anfechtungsfunktion unterstützt die Anfechtung von Informationen zu Verhältnissen, die im Rahmen einer LEI-Suche aufgeworfen werden. Durch die Analyse der LEI-Referenzdaten eines bestimmten LEI-Eintrags kann der Benutzer eine Datenänderung in Bezug auf die angegebenen Verhältnisse, ob nun im Hinblick auf Direktbeteiligungen oder Muttergesellschaften, sowie Ausnahmen beantragen.

Jedes Mal kann ein einzelner LEI-Eintrag (und so viele Felder wie nötig innerhalb dieses Eintrags) angefochten werden. Die Anfechtung verschiedener LEI-Einträge erfordert, dass jeweils eine Anfechtung pro Eintrag eingetragen wird.

Sobald eine Anfechtung unter Verwendung des auf der GLEIF-Webseite verfügbaren Formulars beantragt wurde, übermittelt GLEIF die Information umgehend an die betreffende LEI-Vergabestelle zur Weiterverfolgung.

Sollte die Richtigkeit eines LEI-Dateneintrags über die GLEIF-Anfechtungsfunktion in Zweifel gezogen werden, liegt es in der Verantwortung der zuständigen LEI-Vergabestelle, die Angelegenheit im Dialog mit dem betroffenen Rechtsträger beizulegen. Sofern erforderlich, und vorbehaltlich einer weiteren Verifizierung gegenüber einer maßgeblichen Quelle, wird die LEI-Vergabestelle dann die Informationen zu einem LEI-Eintrag aktualisieren. Die LEI-Vergabestelle beabsichtigt, Anfechtungen binnen zehn Geschäftstagen beizulegen.

GLEIF ermutigt alle Nutzer von LEI-Daten, diesen GLEIF Service zu nutzen, da er entwickelt wurde, um die Zuverlässigkeit und Nutzbarkeit des öffentlich zugänglichen LEI-Datenbestands weiter zu verbessern.


Q&A-Abschnitt

Was ist eine LEI-Datenanfechtung?

Eine Anfechtung ist jeglicher Zweifel im Hinblick auf die Bezugsintegrität zwischen LEI-Einträgen bzw. die Genauigkeit und Vollständigkeit der damit verbundenen Referenzdaten des Rechtsträgers. Sie lässt auch Hinweise auf mögliche Doppeleinträge oder die Meldung nicht zeitnaher Erwiderungen auf Unternehmensmaßnahmen mit LEI-Bezug zu. Dazu zählt die Anfechtung von Informationen zu Verhältnissen, die im Rahmen einer LEI-Suche aufgeworfen werden.

Alle interessierten Parteien können den LEI-Dateneintrag jedes LEIs anfechten. Neue Daten können vorgeschlagen werden, die als genauer erachtet werden, oder (z. B. wenn die korrekten Daten nicht bekannt sind) es können Kommentare abgegeben werden, die erläutern, warum ein Datenfeld aktualisiert werden sollte.

Der LEI-Eintrag selbst kann außerdem angefochten werden im Hinblick auf:

  • die Ausschließlichkeit seines LEI-Codes (ein Rechtsträger führt mehr als einen LEI-Code).
  • Eignung seines LEI-Codes (die Rechtsform kommt nicht für einen LEI in Frage, da sie die in der ISO-Norm 17442 festgelegten Kriterien nicht erfüllt).
Warum wurde meine Anfechtung nicht weitergeleitet?

Alle Anfechtungen werden automatisch auf Datenfehler geprüft, die dazu führen würden, dass der Legal Entity Identifier (LEI) Dateneintrag aus dem Global LEI Index ausgeschlossen würde, wenn die vorgeschlagenen Änderungen von der LEI-Vergabestelle akzeptiert werden würden.

Weitere Überprüfungen, mit denen sichergestellt werden soll, dass die vorgeschlagenen Datenänderungen frei von Widersprüchen sind, können ferner dafür sorgen, dass es zu keiner Anfechtung kommt. Bitte befolgen Sie bei der Eingabe einer Anfechtung die auf dem Bildschirm gezeigten Hinweise und Tipps, um dies zu vermeiden.

Bitte prüfen Sie, dass die Captcha-Task ebenfalls abgeschlossen wurde (um automatische Anfechtungseinträge zu vermeiden).

Welchen Nachweis muss ich zusammen mit meiner Anfechtung einsenden?

Die genaue Art des Nachweises, der für eine Anfechtung erforderlich ist, hängt von dem bzw. den konkreten Feld(ern) ab, das oder die angefochten werden.

Nachweise können in den folgenden Formaten eingereicht werden:

  • Datei-Upload.
  • Text, einschließlich Links zu Online-Informationen der Dateien (URL), oder eine Erklärung oder Referenz in freiem Text.
Was geschieht, nachdem ich eine Anfechtung eingereicht habe?

Die Legal Entity Identifier (LEI) Vergabeorganisation, die die angefochtenen LEI-Daten verwaltet, erhält Ihre Herausforderung.

Sie erhalten per E-Mail eine Zusammenfassung und Bestätigung Ihrer Anfechtung.

Wie kommuniziere ich mit einer LEI-Vergabestelle über eine noch offene Anfechtung?

Die LEI-Vergabestelle, die die angefochtenen Daten verwaltet, erhält Ihre Anfechtung.

Die LEI-Vergabestelle wird die Anfechtung prüfen und (sofern erforderlich) den entsprechenden Rechtsträger konsultieren. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie die Möglichkeit, die LEI-Vergabestelle mit Bedenken, die evtl. noch bestehen, per E-Mail zu kontaktieren.

Die LEI-Vergabestelle wird Sie mit den Einzelheiten des Prüfergebnisses kontaktieren.

Relevante Dateien zum Herunterladen

Herunterladen als PDF: Benutzerhandbuch zur Anfechtung von LEI-Daten v1.1 (Challenge LEI Data User Guide v1.1)